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Die Aktiengesellschaft in der Schweiz: Einfach erklärt
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Die Aktiengesellschaft in der Schweiz: Einfach erklärt

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Zu den beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz gehören die Aktiengesellschaft, GmbH und Einzelunternehmen. 

Wir erklären Ihnen im nachfolgenden Artikel das Wichtigste rund ums Thema Aktiengesellschaft in der Schweiz und ob die Aktiengesellschaft für Sie die richtige Rechtsform ist.

Die Aktiengesellschaft in der Schweiz: Einfach erklärt

Was ist eine Aktiengesellschaft?

Bei der Aktiengesellschaft, kurz AG, handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Sie entsteht mit der Eintragung im Handelsregister. Die gesetzlichen Grundlagen für die Aktiengesellschaft sind im Obligationenrecht geregelt. 

Die Aktiengesellschaft eignet sich zur Gründung von Startups, die einen höheren Kapitalbedarf benötigen. Das Gründungskapital beträgt mindestens CHF 100’000. 

💡Weitere Informationen zum Gründungskapital finden Sie hier.

Die Haftung für Verbindlichkeiten (Schulden) der AG ist beschränkt. Als Aktionär haftet man nur mit dem eingebrachten Aktienkapital.

Um eine AG zu gründen, braucht es mindestens eine natürliche oder juristische Person. Der Firmenname kann frei gewählt werden. Zwingend ist einfach der Zusatz “AG”  oder “Aktiengesellschaft”. Wichtig ist zudem, dass sich der Name von anderen, in der Schweiz eingetragenen, Firmennamen unterscheidet. 

💡Wir von Jurata haben uns auf die Gründung von Aktiengesellschaften spezialisiert und bieten Ihnen ein umfassendes Gründungspaket an. 

Unterschiede zur GmbH

Im Unterschied zur AG benötigt die GmbH bedeutend weniger Startkapital (CHF 20’000). An einer GmbH sind meist auch weniger Personen beteiligt. Die Gesellschafter einer GmbH sind in der Regel jedoch nicht nur finanziell, sondern auch aktiv an der Gesellschaft, beispielsweise in der Geschäftsführung, beteiligt. Weiter sind Gesellschafter und Organe der GmbH im Handelsregister eingetragen und demnach nicht anonym. Gesellschafter unterstehen einer Treuepflicht und teilweise auch einem Konkurrenzverbot.

Unterschiede zum Einzelunternehmen

Im Unterschied zur Einzelfirma, die kein Mindestkapital benötigt, entstehen bei der Aktiengesellschaft hohe Gründungskosten. Der Einzelunternehmer haftet jedoch persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens. Das bedeutet, dass der Unternehmer mit seinem privaten Vermögen für Firmenschulden haftet. Der Firmenname einer Einzelfirma muss zudem den Namen des Inhabers beinhalten.

Wann ist eine AG sinnvoll?

Die AG ist eine der beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz. Doch die Gründung einer Aktiengesellschaft ist nicht immer sinnvoll. Bevor Sie eine Firma gründen, müssen Sie sich überlegen, was das Vorhaben und der Unternehmenszweck ist. Wenn das eigene Unternehmen einen höheren Kapitalbedarf hat und gewinnorientiert ist, eignet sich die Aktiengesellschaft als Rechtsform. Zudem wird mit der Haftungsbeschränkung auf das Aktienkapital das eingegangene Risiko abgesichert. 

💡Weitere Informationen zur Gründung einer Aktiengesellschaft finden Sie hier.

Weitere Fragen, die Sie sich im Vorfeld einer Firmengründung in der Schweiz stellen sollten, sind die angestrebte Grösse und die Anspruchsgruppe des Startups. Für national oder gar international tätige Unternehmen eignet sich die Aktiengesellschaft. Streben Sie eine kleine und regionale Reichweite an, eignet sich die GmbH vermutlich mehr. 

💡Wir von Jurata haben uns auf Firmengründungen, insbesondere die Gründung von Aktiengesellschaften spezialisiert. Wenn Sie sich noch unsicher sind, ob die AG 

die richtige Rechtsform für Sie ist, beraten wir Sie jederzeit gerne. 

Was sind die Vorteile einer AG?

Eine AG ist, wie bereits erwähnt, eine sehr beliebte Rechtsform, insbesondere bei Firmengründungen. Was überzeugt also jene Personen, die ein Startup gründen wollen davon, ein Startup in Form einer AG zu gründen?

  • Die Aktionäre haften beschränkt. Das bedeutet, dass die Haftung auf das eingesetzte Eigenkapital (Aktienkapital) beschränkt ist und nicht mit dem Privatvermögen gehaftet wird. 
  • Der Firmenname kann fast frei gewählt werden, nur der Zusatz ‘AG’ muss enthalten sein.
  • Aktien sind leicht handelbar. 
  • Zur AG Gründung braucht es nur eine natürliche oder juristische Person.
  • Die Aufnahme von neuen Aktionär:innen und die Übertragung von Aktien ist einfach möglich.
  • Tendenziell ist die Kreditwürdigkeit einer Aktiengesellschaft hoch.
  • Es ist möglich, sich anonym an einer Aktiengesellschaft zu beteiligen.

Was sind die Nachteile einer AG?

Trotz der vielen Vorteile hat die Rechtsform einer AG auch Nachteile. 

  • Für die Gründung wird ein Mindestkapital von CHF 100’000 verlangt, wobei die Hälfte (CHF 50’000) im Gründungszeitpunkt eingezahlt sein muss.
  • Bei der AG gilt die sogenannte Doppelbesteuerung. Das bedeutet, dass einerseits eine Steuer auf den Ertrag und das Kapital der AG erhoben wird und andererseits beim Aktionär Einkommen (Dividende) und Vermögen versteuert wird.
  • Die Geschäftsführung (VR, Geschäftsleitung) kann bei fahrlässigem oder strafbarem Handeln mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden (Durchgriff).
  • Gewisse Organe sind zwingend und es besteht erhöhter Verwaltungsaufwand beispielsweise durch die Protokollierungspflicht oder durchzuführende Versammlungen.
  • Es gibt hohe formelle Anforderungen an die Gründung.
  • Bei Aktiengesellschaften gelten strenge Bilanzierungsvorschriften.

Die AG zusammengefasst

Wie Sie sehen, müssen für die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz einige Dinge beachtet werden. Die Gründung ist komplexer als beispielsweise jene der GmbH oder der Einzelfirma. Im Gegensatz zur Einzelfirma bestehen hohe formelle Anforderungen an die Gründung. Im Verhältnis zur GmbH fallen bedeutend höhere Gründungskosten an. Dafür können Sie als Aktionär anonym sein und haften nur mit Ihrem Aktienkapital und nicht mit dem persönlichen Vermögen.

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Bei der AG müssen verschiedene rechtliche Vorschriften beachtet werden, damit diese gültig gegründet werden kann. Wir von Jurata haben uns darauf spezialisiert, Gründungen für Startups so einfach wie möglich zu machen:

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