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Die Ehe für alle in der Schweiz
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Die Ehe für alle in der Schweiz

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Seit dem 1. Juli 2022 können in der Schweiz gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Die Gesetzesänderung bringt verschiedene rechtliche Folgen mit sich. Welche das sind und was beachtet werden muss, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Ehe für alle in der Schweiz

Die Situation vor der Ehe für alle

Eingetragene Partnerschaft

Seit dem 1. Januar 2007 konnten gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen. Die Eintragung führte zur staatlichen Anerkennung der Beziehung. Die Folgen einer solchen Eintragung waren ähnlich wie die der Ehe. 

Eingetragene Partner/innen sind einander zu gegenseitiger Unterstützung und Respekt verpflichtet und leisten gemeinsam - jeder nach seinen Möglichkeiten - einen finanziellen Beitrag zum Haushalt. Darüber hinaus kann der Nachname des Partners/ der Partnerin angenommen werden. Eingetragene Partner/innen unterliegen der gemeinsamen Besteuerung und im Todesfall einer Partnerin/ eines Partners erhält der oder die überlebende Partner/in eine Witwen-/Witwerrente.

Obwohl sich mit dem Inkrafttreten des PartG für gleichgeschlechtliche Paare einiges geändert hat, sind Sie noch nicht gleichgestellt mit heterosexuellen Paaren. Das zeigt sich insbesondere darin, dass solchen Paaren weder die gemeinschaftliche Adoption noch fortpflanzungsmedizinische Verfahren offen stehen.

Stiefkindadoption

Mehr als zehn Jahre später, genauer gesagt am 1. Januar 2018, steht - nach der Revision des Adoptionsrechts - die Möglichkeit der Stiefkindadoption nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen. 

💡Wenn Sie eine Stiefkindadoption planen, und möchten wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und ob Sie diese erfüllen, dann helfen Ihnen unsere auf Familienrecht spezialisierten Anwälte/ Anwältinnen gerne weiter.

Die Einführung der Ehe für alle

Am 26. September 2021 hat die Schweiz über die “Ehe für alle” abgestimmt. Die Vorlage wurde mit einer Stimmbeteiligung von 52.6% und 64.1% Ja-Anteil angenommen. Diese Abstimmung führte dazu, dass das Schweizer Zivilgesetzbuch angepasst wurde. Die Änderung des Zivilgesetzbuchs trat am 1. Juli 2022 in Kraft.

Damit wurden die gleichgeschlechtlichen Paare sowohl rechtlich als auch institutionell der Ehe gleichgestellt. Gleichgeschlechtliche Paare können demnach ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.

💡In Europa sind es aktuell 18 Staaten, welche die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet haben.

Rechtliche Folgen der Ehe für alle

Die Ehe für alle hat für die homosexuellen Paare in verschiedensten Bereichen bedeutende rechtliche Folgen.

Einbürgerung

Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 1. Juli 2022 können sich ausländische Ehepartner/innen erleichtert einbürgern lassen. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann entweder vom ausländischen Ehepartner/ der ausländischen Partnerin gestellt oder vom Ehemann/ der Ehefrau eines Auslandschweizers/ einer Auslandschweizerin gestellt werden.

Damit die ausländische Ehepartnerin/ der ausländische Ehepartner einer Schweizerin/ eines Schweizers ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gesuchstellende Person ist Ehefrau bzw. Ehemann einer Schweizerin/ eines Schweizers
  • Gesuchstellende Person hat sich insgesamt fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten und das letzte Jahr vor Gesuchseinreichung in der Schweiz verbracht
  • Gesuchstellende Person lebt seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft

Für weitere Informationen zur Einbürgerung sind Ihnen unsere Spezialist/innen gerne behilflich.

Adoption

Sind die Voraussetzungen für eine Adoption erfüllt, steht es den gleichgeschlechtlichen Partner/innen frei, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.

Fortpflanzungsmedizin

In der Schweiz ist die Samenspende verheirateten Paaren vorbehalten. Mit der Gleichstellung steht diese Möglichkeit nun auch verheirateten Frauenpaaren zur Verfügung. 

❗Das Verbot der Eizellenspende und der Leihmutterschaft bleibt bestehen.

Güterstand

Der ordentliche Güterstand für verheiratete Paare ist die Errungenschaftsbeteiligung. Dies unterscheidet sich zur eingetragenen Partnerschaft. Dort gilt, ohne andere Vereinbarung, die Regelung, dass jeder Partner über das eigene Vermögen verfügt und nur mit seinem Vermögen für die Schulden haftet. Diese Regelung entspricht der eherechtlichen Gütertrennung.

Eingetragene Partnerschaft

Es können keine neuen eingetragenen Partnerschaften geschlossen werden. Die bestehenden eingetragenen Partnerschaften können weitergeführt oder aber in eine Ehe umgewandelt werden.

💡Weitere Informationen zu den rechtlichen Auswirkungen der “Ehe für alle” finden Sie hier.

Die gleichgeschlechtliche Ehe

Seit dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare den Bund der Ehe eingehen. Die Ehe wird auf dem Zivilstandsamt geschlossen. In der Schweiz erfolgt die Eheschliessung in zwei Schritten:

1. Ehevorbereitungsverfahren

Beim Ehevorbereitungsverfahren handelt es sich um die administrative Vorbereitung für die Trauung. Eingeleitet wird das Verfahren mit einem Gesuch. Je nach Zivilstandsamt unterscheidet sich das Verfahren. Beim Ehevorbereitungsverfahren werden unter anderem die Identität und die Ehevoraussetzungen überprüft und organisatorische Angelegenheiten geklärt.

2. Trauung

Nach dem Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens kann die Trauung stattfinden. Die zivile Trauung erfolgt in einem Trauungslokal vor einem Zivilstandsbeamten und unter Beisein von zwei volljährigen und urteilsfähigen Trauzeugen. 

💡Wenn Sie die Ehe mit einem ausländischen Partner/ einer ausländischen Partnerin eingehen wollen, können einige bürokratische Hürden auf Sie zukommen. Daher ist es ratsam, eine/n auf Familienrecht spezialisierte/n Anwalt/ Anwältin beizuziehen.

Von der eingetragenen Partnerschaft zur Ehe

Wenn Sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können Sie die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Dafür müssen Sie beim Zivilstandsamt eine Umwandlungserklärung abgeben. 

💡Die Umwandlungserklärung muss persönlich gegenüber einer Zivilstandsbeamtin/ einem Zivilstandsbeamten abgegeben werden. Sie enthält die Erklärung, dass Sie vor dem 1. Juli 2022 begründete eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen.

Wir helfen Ihnen

Mit der “Ehe für alle” hat sich in der Schweiz für gleichgeschlechtliche Paare einiges geändert. Es gibt nach wie vor viele Fragen, insbesondere in Bezug auf die Umwandlung oder, wenn Ehen im Ausland geschlossen wurden. Unsere erfahrenen Familienrechtsanwälte/anwältinnen können Ihnen bei der Beantwortung behilflich sein und bürokratische Abwicklungen übernehmen.

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Antworten auf Ihre Fragen

Was sind die Unterschiede zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe?
Wie muss man vorgehen, um die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln?
Wo kann ich die eingetragene Partnerschaft umwandeln lassen?
Müssen wir die eingetragene Partnerschaft ändern?