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Der Vorsorgeauftrag in der Schweiz - Das müssen Sie wissen
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Der Vorsorgeauftrag in der Schweiz - Das müssen Sie wissen

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Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie jemanden bestimmen, der Sie vertritt, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft urteilsunfähig sind. Urteilsunfähig kann jede Person jederzeit werden, sei es durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder im Alter. 

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen leicht verständlich die wichtigsten Dinge rund um den Vorsorgeauftrag.

Der Vorsorgeauftrag in der Schweiz - Das müssen Sie wissen

Vorsorgeauftrag, was ist das? 

Beim Vorsorgeauftrag handelt es sich um eine Verfügung. Er ermöglicht Ihnen zu planen und sicherzustellen, was geschieht, wenn Sie urteilsunfähig werden. Sie können jemanden bestimmen, der dann die notwendigen Angelegenheiten für Sie erledigt.

Es geht dabei insbesondere darum, sich um Rechtsfragen oder das Vermögen zu kümmern oder die Personensorge zu übernehmen. Die Person trifft für Sie Entscheidungen, die Ihren Wünschen gemäss dem Vorsorgeauftrag entsprechen.

💡 Sobald die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kenntnis von Ihrer Urteilsunfähigkeit hat, prüft sie Ihren Vorsorgeauftrag auf seine Gültigkeit. Sie achtet auch darauf, dass der Vorsorgeauftrag eingehalten und entsprechend Ihren Wünschen gehandelt wird.

Was sind die Voraussetzungen für einen Vorsorgeauftrag?

Jede handlungsfähige Person kann einen Vorsorgeauftrag erteilen. Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten vor, um einen Vorsorgeauftrag zu verfassen.

Der eigenhändige Vorsorgeauftrag

Beim eigenhändigen Vorsorgeauftrag muss der gesamte Auftrag von Hand geschrieben sein und sowohl Datum als auch Unterschrift beinhalten. Es muss klar sein, dass der Vorsorgeauftrag von Ihnen kommt. Sie können jederzeit Änderungen hinzufügen. Dabei ist zu beachten, dass diese Änderungen erkennbar sein und mit einem Datum versehen werden müssen. Wenn Sie den Vorsorgeauftrag widerrufen möchten, können Sie das Dokument beispielsweise vernichten oder mit dem Vermerk “Widerruf” versehen.

Der öffentlich beurkundete Vorsorgeauftrag

Der öffentlich beurkundete Vorsorgeauftrag wird gemeinsam mit einem Notar oder Rechtsanwalt erstellt und anschliessend von einem Notar beurkundet. Der Vorsorgeauftrag wird dabei auf seine Richtigkeit überprüft. Sowohl Änderungen als auch Widerruf sind möglich. Sie müssen jedoch auch wieder notariell beurkundet werden.

Welche Arten gibt es?

Drei Bereiche unterteilen den Vorsorgeauftrag. Sie können selbst entscheiden, ob sie für die jeweiligen Bereiche unterschiedliche Personen beauftragen wollen oder ob eine Person für alles zuständig ist. 

  1. Die Vertretung im Rechtsverkehr hat das Recht, sie rechtlich zu vertreten. Damit ist unter anderem die Vertretung gegenüber Banken, Behörden oder der Familie gemeint. Es geht dabei nur um alltägliche Geschäfte. Wollen Sie, dass eine Person auch grössere Angelegenheiten (bspw. Kauf oder Verkauf von Immobilien) regeln darf, muss dies explizit festgehalten werden. Sie können hier natürliche Personen (Menschen) oder juristische Personen (Unternehmen) beauftragen.
  1. Die Person, die für die Vermögenssorge zuständig ist, hat die Verantwortung über Ihr Vermögen. Sie muss sich um die Zahlung von Rechnungen und die Deckung Ihrer Lebenskosten kümmern. Sie können hier natürliche Personen (Menschen) oder juristische Personen (Unternehmen) beauftragen.
  1. Für die Personensorge kommt nur eine natürliche Person (Mensch) in Frage. Sie ist für Ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlbefinden verantwortlich. Je detaillierter Sie Ihre Werte, Wünsche und Interessen festhalten, desto besser kann entsprechend gehandelt werden.

☝️ Für den Fall, dass eine Person den Auftrag nicht annehmen möchte, ist es sinnvoll, Ersatzpersonen festzulegen. Das gleiche gilt, falls die Person den Auftrag kündigt.

Was ist der Unterschied zur Vollmacht?

Obwohl eine Vollmacht und ein Vorsorgeauftrag ähnliche Wirkungen haben, unterscheiden sie sich doch grundlegend in einem Punkt. Eine Vollmacht gilt vom Moment an, in dem sie erteilt wird. Ein Vorsorgeauftrag gilt erst, wenn Sie urteilsunfähig sind, also Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung regelt Ihre medizinische Behandlung, wenn Sie nicht selbst darüber entscheiden können. Sie hält fest, welche Massnahmen Sie befürworten und welche Sie ablehnen. Dadurch sollen die Angehörigen entlastet werden. Zudem dürfen Ärzte und Ärztinnen Ihrem Willen entsprechend handeln.

Wer braucht einen Vorsorgeauftrag?

Grundsätzlich kann ein Vorsorgeauftrag für jeden sinnvoll sein. Bei älteren Menschen steigt die Wahrscheinlichkeit, infolge des fortschreitenden Alters die Urteilsfähigkeit zu verlieren. Auch jüngere Menschen können beispielsweise durch Krankheit oder Unfall die Urteilsfähigkeit vorübergehend oder dauernd verlieren.

Was geschieht, wenn ich keinen Vorsorgeauftrag habe?

Gemäss Gesetz kümmert sich die KESB grundsätzlich um das Wohlergehen von Personen, wenn diese selbst nicht mehr in der Lage sind. Hierbei berücksichtigt die KESB, ob Sie verheiratet oder alleinstehend sind:

Wenn Sie verheiratet sind, hat Ihr Partner unter gewissen Voraussetzungen ein Vertretungsrecht für alltägliche Handlungen. Vorausgesetzt wird, dass entweder ein gemeinsamer Haushalt vorhanden ist oder sie sich regelmässig persönlichen Beistand leisten. Die Person darf Ihre Post öffnen und finanzielle Handlungen vornehmen, damit der Unterhalt gedeckt ist. Alles weitere muss immer mit der KESB abgesprochen werden.

Wenn Sie alleinstehend sind, sucht die KESB nach geeigneten Verwandten für die Vertretung. Hier wird vorausgesetzt, dass Ihnen diese Person nahesteht und die Aufgaben mit Sorgfalt erfüllt. Ist dies nicht möglich, wird eine Vertretungsbeistandschaft eingesetzt. 

Wer soll mich vertreten?

Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Im Vordergrund steht wohl das Vertrauen in eine Person. Die Person soll Sie vertreten, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Das bedeutet umgekehrt, dass die gewählte Person körperlich und geistig fähig sein muss, Sie zu vertreten. Zudem ist es ratsam, sich mit möglichen Vertretungspersonen zu unterhalten und sie zu fragen, ob Sie sich diese Aufgabe vorstellen können.

Wie bereits erwähnt, können Sie auch mehrere Personen beauftragen. Je nach Komplexität macht es auch Sinn, eine/n spezialisierte/n Anwalt oder Anwältin als Vertrauensperson für gewisse Rechtsgeschäfte einzusetzen.

Welche Rechte und Pflichten hat mein Vorsorgebeauftragter?

Die Rechte und Pflichten der beauftragten Person sind so individuell wie Ihre Wünsche und Bedürfnisse. In allen Fällen gilt jedoch folgendes: Die von Ihnen zur Vorsorge beauftragte Person muss primär dazu bereit sein, Ihre Vertretung zu übernehmen und rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen. Und zwar entsprechend Ihrer Anweisung. Die Person hat zudem das Recht, den Auftrag mit einer Frist von zwei Monaten zu kündigen. Wenn im Vorsorgeauftrag nichts vermerkt ist, wird von der KESB eine angemessene Entschädigung festgelegt.

Wo hinterlegt man den Vorsorgeauftrag?

Sie können den Vorsorgeauftrag Zuhause aufbewahren. Es ist jedoch wichtig, dass der Auftrag leicht gefunden werden kann. Wenn Sie den Auftrag Zuhause aufbewahren, macht es daher Sinn, wenn Sie jemanden über dessen Bestehen informieren.

Eine weitere Möglichkeit besteht, den Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt zu hinterlegen. Die Kosten dafür betragen in der Regel weniger als CHF 100.--.

Was kostet ein Vorsorgeauftrag?

Bei einem eigenhändigen Vorsorgeauftrag fallen grundsätzlich keine Kosten an. Wenn Sie ihr Vorsorgeauftrag überprüfen lassen, muss jedoch mit Kosten gerechnet werden.

Beim öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag fallen primär Notariatskosten für die öffentliche Beurkundung an. Die Kosten sind kantonal geregelt und richten sich in der Regel nach Zeitaufwand. 

Die Hinterlegung bei einer amtlichen Stelle kostet in der Regel weniger als CHF 100.--.

Das Schweizer Erbrecht ist eine sehr komplexe Thematik. Sie müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigen, damit Ihrem Willen optimal entsprochen wird. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Anwältin oder einen Anwalt mit Spezialisierung Erbrecht beizuziehen.  

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Was ist ein Vorsorgeauftrag Schweiz?
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