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Der Kindesunterhalt - Die Unterhaltspflicht in der Schweiz
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Der Kindesunterhalt - Die Unterhaltspflicht in der Schweiz

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Eltern sind gegenüber ihren minderjährigen Kindern zum Unterhalt verpflichtet.  Beide Elternteile sind entsprechend Ihrer Möglichkeiten zur Pflege, Erziehung und dem Unterhalt beizutragen. Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie in einfach verständlicher Weise, das Wichtigste zum Thema Kindesunterhalt. 

Der Kindesunterhalt - Die Unterhaltspflicht in der Schweiz

Was bedeutet Kindesunterhalt?

Zum Kindesunterhalt gehören drei Aspekte. Zwei Aspekte beinhalten tatsächliche Handlungen, dazu gehören die Pflege, Betreuung und Erziehung. Den dritten Aspekt bilden die Geldzahlungen. Sie dienen beispielsweise dazu, Betreuungs-, Lebenshaltungs- und Erziehungskosten zu decken. 

Kindesunterhalt bei verheirateten Eltern

Bei verheirateten Eltern, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, werden keine Unterschiede gemacht bezüglich des Kindesunterhalts. Beide Eltern ihren Beitrag zum Kindesunterhalt entsprechend ihrer Möglichkeiten. 

Kindesunterhalt bei getrennt lebenden Eltern

Bei getrennt lebenden Eltern ist der Kindesunterhalt von grosser Bedeutung. Meist lebt das Kind in einer solchen Situation hauptsächlich bei einem Elternteil. Dieser Elternteil trägt seinen Beitrag zum Kindesunterhalt insbesondere durch Betreuung, Pflege und Erziehung bei.  Der andere Elternteil trägt diesfalls durch monatliche Geldzahlungen zum Kindesunterhalt bei. Diese monatlichen Geldzahlungen werden auch Kinderalimente genannt.

Aus was bestehen Alimente?

Wenn man umgangssprachlich vom Kindesunterhalt spricht, ist oftmals der in Geld zu leistende Unterhaltsbeitrag gemeint. Der monatliche Kindesunterhalt (Alimente) wird unterteilt in Bar-und Betreuungsunterhalt:

Barunterhalt

Der Barunterhalt soll die notwendigen und direkten Lebenskosten Ihres Kindes decken. Dazu zählen beispielsweise die täglichen Bedürfnisse des Kindes (Nahrung, Kleidung, etc.), Krankenkassenprämien, ein Anteil an den Wohnkosten und allfällige Fremdbetreuungskosten. Die einzelnen Positionen sind in der Zürcher Kinderkostentabelle aufgeführt.

Betreuungsunterhalt

Wird das Kind nicht fremd- sondern von einem Elternteil persönlich betreut, entstehen bei dem betreuenden Elternteil häufig finanzielle Einbussen. Durch die persönliche Betreuung kann die betroffene Person keiner oder nur bedingt einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dadurch verändert sich die Einkommenssituation des betreuenden Elternteils. Reicht die Einkommenssituation nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren (Verletzung des Existenzminimums), besteht ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Wie berechnet man den Betreuungsunterhalt?

Wie wir Ihnen bereits erklärt haben, besteht ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt nur, wenn das Einkommen nicht reicht, um das Existenzminimum zu decken. Der Betreuungsunterhalt soll die betreuende Person jedoch nicht besser stellen. Aus diesem Grund handelt es sich beim Betreuungsunterhalt um die Differenz zwischen dem Einkommen der betreuenden Person und dem Existenzminimum.  

In der Regel nimmt mit zunehmendem Alter der Kinder die Betreuungsintensität ab. Das führt dazu, dass der betreuenden Person, je älter die Kinder sind, ein höheres Erwerbspensum zugemutet wird. Das Bundesgericht spricht vom Schulstufenmodell. Das Modell bezieht sich auf das jüngste Kind und besagt folgendes:

  • Mit der Einschulung kann die betreuende Person einem 50%-Pensum nachgehen.
  • Mit dem Übertritt in die Oberstufe ist ein 80%-Pensum möglich.
  • Ab dem vollendeten 16. Altersjahr kann 100% gearbeitet werden.

Wer ist für den Kindesunterhalt zuständig?

Entsprechend Ihrer jeweiligen Möglichkeiten sind sowohl Mutter als auch Vater dazu verpflichtet, zum Unterhalt des Kindes beizutragen. Diese Pflicht hängt alleine von der Eltern-Kind-Beziehung ab und nicht vom Sorgerecht oder der Obhut

Wer muss Alimente bezahlen?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Kindesunterhalt um einen regelmässig zu leistenden finanziellen Unterhaltsbeitrag. Bei getrennt lebenden Eltern kommt es auf die Betreuungsverhältnisse (elterliche Obhut) an, wer wie für den finanziellen Unterhalt aufkommen muss:

  • Oftmals  hat ein Elternteil die alleinige Obhut inne. Das bedeutet, dass das Kind hauptsächlich von einem Elternteil betreut wird und auch dort wohnt. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, ist in diesem Fall zu den finanziellen Unterhaltszahlungen verpflichtet. 
  • Bei alternierender Obhut (gemeinsame Betreuung) werden für die Berechnung der Alimente die jeweiligen Betreuungsanteile berücksichtigt.

Werden die Alimente nicht bezahlt, dann können Sie eine Betreibung einleiten oder sich an einen unserer Spezialisten wenden. Sie können Ihnen dabei helfen, mit Unterstützung einer kantonalen Fachstelle die Vollstreckung des Unterhaltsanspruchs durchzusetzen.

Wie lange besteht die Unterhaltspflicht?

Die Unterhaltspflicht für ein Kind besteht grundsätzlich von der Geburt bis zur Volljährigkeit, respektive dem Abschluss der Erstausbildung. Je nach Ausbildung kann es sein, dass die Dauer verkürzt oder verlängert wird. Wenn ein Kind beispielsweise in der Lage ist, sich selbst zu versorgen (Erwerbstätigkeit), dann kann es sein, dass die Pflicht zur Leistung von Kindesunterhalt verkürzt wird. Möglich ist jedoch auch, dass das Kind beim Erreichen der Volljährigkeit noch keine Ausbildung abgeschlossen hat und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist. Diesfalls verlängert sich die Unterstützungspflicht.

Welche Kosten entstehen beim Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt beziehungsweise die anfallenden Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Einen grossen Einfluss auf die Kosten hat in jedem Fall das Alter des Kindes. Teenager haben andere Bedürfnisse als Kleinkinder. Weitere Kosten die anfallen sind beispielsweise medizinische Kosten, Unterkunftskosten, Krankenversicherungskosten, Transportkosten, Kosten für Verpflegung und Kleidung.

Kindesunterhalt berechnen in der Schweiz

Die Berechnung der Alimente ist in der Schweiz nicht ganz einfach. Wie bereits erwähnt, setzt sich der Kindesunterhalt aus dem Bar- und Betreuungsunterhalt zusammen. Für die Berechnung des Barunterhalts wird die Zürcher Kinderkosten-Tabelle herangezogen. Wichtig ist zu erwähnen, dass neben dem Grundbedarf auch die Vermögenssituation der Eltern, deren Ausgaben und Einkünfte und die Betreuungsanteile angeschaut werden.  

💡 Wenn Sie wissen möchten, welcher Kindesunterhalt Ihrem Kind zusteht, beraten Sie unsere Familienrechtsanwälte/ -anwältinnen gerne.

Unterhaltsvertrag

Getrennt lebende Eltern haben die Möglichkeit, gemeinsam in einem Unterhaltsvertrag die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen zu regeln. Zu unterzeichnen ist dieser Vertrag einerseits vom unterhaltspflichtigen Elternteil und andererseits vom Kind, respektive bei Minderjährigkeit vom gesetzlichen Vertreter. Die Eltern sind dabei frei, ob sie monatliche Beitragszahlungen vereinbaren oder eine einmalige Zahlung (Abfindung) geleistet wird. Damit der Unterhaltsvertrag gültig ist, muss er neben den Unterschriften folgende Angaben enthalten:

  • Vereinbarter Beitrag zum Barunterhalt (für jedes Kind separat)
  • Vereinbarter Beitrag zum Betreuungsunterhalt
  • Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder
  • Art und Weise der Anpassung der Unterhaltsbeiträge an veränderte Umstände (nicht zwingend notwendig)

Alimente anpassen

In der Regel wird die Höhe der Alimente zum Zeitpunkt der Scheidung bzw. der Trennung festgelegt. Der Betrag kann jedoch an die aktuelle Situation angepasst werden.

Damit der Betrag angepasst wird, müssen sich die Verhältnisse des Kindes oder der Eltern erheblich ändern. Die Eltern haben die Möglichkeit, die Anpassung im gegenseitigen Einverständnis und mit der Erlaubnis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vorzunehmen. Wenn Sie sich nicht einigen können, muss das Gericht darüber entscheiden. 

Gründe für die Anpassung des Kindesunterhalts können Änderungen des Betreuungsverhältnisses, Einkommensveränderungen oder dauerhaft veränderte finanzielle Verhältnisse (bspw. Familienzuwachs) sein.

Alimente werden nicht bezahlt!

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Unterhaltsbeiträge einzufordern. Dazu gehören beispielsweise die Inkassohilfe, Schuldneranweisung, Betreibung oder Strafanzeige.

Wenn Sie Fragen zum Anspruch, zur Anpassung oder zur Einforderung und Durchsetzung Ihres Anspruchs haben, können Sie Ihre Situation einer Anwältin oder einem Anwalt mit Spezialisierung im Bereich Familienrecht schildern. Die Anwältin oder der Anwalt hilft Ihnen gerne dabei, zu Ihrem Recht zu kommen!

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