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Der Erbvertrag - Was Sie darüber wissen sollten
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Der Erbvertrag - Was Sie darüber wissen sollten

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Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen ist keine einfache Angelegenheit. Dennoch ist ein Erbvertrag aus verschiedenen Gründen eine gute und wichtige Sache: Es wird (innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten) Ihrem Willen entsprochen und innerhalb Ihrer Familie hilft es, Erbstreitigkeiten zu verhindern. 

Was ist ein Erbvertrag? Warum braucht es einen Erbvertrag? Was muss ich bei einem Erbvertrag beachten? Kann ich den Erbvertrag ändern? Was kostet ein Erbvertrag? 

Der nachfolgende Artikel gibt Ihnen in leicht verständlicher Weise Antwort auf verschiedene Fragen, die Sie sich möglicherweise auch schon gestellt haben.

Der Erbvertrag - Was Sie darüber wissen sollten

Was ist ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen als künftigen Erblasser und mindestens einer weiteren Person (Vertragspartei). Sie können sich also mit einer oder mehreren anderen Personen darüber einigen, was mit Ihrem Vermögen (Erbe, Nachlass) nach Ihrem Tod geschehen soll.

❗️ Der Erbvertrag kann im Gegensatz zum Testament nicht einseitig angepasst werden, wenn Sie Ihre Meinung ändern. Es gibt jedoch trotzdem gewisse Möglichkeiten, um sich abzusichern. Da sich die Möglichkeiten je nach individuellem Bedürfnis unterscheiden, raten wir Ihnen, dies mit einem Spezialisten oder einer Spezialistin anzuschauen. 

Das Schweizer Erbrecht kennt zwei Arten/Formen von Erbverträgen. Die beiden Arten sind einander gleichgestellt. Je nach Situation, in der Sie sich befinden,  eignet sich der eine oder andere Erbvertrag besser für Sie und Ihre Erben. 

1. Der Erbeinsetzungsvertrag

Mit dem Erbeinsetzungsvertrag (Erbzuwendungsvertrag) können Sie den Vertragspartner als Erben einsetzen. Sie können beispielsweise bestimmte Personen als Erben bezeichnen, die sonst keine Erbenstellung hätten. Was genau vereinbart wird, steht den Vertragsparteien frei. Sie können den Vertrag auch mit Auflagen oder Bedingungen versehen.

Vermächtnis und Erbeinsetzung sind nicht das Gleiche. Bei einer Erbschaft erhält der Erbe einen prozentualen Anteil am Nachlass. Der Vermächtnisnehmer erhält einen festen Betrag oder eine bestimmte Sache (beispielsweise eine Vase oder ein Bild). Er ist kein Erbe.

2. Der Erbverzichtsvertrag

Wie es der Name bereits andeutet, geht es um den Verzicht. Ein Erbe hat die Möglichkeit, bereits im Voraus auf das ihm zustehende Erbe zu verzichten. Was genau vereinbart wird, steht den Vertragsparteien frei. Sie können den Vertrag auch mit Auflagen oder Bedingungen versehen.

☝️ Wenn ein gesetzlicher Erbe auf sein Erbe verzichtet, gilt dies auch für seine Nachkommen, wenn nichts anderes vereinbart wird.

Die Gründe für einen Erbverzichtsvertrag können ganz unterschiedlicher Natur sein. In der Praxis häufig sind:

  • Es gibt Streit zwischen Erblasser und Erbe
  • Der Erbe ist selbst sehr vermögend und hat keinen Bedarf
  • Die Nachkommen verzichten zugunsten eines Elternteils, da der überlebende Elternteil in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte, wenn er den Nachkommen die Pflichtteile ausbezahlen müsste
  • Sie greifen den Kindern zu Lebzeiten unter die Arme und dafür verzichten jene dann auf das Erbe

❗ Erbverzicht und Erbauskauf sind nicht das Gleiche. Beim Erbauskauf verzichtet man gegen eine Abfindung auf sein Erbe. Beim Erbverzicht verzichtet man unentgeltlich auf sein Erbe.

Weitere Informationen zum Erbverzichtsvertrag haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Ein Erbvertrag ist nicht in jeder Situation die optimale Lösung. Wenn jedoch eine der nachfolgenden Situationen auf Sie zutrifft, sollten Sie sich näher mit dem Erbvertrag auseinandersetzen:

  • Sie sind nicht verheiratet (Konkubinat) und wollen Ihre/n Partner/in berücksichtigen
  • Sie besitzen ein Unternehmen und wollen dessen Nachfolge regeln
  • Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft und wollen sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen
  • Ein pflichtteilsgeschützter Erbe verzichtet freiwillig auf seinen Pflichtteil
  • Ein Erbe verzichtet auf seinen gesetzlichen Erbanspruch, soll dafür aber eine Abfindung erhalten

Was muss man bei einem Erbvertrag beachten?

Damit ein Erbvertrag gültig ist, müssen verschiedene Punkte berücksichtigt werden.

1. Die Vertragsparteien sind testierfähig

Testierfähig sind Sie, wenn sie mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind. Zudem muss erkennbar sein, dass der Erbvertrag  aus freiem Willen heraus geschlossen wird.

2. Sie halten sich an die Formvorschriften

Der Erbvertrag muss in der gleichen Form wie das öffentliche Testament erstellt werden. Das heisst, der Erbvertrag wird in Anwesenheit von einer Urkundsperson (bspw. Notar) und zwei Zeugen beurkundet

Sie können den Erbvertrag selbst verfassen oder mithilfe einer Fachperson (Anwalt, Notar). Bitte bedenken Sie, dass der Vertrag eine grosse Bindungswirkung hat. Es ist daher ratsam, sich von einer Fachperson beraten zu lassen und den Vertrag nicht auf eigene Faust zu schreiben.

Die zwei Zeugen (keine Erben oder direkte Verwandten) bestätigen dann die sogenannte Testierfähigkeit, ohne Kenntnis über den Inhalt des Vertrags zu haben.  

3. Sie halten sich an die gesetzlichen Möglichkeiten

Ein Grundsatz des Schweizer Erbrechts ist der Pflichtteilsanspruch Ihres Ehepartners, Ihrer Nachkommen und Eltern. Wenn Sie diesen nicht verletzen, sind Sie sehr frei darin, mit Ihrem restlichen Vermögen (der freien Quote) zu machen, was Sie möchten. 

💡 Um den Pflichtteilsanspruch zu umgehen, kommt unter Umständen der Erbverzichtsvertrag (vgl. oben) in Frage. Stimmt der Pflichtteilsberechtigte in einem Erbvertrag dem Verzicht zu, können Sie so den Pflichtteilsanspruch umgehen. Da dies ein sehr komplexes und unter Umständen auch heikles Thema ist, beraten Sie unsere Spezialisten gerne ausführlich zum Thema Pflichtteil und einem allfälligen Pflichtteilsverzicht.

Kann ich den Erbvertrag ändern oder aufheben?

Eine Änderung ist möglich,  wenn alle Vertragsparteien der Änderung zustimmen. Dies gilt im Übrigen auch für die Aufhebung des Erbvertrags. Neben der gegenseitigen Aufhebung gibt es unter ganz bestimmten Voraussetzungen noch die einseitige Widerrufbarkeit. Da sich Verträge durch eine hohe Bindungswirkung auszeichnen, sind die Möglichkeiten der einseitigen Widerrufbarkeit stark begrenzt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese Thematik mit Ihrem Anwalt zu besprechen.

❗️Wird eine Person durch einen Erbvertrag benachteiligt, hat sie das Recht, den Erbvertrag anzufechten. Dafür braucht es jedoch einen gültigen Grund. In der Praxis ist die Geltendmachung des verletzten Pflichtteilsanspruchs häufig.

Was kostet ein Erbvertrag?

Diese Frage kann nicht absolut beantwortet werden. Sie haben die Möglichkeit, den Erbvertrag ohne fachmännische Unterstützung zu verfassen. Dann fallen lediglich die Kosten für die Beurkundung beim Notar an. Wir empfehlen Ihnen jedoch aufgrund der hohen Bindungswirkung, dass Sie den Erbvertrag zusammen mit einer Spezialistin / einem Spezialisten erstellen.

Lassen Sie den Erbvertrag fachmännisch erstellen, kommt es auf die Komplexität und den Aufwand des Spezialisten an, denn die Kosten werden in der Regel auf Stundenbasis berechnet. 

💡 Als grober Richtwert können Sie davon ausgehen, dass die Gesamtkosten maximal 1.0% des Nettovermögens im Zeitpunkt des Vertragsschlusses betragen. 

Wo wird der Erbvertrag aufbewahrt?

Wenn sich die Vertragsparteien einig sind, dass der Erbvertrag zur amtlichen Eröffnung gelangen soll, erfolgt die Aufbewahrung durch die Urkundsperson. Weiter können Sie den Vertrag auch Zuhause aufbewahren. Dies ist jedoch nicht zu empfehlen, da die Gefahr besteht, dass der Vertrag nicht gefunden wird. Besonders beliebte Aufbewahrungsorte sind:

  • Vertrauenspersonen, wie Familienmitglieder oder langjährige Freunde
  • Amtsstellen, die jedoch kantonal unterschiedlich geregelt sind (beispielsweise das Erbschaftsamt, die Gemeindeverwaltung oder Gerichte)
  • Anwälte, Notare, Banken, Willensvollstrecker

💡 Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch müssen die Kantone einen Ort zur Verfügung stellen, wo Sie Ihr Testament aufbewahren können. 

Wir helfen Ihnen

Das Schweizer Erbrecht ist eine sehr komplexe Thematik. Sie müssen bei der Erstellung eines Erbvertrags zahlreiche Aspekte berücksichtigen, damit Ihrem Willen optimal entsprochen wird. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Anwältin oder einen Anwalt mit Spezialisierung Erbrecht beizuziehen.  

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