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Das Testament: Das sollten Sie darüber wissen
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Das Testament: Das sollten Sie darüber wissen

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Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen ist keine einfache Angelegenheit. Dennoch ist ein Testament (Verfügung von Todes wegen) aus verschiedenen Gründen eine gute und wichtige Sache: Es wird (innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten) Ihrem Willen entsprochen und innerhalb Ihrer Familie hilft es, Erbstreitigkeiten zu verhindern. 

Was ist ein Testament? Wozu braucht es ein Testament? Was muss ich bei einem Testament beachten? Was kostet ein Testament? Wo kann ich mein Testament hinterlegen oder aufbewahren? Kann ich mein Testament ändern? 

Der nachfolgende Artikel gibt Ihnen Antwort auf verschiedene Fragen, die Sie sich möglicherweise auch schon gestellt haben.

Das Testament: Das sollten Sie darüber wissen

Was ist ein Testament?

Das Testament ist nichts anderes als ein Dokument, welches Ihren Willen über Ihr Vermögen (Nachlass, Erbe) enthält. Sie können damit innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten bestimmte Personen oder Vereine finanziell absichern. 

💡 Ein Testament wird auch letztwillige Verfügung von Todes wegen genannt. 

Das Schweizer Erbrecht kennt drei Arten/Formen von Testamenten. Die drei Formen sind alle gleichwertig. Nicht gleich sind die Voraussetzungen für die Gültigkeit.  

1. Eigenhändiges Testament

Beim eigenhändigen Testament schreiben Sie von Hand Ihren letzten Willen auf ein Blatt Papier und bewahren das Dokument an einem sicheren Ort auf

Damit das eigenhändige Testament formell  gültig ist müssen Sie folgendes beachten:

  • Es ist vollständig handschriftlich
  • Es muss als Testament erkennbar sein (bspw. mit “Mein Testament” oder “Mein letzter Wille” als Titel)
  • Es enthält das Datum der Testamentserstellung (Tag, Monat, Jahr)
  • Es enthält Ihre Personalien in leserlicher Schrift (Vorname, Name, Geburtsdatum, evt. Heimatort)
  • Es enthält Ihre Unterschrift am Ende des Dokuments
Vor- und Nachteile handschriftliches Testament

Das handschriftliche Testament ist fehleranfällig: Sind nicht alle Formvorschriften eingehalten, kann es sein, dass das Testament nicht akzeptiert wird. Weiter besteht die Möglichkeit, dass das Erbschaftsamt Ihre Formulierung falsch interpretiert und so nicht Ihrem letzten Willen entsprochen wird. Wir legen Ihnen daher sehr ans Herz, dass Sie (optimalerweise bereits) vor der Erstellung  oder sonst nach der Fertigstellung eine Fachperson um Hilfe oder Feedback bitten. 

2. Öffentliches (notarielles) Testament

Das öffentliche Testament zeichnet sich durch fachmännische Unterstützung aus. Es wird in Anwesenheit von einer Urkundsperson (bspw. Notar) und zwei Zeugen beurkundet. Diese Form von Testament wird immer beliebter.

Sie können das Testament selbst verfassen oder aber von einer Urkundsperson niederschreiben lassen. In beiden Fällen profitieren Sie von fachkundiger Unterstützung. Die zwei Zeugen (keine Erben oder direkte Verwandten) bestätigen nur die sogenannte Testierfähigkeit (vgl. weiter unten). Normalerweise wird das öffentliche Testament dann von der Urkundsperson verwahrt oder auf Ihren Wunsch bei einer Behörde hinterlegt. Dies gewährleistet, dass Ihr letzter Wille gehört wird.

☝️ Der Inhalt des öffentlichen Testaments ist nicht öffentlich (auch die Zeugen haben kein Recht darauf, zu wissen, was im Testament steht).

Vor- und Nachteile öffentlichesTestament

3. Nottestament (Sonderfall)

Beim Nottestament handelt es sich um ein mündliches Testament. Es ist nur in Ausnahmefällen zulässig und zwar, wenn eine der im Gesetz vorgesehenen Situationen eintritt:

  • Kriegsereignisse
  • Epidemie
  • Verkehrssperre
  • nahe Todesgefahr

Beim Nottestament erklären Sie Ihren letzten Willen mündlich vor zwei anwesenden Zeugen. Diese müssen Ihren Willen dann aufschreiben und an ein Gericht weiterleiten. 

☝️ Das Nottestament verfällt (ist nicht mehr gültig) 14 Tage, nachdem Ihre Notlage überstanden ist. Das heisst, wenn Sie doch noch die Möglichkeit haben, ein eigenhändiges oder öffentliches Testament zu erlassen, müssen Sie dies tun.

Wozu braucht es ein Testament?

Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Normen über Ihr Vermögen (Erbe, Nachlass) zu verfügen. Sie können beispielsweise Personen oder Vereine, die Ihnen besonders wichtig sind, begünstigen. Zudem ist ein Testament zu verfassen in den meisten Fällen sinnvoll, da es hilft, Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.

Um sicherzugehen, dass die Verteilung Ihres Erbes auch wirklich so ist, wie Sie möchten (es gibt gewisse juristische Tücken), macht es Sinn, mit einem geeigneten  Anwalt zu sprechen. 

Wenn Sie kein Testament verfasst haben, tritt mit Ihrem Tod automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Wenn Sie und Ihr/e Partner/in nicht verheiratet sind,  wird er/sie von der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt. Das bedeutet, wenn Sie sterben und kein Testament verfasst haben, Ihr/e Partner/in nichts erhält.

Welches Testament ist das Beste?

Diese Frage können wir Ihnen nicht beantworten. Sowohl das eigenhändige als auch das öffentliche Testament haben Ihre Vorzüge. Um herauszufinden, welches für Sie die beste Variante ist, empfehlen wir Ihnen, sich  mit einem unserer spezialisierten Anwälte in Verbindung zu setzen.

Was muss ich bei einem Testament beachten?

Damit ein Testament gültig ist, müssen verschiedene Punkte berücksichtigt werden.

1. Sie müssen testierfähig sein

Testierfähig sind Sie, wenn sie mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind. Zudem muss erkennbar sein, dass Sie das Testament aus freiem Willen verfasst haben und sich den Folgen Ihres letzten Willens bewusst sind. 

2. Sie halten sich an die Formvorschriften

Unter Formvorschriften verstehen wir die Anforderungen an das Testament an sich. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach gewählter Form (vgl. weiter oben).  Besonders beim eigenhändigen Testament ist die Einhaltung von grosser Bedeutung, da dieses Testament in der Regel nicht von einer Fachperson überprüft wird und deshalb fehleranfälliger ist.

3. Sie halten sich an die gesetzlichen Möglichkeiten

Das Schweizer Erbrecht gibt Ihnen mit dem Testament eine Möglichkeit, bis zu einem gewissen Grad von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Pflichtteile der besonders geschützten gesetzlichen Erben nicht ungerechtfertigt schmälern oder verletzen.

Wenn Sie diesen Grundsatz des Schweizer Erbrechts nicht verletzen, sind Sie sehr frei darin, mit Ihrem restlichen Vermögen (der freien Quote) zu machen, was Sie möchten. Sie können beispielsweise:

  • Einen Willensvollstrecker ernennen
  • Erben einsetzen
  • Ein Vermächtnis errichten
  • Teilungsvorschriften erlassen 
  • Bedingungen und Auflagen machen
  • Eine Stiftung errichten

☝️ Wenn Sie die Pflichtteile umgehen möchten, kommt unter Umständen ein Erbvertrag in Frage. Unsere Spezialisten beraten Sie gerne ausführlich zum Thema Pflichtteil und einem allfälligen Pflichtteilsverzicht.

Kann ich mein Testament ändern?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Testament zu ändern, zu ergänzen, zu widerrufen oder zu vernichten. Je nach Testament (handschriftlich, notariell) müssen Sie aber unterschiedliche Dinge beachten, damit das neue Testament gültig und wirksam ist.

Änderung des handschriftlichen Testaments

Das handschriftliche Testament kann flexibel und ohne grossen Aufwand geändert werden. Änderungen können durch einfaches durchstreichen oder ersetzen vorgenommen werden. 

☝️ Sie müssen die Formvorschriften bei der Änderung ebenfalls einhalten. Das bedeutet, dass Sie sowohl die Änderung an sich als auch Ort, Datum und Unterschrift handschriftlich festhalten müssen.

Wenn Sie mehrere Testamente erstellen, gilt grundsätzlich das Neuste. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie immer ein Datum vermerken oder festhalten, dass ein neueres Testament lediglich eine Ergänzung zu einem bereits bestehenden darstellt.

Änderung des notariellen Testaments

Für die Erstellung eines öffentlichen Testaments brauchen Sie eine Urkundsperson und zwei Zeugen. Dies gilt auch für die Änderung, sie muss unter den gleichen Umständen geschehen. Die Änderung des notariellen Testaments ist also kosten- und zeitintensiver als diejenige des handschriftlichen Testaments.  

Kann ich mein Testament löschen (widerrufen)?

Wenn Sie mit einem Teil oder dem gesamten Testament nicht mehr einverstanden sind, können Sie das Testament jederzeit widerrufen, also für ungültig erklären. Meistens wird das ganze Testament für ungültig erklärt. Wenn Sie also nur einen Teil widerrufen möchten, müssen Sie dies klar kennzeichnen. 

Das Schweizer Erbrecht sieht drei Varianten vor, wie Sie Ihr Testament löschen (widerrufen) können.

  • Sie vernichten Ihr Testament (zerreissen, verbrennen, wegwerfen, etc.)
  • Sie machen einfach ein neues Testament 
  • Sie widerrufen Ihr Testament explizit/ausdrücklich (“Mein Testament vom tt.mm.jjjj gilt nicht mehr”)

Wenn Sie mehrere Testamente geschrieben haben, dann gilt das Testament, mit dem aktuellsten Datum. Grund dafür ist, dass davon ausgegangen wird, dass dies Ihr letzter Wille ist. Wollen Sie also mit einem neuen Testament nur Ergänzungen oder Änderungen vornehmen, ist es wichtig, dass Sie dies so vermerken. 

Wie viel kostet ein Testament?

Diese Frage kann nicht absolut beantwortet werden. Vielmehr richten sich die Kosten nach der Art des von Ihnen gewählten Testaments, der allfälligen fachmännischen Unterstützung und der Höhe Ihres Vermögens im Zeitpunkt der Erstellung. 

Beim eigenhändigen Testament fallen grundsätzlich keine Kosten an. Dennoch lohnt es sich,  fachmännische Unterstützung bei der Erstellung oder zumindest zur Überprüfung nach Fertigstellung zu holen, um Formfehler oder missverständliche Formulierungen zu vermeiden.

Das notarielle Testament zeichnet sich durch die Unterstützung einer Fachperson aus. Die Kosten sind abhängig von der beauftragten Person. Sowohl Anwälte als auch Notare können Sie bei der Erstellung von Testamenten unterstützen. 

Entscheiden Sie sich für einen Notar, richten sich die Gebühren nach dem Gebührentarif. Die Gebühren können sich je nach Kanton unterscheiden. Neben den festgelegten Notariatsgebühren sind auch Ihr Vermögen und der Arbeitsaufwand relevant. 

Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, sind auch hier die Anwaltstarife von entscheidender Bedeutung. Normalerweise wird stundenweise nach Aufwand abgerechnet. 

💡 Als grober Richtwert können Sie davon ausgehen, dass die Gesamtkosten höchstens 0.5% des Nettovermögens betragen, um die es im Testament geht. 

Wo kann ich mein Testament aufbewahren?

Sie können das Testament grundsätzlich Zuhause aufbewahren. Dies ist jedoch nicht zu empfehlen, da die Gefahr besteht, dass es nicht gefunden wird. Besonders beliebte Aufbewahrungsorte sind:

  • Vertrauenspersonen, wie Familienmitglieder oder langjährige Freunde
  • Amtsstellen, die jedoch kantonal unterschiedlich geregelt sind (beispielsweise das Erbschaftsamt, die Gemeindeverwaltung oder Gerichte)
  • Anwälte, Notare, Banken, Willensvollstrecker

💡 Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch müssen die Kantone einen Ort zur Verfügung stellen, wo Sie Ihr Testament aufbewahren können. 

Wir helfen Ihnen

Das Schweizer Erbrecht ist eine sehr komplexe Thematik. Sie müssen bei der Erstellung eines Testaments zahlreiche Aspekte berücksichtigen, damit Ihrem Willen optimal entsprochen wird. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Anwältin oder einen Anwalt mit Spezialisierung Erbrecht beizuziehen.  

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