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Der Erbverzicht - Ein Überblick
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Der Erbverzicht - Ein Überblick

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Wollen Sie als Erbin Ihr Erbe nicht antreten? Wollen Sie zugunsten der Eltern auf Ihr Erbe verzichten? Wollen Sie, dass Ihre Kinder auf das Erbe verzichten? 

Wenn Sie sich diese oder ähnliche Fragen stellen, sind Sie hier richtig. Wir erklären Ihnen im nachfolgenden Artikel in leicht verständlicher Weise unter anderem, was man unter einem Erbverzicht versteht und in welchen Situationen ein Erbverzichtsvertrag sinnvoll ist.

Der Erbverzicht - Ein Überblick

Was bedeutet Erbverzicht?

Wenn Sie als künftige Erbin bereits zu Lebzeiten ohne Gegenleistung auf Ihr Erbteil verzichten, spricht man von einem Erbverzicht. Ein solcher wird in einem Erbverzichtsvertrag oder in einer Erbverzichtserklärung festgehalten. Es braucht sowohl die Zustimmung der künftigen Erblasserin als auch der künftigen Erbin. Man unterscheidet zwischen einem vollständigen und teilweisen Erbverzicht.  Beim vollständigen Erbverzicht verlieren Sie jeglichen Anspruch aufs Erbe. Was bei einem Teilverzicht vereinbart wird, ist abhängig von den individuellen Bedürfnissen.

❗ Wird im Erbverzichtsvertrag nichts anderes festgelegt, verlieren auch Ihre Nachkommen ihre Erbansprüche.

💡 Man spricht bei einem Erbverzichtsvertrag auch von einem negativen Erbvertrag. Das bedeutet, dass alle Anforderungen, die für den Erbvertrag gelten, auch für den Erbverzichtsvertrag zu beachten sind.

Wieso braucht man einen Erbverzicht?

Mit dem Testament oder Erbvertrag kann die gesetzliche Erbfolge bis zu einem gewissen Grad abgeändert werden. Als Erblasser können Sie den sogenannten Pflichtteilsanspruch von besonders geschützten gesetzlichen Erben jedoch nicht einseitig ändern oder umgehen. Aus der Sicht einer künftigen Erbin heisst das, dass Sie nicht einfach so auf Ihren Pflichtteil verzichten kann. Hier kommt der Erbverzichtsvertrag ins Spiel. Im gegenseitigen Einverständnis kann auf den Pflichtteilsanspruch verzichtet werden.

Was regelt man bei einem Erbverzicht?

Im Grossen und Ganzen geht es beim Erbverzicht darum, auf das Erbe zu verzichten. Beide Parteien müssen sich über den Inhalt desf Erbverzichtsvertrags einig sein, damit ein Vertrag zustande kommt. Das bedeutet, dass auf die Wünsche der künftigen Erbin und des künftigen Erblassers Rücksicht genommen werden muss. Ein Erbverzichtsvertrag ist so individuell, wie es die Bedürfnisse der Parteien sind. Gewisse Punkte sollten jedoch in jedem Erbverzichtsvertrag geregelt werden:

  • Handelt es sich um einen teilweisen oder vollständigen Erbverzicht?
  • Gilt dieser Erbverzicht auch für die Nachkommen der verzichtenden Person?
  • Wird anstelle der verzichtenden Person eine andere Person begünstigt und wenn ja, wer?
  • Wird der Erbverzicht an Auflagen oder Bedingungen geknüpft?

Was ist der Unterschied zwischen Erbauskauf und Erbverzicht?

Beim Erbauskauf erhält die Erbin eine Abfindung und verzichtet dafür ganz oder teilweise auf Ihren künftigen Erbanspruch. Beim Erbverzicht verzichtet die Erbin ganz oder teilweise auf Ihren künftigen Erbanspruch und erhält nichts dafür. 

Was ist der Unterschied zwischen Erbverzicht und Erbausschlagung?

Wenn Sie nach dem Tod des Erblassers auf Ihr Erbe verzichten, spricht man von einer Erbausschlagung und nicht von einem Erbverzicht. Ein Erbverzicht wird zu Lebzeiten vertraglich vereinbart.

Was sind die Gründe für einen Erbverzicht?

Die Gründe für einen Erbverzicht können einerseits vom künftigen Erben und andererseits vom künftigen Erblasser ausgehen. Auch wenn ein Erbverzicht im ersten Augenblick komisch daherkommen kann, macht es in gewissen Situationen durchaus Sinn einen solchen zu vereinbaren. Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschliessend. Sie zeigt vielmehr einige Gründe auf, die in der Praxis besonders häufig vorkommen:

Freiwilliger Rücktritt durch den Erben: Ist der Erbe beispielsweise selbst sehr vermögend, kommt es vor, dass er zugunsten anderer Familienmitglieder verzichtet. Ein anderer Fall des freiwilligen Rücktritts liegt oftmals vor, wenn der Erbe selbst alt oder krank ist.

Streit zwischen Erblasser und Erben: In gewissen Situationen will man nichts mehr mit der Familie zu tun haben. Mit dem Erbverzichtsvertrag kann alles geklärt und der Kontakt abgebrochen werden.

Finanzielle Sicherheit für den Ehegatten:  Eltern fordern von Ihren Kindern oftmals einen Verzicht. So soll vermieden werden, dass der überlebende Gatte nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil er beispielsweise die Kinder auszahlen muss. Bei einem solchen Erbverzicht erben die Kinder in der Regel erst, wenn beide Eltern gestorben sind.

Patchworkfamilien: Bei Patchworkfamilien stammen die Nachkommen oftmals aus verschiedenen Familien. Ein Erbverzichtsvertrag kann hier helfen, Streitigkeiten zwischen den Kindern zu vermeiden. 

Erbvorbezug: Hat ein Nachkomme zu Lebzeiten finanzielle Unterstützung erhalten, wird oftmals ein entsprechender Verzicht im Erbfall vereinbart. So werden alle Kinder gleich behandelt. 

Konkubinatspaare: Der Konkubinatspartner hat keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Erbe. Auch wenn ein Testament oder Erbvertrag erstellt wird, sind die Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen. Mit dem Erbverzichtsvertrag wird jedoch genau auf diesen Anspruch verzichtet. 

Wann ist ein Erbverzicht sinnvoll?

In gewissen Konstellationen ist ein Erbverzicht eine gute Lösung. Besonders hervorzuheben sind an dieser Stelle Patchworkfamilien und Konkubinatspaare. Auch kann ein Erbverzicht spätere Streitigkeiten unter den Erben verhindern. 

Überlegen Sie sich, einen Erbverzichtsvertrag zu erstellen? Ja, dann empfehlen wir Ihnen, damit Ihrer Situation und Bedürfnissen optimal geholfen werden kann, mit einem unserer spezialisierten Erbrechts- und Nachlassanwälte Kontakt aufzunehmen. 

Was muss bei einem Erbverzicht beachtet werden?

Der Erbverzicht muss in einem Vertrag oder in einer Erklärung festgehalten werden. Wie bereits erwähnt, handelt es sich um einen negativen Erbvertrag. Damit der Erbverzichtsvertrag gültig ist müssen dieselben Vorgaben wie beim Erbvertrag eingehalten werden:

1. Die Vertragsparteien sind testierfähig

Testierfähig sind Sie, wenn sie mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind. Zudem muss erkennbar sein, dass der Erbverzichtsvertrag  aus freiem Willen heraus geschlossen wird.

2. Sie halten sich an die Formvorschriften

Der Erbverzichtsvertrag muss in der gleichen Form wie das öffentliche Testament erstellt werden. Das heisst, der Erbverzichtsvertrag wird in Anwesenheit von einer Urkundsperson (bspw. Notar) und zwei Zeugen beurkundet

Die zwei Zeugen (keine Erben oder direkte Verwandten) bestätigen dann die sogenannte Testierfähigkeit, ohne Kenntnis über den Inhalt des Vertrags zu haben.  

3. Sie halten sich an die gesetzlichen Möglichkeiten

Das Schweizer Erbrecht gibt verschiedene Regeln vor, was Sie in einem Erbverzichtsvertrag alles bestimmen können. So können Sie den Erbverzichtsvertrag beispielsweise mit Auflagen oder Bedingungen ausstatten, oder festhalten, dass die Nachkommen der verzichtenden Person ihre Erbenstellung behalten sollen. 

☝️ Sie können den Erbverzichtsvertrag selbst verfassen oder mithilfe einer Fachperson (Anwalt, Notar). Bitte bedenken Sie, dass der Vertrag eine grosse Bindungswirkung hat. Es ist daher ratsam, sich von einer Fachperson beraten zu lassen und den Vertrag nicht auf eigene Faust zu schreiben.

Was sind die Risiken beim Erbverzichtsvertrag?

In der Regel lassen sich mit einem Erbvertrag klare Verhältnisse schaffen und Streitigkeiten vermeiden. Dennoch kommt es vor, dass sich die verzichtende Person zu einer Anfechtung entscheidet. Grund dafür sind oftmals falsche Vorstellungen über die Höhe der künftigen Erbschaft. Erfährt die Person dann, was sie hätte erben können, will sie den Vertrag anfechten. Um dem entgegenzuwirken, ist es wichtig festzuhalten, dass der Verzicht unabhängig vom Vermögen im Zeitpunkt des Todes gilt. 

Kann man einen Erbverzicht rückgängig machen?

Ja, wenn beide Parteien zustimmen. Rückgängig machen setzt also einerseits voraus, dass der Erblasser noch lebt und andererseits, dass er damit einverstanden ist. Zudem muss die Aufhebung in der gleichen Form geschehen wie die Vertragsschliessung (vgl. oben). 

Gleiches gilt für eine Änderung. Eine Änderung ist möglich,  wenn alle Vertragsparteien der Änderung zustimmen. 

Alternativen zum Erbverzicht?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Erbverzicht um einen Verzicht ohne Gegenleistung.

Oftmals will die verzichtende Person nicht ohne Gegenleistung auf den Erbanspruch verzichten. 

Je nach Gegebenheiten sind beispielsweise die Kinder froh um eine finanzielle Unterstützung. In diesem Fall kommt ein sogenannter Erbauskauf oder ein Erbvorbezug in Frage: 

  • Beim Erbauskauf erhält man für den vollständigen Verzicht auf seinen Erbanspruch eine Gegenleistung. Die Person verliert ihre Erbenstellung und der frei werdende Teil kann dann anders aufgeteilt werden. 
  • Der Erbvorbezug zeichnet sich ebenfalls durch eine lebzeitige Zuwendung aus. Diese wird jedoch an den Erbteil angerechnet. Das heisst, die Person bleibt Erbe und hat nach wie vor einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Was kostet ein Erbverzichtsvertrag?

Diese Frage kann nicht absolut beantwortet werden. Sie haben die Möglichkeit, den Erbverzichtsvertrag ohne fachmännische Unterstützung zu verfassen. Dann fallen lediglich die Kosten für die Beurkundung beim Notar an. Wir empfehlen Ihnen jedoch aufgrund der hohen Bindungswirkung, dass Sie den Vertrag zusammen mit einer Spezialistin / einem Spezialisten erstellen.

Lassen Sie den Erbverzichtsvertrag fachmännisch erstellen, kommt es auf die Komplexität und den Aufwand des Spezialisten an, denn die Kosten werden in der Regel auf Stundenbasis berechnet. 

Wir helfen Ihnen

Wenn sie einzelne Erben besonders bevorzugen möchten oder vom Pflichtteilsanspruch entfernen, bieten sich noch viele weitere Alternativen. Beispielsweise können Sie durch Ehe- und Erbverträge, Schenkungen, die Wahl eines bestimmten Güterstands oder die Einräumung von Nutzniessungen und Wohnrechten viel bewirken. Unsere Anwälte, die auf Erb- und Nachlassrecht spezialisiert sind, helfen Ihnen gerne, die für Sie passende Lösung zu finden. 

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