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Die Obhut in der Schweiz: Teil der elterlichen Sorge
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Die Obhut in der Schweiz: Teil der elterlichen Sorge

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Zwischen elterlicher Sorge und Obhut besteht ein Unterschied. Dieser Unterschied wird bedeutsam, wenn es zu einer Scheidung kommt. Die elterliche Sorge wird in der Regel gemeinsam ausgeübt. Bezüglich der Obhut wird zwischen der alternierenden Obhut und der alleinigen Obhut unterschieden. Im nachfolgenden Artikel erklären wir Ihnen in leicht verständlicher Weise, was Sie über die Obhut wissen müssen.

Die Obhut in der Schweiz 

Was bedeutet Obhut?

Unter elterlicher Obhut versteht man in der Schweiz das Recht und die Pflicht, mit dem Kind zusammenzuleben und sich um die alltäglichen Bedürfnisse des Kindes zu kümmern. Es handelt sich um einen Teilbereich der elterlichen Sorge. Zur Obhut gehört die tägliche Betreuung und tatsächliche Wohnsituation. Man spricht auch von faktischer Obhut.

Es wird zwischen der alternierenden (geteilten) Obhut und der alleinigen Obhut unterschieden.

Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Obhut?

Die elterliche Sorge umfasst verschiedene Rechte und Pflichten. Der Inhaber der elterlichen Sorge hat demnach das Recht und die Pflicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Personen- und Vermögenssorge. Zur persönlichen Sorge gehören unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Erziehung, Pflege, Entscheide bezüglich medizinischer Behandlung und Aufsicht. Bei der Vermögenssorge geht es darum, das Kindesvermögen zu verwalten. Im Schweizer Recht ist der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge verankert.

Weitere Informationen zum Sorgerecht beziehungsweise der elterlichen Sorge finden Sie hier.

Zur Obhut gehört die tägliche Betreuung und tatsächliche Wohnsituation. Die Obhut bildet also einen Teil der elterlichen Sorge.

Alternierende (geteilte) Obhut

Eltern mit Kindern, die sich trennen oder scheiden lassen, müssen verschiedene Bereiche regeln, welche die Kinder betreffen. Dazu gehören unter anderem die Regelung der Betreuungssituation und des Unterhalts. Diese Bereiche sind unabhängig von der elterlichen Sorge zu regeln. Im Vordergrund jeder Entscheidung steht das Kindeswohl. Bei intakten familiären Verhältnissen bedeutet das, dass das Kind idealerweise gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen verbringt.

Wenn die Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge also eine geteilte Obhut anstreben, müssen sie festlegen, welches der Aufenthaltsort des Kindes ist und wie die Betreuungsanteile aussehen. 

☝️Wenn sich die Eltern nicht über die Betreuungsanteile oder den Aufenthaltsort einigen können, wird dies vom Gericht entschieden. Das Gericht berücksichtigt dabei neben dem Kindeswohl auch die persönliche und berufliche Situation der Eltern.

💡Sowohl bei Trennungen als auch bei Scheidungen besteht, gerade wenn Kinder im Spiel sind, ein hohes Konfliktrisiko. Wir empfehlen Ihnen daher frühzeitig und am besten gemeinsam einen Anwalt/ eine Anwältin für Familienrecht beizuziehen, um gemeinsam mit ihm eine einvernehmliche und für Ihr Kind richtige Lösung zu finden.

Voraussetzungen für die alternierende (geteilte Obhut)

Damit die alternierende Obhut für Ihr Kind vereinbaren können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wobei alle am Kindeswohl anknüpfen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören einerseits die Entfernung beider Eltern zum Schulort und sozialen Umfeld und andererseits die Kommunikationsfähigkeit und Konfliktlösungsbereitschaft der Eltern. 

Vorteile der geteilten (alternierenden) Obhut

Der wohl bedeutendste Vorteil der geteilten Obhut ist die Möglichkeit der Eltern und des Kindes, eine gegenseitige Beziehung aufzubauen beziehungsweise zu erhalten. Weitere Vorteile sind die Teilnahme an der Entwicklung und auch die Entlastung in Sachen Erziehungsauftrag und Verantwortung, da die Aufgabe weiterhin beiden Eltern zusteht. 

☝️Dieses Recht auf regelmässigen persönlichen Verkehr ist im Gesetz verankert.

Alleinige Obhut

Unter alleiniger Obhut versteht man die Situation, in der das Kind überwiegend bei einem Elternteil aufwächst und auch dort seinen festen Wohnsitz hat. Meist wird bei einer Scheidung die alleinige Obhut einem Elternteil zugesprochen. Dies geschieht aus zwei Gründen. Erstens dient es allermeistens dem Kindeswohl und zweitens braucht das Kind einen zivilrechtlichen Hauptwohnsitz. 

Alleinige Obhut bedeutet nicht, dass der andere Elternteil kein Sorgerecht hat. In der Regel wird das Sorgerecht trotzdem gemeinsam ausgeübt. Der nicht obhutsberechtigte Elternteil muss/ darf also gleichermassen über Bildung, Erziehung, medizinische Belange, Umgang und Aufenthaltsort mitbestimmen. 

Weiter haben sowohl Kind als auch der nicht obhutsberechtigte Elternteil ein Recht auf gegenseitigen Kontakt, sogenannter “persönlicher Verkehr”.

☝️Früher war das Aufenthaltsbestimmungsrecht ebenfalls ein Teil der Obhut. Das ist heute nicht mehr so. Das bedeutet, dass sich der obhutsberechtigte Elternteil und der nicht obhutsberechtigte Elternteil, welcher aber auch sorgerechtsberechtigt ist, gemeinsam über den Aufenthaltsort einigen müssen.

💡Da beide Elternteile gleichermassen zum Unterhalt des Kindes verpflichtet sind, leistet der nicht obhutsberechtigte Elternteil seinen Beitrag zum Unterhalt des Kindes regelmässig in Form von Unterhaltszahlungen (Alimenten). Weitere Informationen zum Thema Unterhalt/ Alimente finden Sie hier.

Was ist “alleiniges Sorgerecht”?

Vorab: Wie bereits erwähnt, sind Obhut und Sorgerecht nicht das Gleiche. Es gilt der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge. Die Obhut wird in der Praxis häufig einer Person zugeteilt, da dies dem Kindeswohl meist am besten entspricht.

Wenn einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird, hat er das alleinige Entscheidungsrecht über alle Bereiche der elterlichen Sorge (Personen- und Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht) und der Obhut (tägliche Betreuung und tatsächliche Wohnsituation). Wird einem Elternteil das Sorgerecht entzogen, hat dieser kein Mitentscheidungsrecht mehr und darf keinen Einfluss auf das Kind nehmen. Er verfügt dann lediglich über ein Kontaktrecht (persönlicher Verkehr).

Je nach Grund für den Sorgerechtsentzug wird gleichzeitig ein generelles Kontaktverbot erlassen, wenn sonst das Kindeswohl gefährdet werden könnte.

Wir helfen Ihnen

Paare in Funktionierenden Ehen haben nur sehr selten Fragen, welche die Obhut betreffen. Zu Fragen, Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten kommt es meistens in Trennungs- oder Scheidungssituationen. Wenn Sie fragen zum Thema Obhut in der Schweiz haben, stehen Ihnen unsere Familienrechtsspezialist/innen gerne zur Verfügung. Als Spezialist/innen stellen sie sicher, dass das Kindeswohl jederzeit gewahrt bleibt und können dabei helfen, trotz schwieriger Situation aussergerichtliche Lösungen zu finden.

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Antworten auf Ihre Fragen

Was bedeutet Obhut?
Was versteht man unter alternierender (gemeinsamer) Obhut?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein für die alternierende Obhut?
Was versteht man unter alleiniger Obhut?
Was ist der Unterschied zwischen Obhut und Sorgerecht?
Wann wird das Sorgerecht entzogen?
Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?