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Gründung einer AG in der Schweiz: Eine Checkliste
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Gründung einer AG in der Schweiz: Eine Checkliste

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Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie  im Vorfeld und während einer AG Gründung in der Schweiz beachten sollten, zusammengestellt. 

Gründung einer AG in der Schweiz: Eine Checkliste

Wann ist eine AG sinnvoll?

Auch wenn die Aktiengesellschaft eine der beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz ist, ist die Gründung einer solchen nicht immer sinnvoll. Im Vorfeld einer Firmengründung müssen Sie sich überlegen, was das Vorhaben und der Unternehmenszweck ist.

Ist Ihr künftiges Unternehmen gewinnorientiert und hat einen höheren Kapitalbedarf, eignet sich die Aktiengesellschaft als Rechtsform. Zudem sollten Sie sich fragen, was die angestrebte Grösse und die Anspruchsgruppe Ihres Startups ist. Sehen Sie Ihren Tätigkeitsbereich auf nationaler oder internationaler Ebene, eignet sich die Aktiengesellschaft.  Bei einem regionalen Tätigkeitsbereich ist die GmbH vermutlich geeigneter.

💡Weitere Informationen Aktiengesellschaft finden Sie hier.

✅Wir von Jurata haben uns auf die Gründung von Aktiengesellschaften spezialisiert. Wenn Sie sich noch unsicher sind, ob die AG die richtige Rechtsform für Sie ist, beraten wir Sie gerne. 

1. Was kostet die AG Gründung? 

Bei einer Firmengründung entstehen Kosten. Es ist sehr wichtig, die anfallenden Kosten vor der Gründung der Aktiengesellschaft  genau zu kalkulieren und so böse Überraschungen zu vermeiden. 

Das Gründungskapital (Eigenkapital) einer Aktiengesellschaft beträgt mindestens CHF 100’000. Davon müssen mindestens 20% bzw. auf jeden Fall mindestens CHF 50’000 auf bar oder durch Sacheinlagen sichergestellt sein. Wird das Geld auf ein Konto eingezahlt (Barliberierung), steht dieses Kapital nach der Gründung wieder zur freien Verfügung.

☝️Es gibt auch die Möglichkeit einer sogenannten Sacheinlage-Gründung. In diesem Fall läuft ein besonderes Verfahren ab.

Darüber hinaus gibt es weitere Kosten, die anfallen und die Sie unbedingt berücksichtigen müssen. Dazu gehören insbesondere folgende Kosten:

  • Kosten für die Beratung im Vorfeld der Firmengründung von bis zu CHF 4’000
  • Notariatskosten für die Erstellung der Gründungsdokumente und Aktienzertifikate von ca. CHF 500 - 2’000
  • Gebühr für die Eintragung im Handelsregister von CHF 500 - 800
  • Bei einem Aktienkapital von mehr als CHF 1’000’000: Emissionsabgabe von 1% des Gründungskapitals 

Wie Sie sehen, kommen neben dem Gründungskapital viele weitere Kosten auf Sie zu. 

💡Wir von Jurata diesen Prozess vereinfacht und bieten Ihnen ein Gründungspaket ohne versteckte Kosten zum Fixpreis. Mit uns kommen Sie ganz einfach online und mit wenigen Klicks zu Ihrer eigenen Aktiengesellschaft

2. Zusammenschluss der Gründer

Bevor Sie eine Aktiengesellschaft gründen können, müssen Sie sich überlegen, ob Sie eine Einzel-AG gründen möchten oder ob Ihr Startup aus mehreren Gründern (Aktionären) bestehen sollte.

💡 Für die Gründung einer AG braucht es mindestens eine natürliche oder juristische Person.

3. Firmenname, Zweck und Domizil

Neben der Geschäftsidee und einem Unternehmenskonzept sind der Gesellschaftszweck, der Firmenname und das Domizil der AG wichtige Entscheidungen, die Sie treffen müssen.

Gesellschaftszweck 

Der Gesellschaftszweck muss im Gründungszeitpunkt in den Statuten festgehalten sein. Ihm kommt eine zentrale Bedeutung zu. Er informiert über den Zweck der Gesellschaft und  bildet zugleich die Schranke der Geschäftstätigkeit.

Firmenname

Sie sind bei der Wahl des Firmennamens grundsätzlich relativ frei, solange der Zusatz ‘AG’ oder ‘Aktiengesellschaft’ enthalten ist. Da dem Firmenname eine bedeutende Rolle zukommt, sollten Sie sich dafür Zeit nehmen. Zudem ist es wichtig, dass Sie einen Firmennamen wählen, der nicht schon vergeben ist oder einem bestehenden zum Verwechseln ähnlich sieht. 

💡Es lohnt sich, die Verfügbarkeit vorab beim Zentralen Firmenindex des Bundes abzuklären. Wir von Jurata übernehmen diese Abklärung gerne für Sie.

Domizil

Der Ort, an dem die Aktiengesellschaft ihr Geschäftslokal hat,  wird als Domizil bezeichnet. Das Domizil muss ebenfalls in den Statuten festgehalten werden. Die Adresse wird im Handelsregister eingetragen.  

4. Eigenkapital

Wie bereits erwähnt, braucht es für die Gründung einer Aktiengesellschaft Aktienkapital in der Höhe von mindestens CHF 100’000

Wenn Ihr Startup aus mehreren Aktionären besteht, müssen Sie zudem festlegen, mit wie vielen Aktien jeder Aktionär an der AG beteiligt ist.

Das Aktienkapital kann in Form von Bar- oder Sacheinlagen eingebracht werden. Für die Gründung müssen mindestens 20% oder aber mindestens CHF 50’000 des Aktienkapitals eingezahlt werden. 

Die gängigste Form zur Hinterlegung des Stammkapitals ist die Bareinlage. Bei der Bareinlage wird das Aktienkapital auf ein sogenanntes Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank eingezahlt. Sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, wird das Geld freigegeben und steht der AG als Startkapital zur Verfügung. 

💡Wenn Sie im Wirtschaftsraum Zürich eine Aktiengesellschaft gründen wollen und Ihr Kapitaleinzahlungskonto bei der ZKB einrichten, profitieren Sie dank unserer Partnerschaft mit der ZKB einen Rabatt von CHF 380 auf die Gründungskosten des Gründungspakets von Jurata. Das bedeutet für Sie, dass Ihre AG-Gründung bereits ab CHF 100 möglich ist.

Wird das Stammkapital in Form von Sacheinlagen eingebracht, müssen zusätzliche Schritte unternommen werden. Man spricht deshalb auch von einer qualifizierten Gründung. 

5. Organisation der AG

Damit eine Aktiengesellschaft rechtsgültig gegründet werden kann, müssen der Verwaltungsrat, die Generalversammlung und eine Revisionsstelle bezeichnet werden.

Die Benennung der Organe einer AG ist nicht nur eine Gründungsvoraussetzung. Vielmehr tragen Organe massgeblich zum ordnungsgemässen Funktionieren bei.

Generalversammlung

Die Generalversammlung besteht aus den Aktionären und ist das oberste Organ der AG. Sie wählt den VR,  genehmigt den Jahresbericht und ist für Statutenänderungen zuständig.

☝️ Die Generalversammlung muss von Gesetzes wegen mindestens einmal pro Jahr abgehalten werden. 

Verwaltungsrat

Zu den Aufgaben des Verwaltungsrats gehören beispielsweise die Festlegung der Organisation, die Erstellung des Geschäftsberichts, die Bestellung und Aufsicht der Geschäftsführung sowie die Oberleitung der Gesellschaft. 

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle ist für die Überprüfung der  Buchführung zuständig und erstellt einen Revisionsbericht zu Handen der Generalversammlung.

6. Gründungsdokumente

Damit eine Aktiengesellschaft rechtsgültig gegründet werden kann, müssen verschiedene Dokumente vorbereitet, erstellt, ausgefüllt und unterzeichnet werden. 

Zu den wichtigsten Gründungsdokumenten gehören die Statuten und die Gründungsurkunde

  • Die Statuten halten die grundlegenden Rechtsnormen fest. Insbesondere muss der Firmenname, die Höhe des Aktienkapitals, der Zweck der Tätigkeit, die Adresse des Firmensitzes, die Anzahl der Aktien, die Ernennung eines möglichen Revisors und des oder der Verwaltungsräte und allfällige Sacheinlagen festgehalten werden.
  • In der Gründungsurkunde sind Bestimmungen über den Zweck, das Vermögen und die Organisation der Gesellschaft enthalten. 

Weitere wichtige Dokumente sind Gründungsvollmachten, das Aktienregister, die Bestimmung der Revisionsstelle bzw. Verzichtserklärung für die eingeschränkte Revision (KMU-Erklärung), die Lex-Friedrich-Erklärung, die Stampa-Erklärung, die Handelsregisteranmeldung und die Beglaubigung der Unterschriften.

💡 Die Gründungsdokumente sind eine zwingende Voraussetzung für den Gründungsakt. Damit alles vollständig ist und seine Richtigkeit hat, ist es sinnvoll, die Gründungsdokumente zusammen mit einem Spezialisten zu erstellen, oder von einem solchen kontrollieren zu lassen.

7. Notarielle Beurkundung der Gründung

Alle Gründungsmitglieder beziehungsweise deren Vertreter müssen anwesend sein für eine rechtsgültige Gründung. Bei der Gründung müssen Sie sich mit einem amtlichen Ausweis ausweisen können. Wenn Sie sich vertreten lassen, muss sich Ihr Vertreter ausweisen können und eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorweisen. 

💡Eine solche kann vom für die Gründung zuständigen Notar vorbereitet werden.

Der Gründungsakt wird vom Notar beurkundet. Zudem beglaubigt er alle Unterschriften.  

💡 Die Unterschriftsbeglaubigung ist, abhängig vom Kanton, auch bei der Gemeinde oder beim Handelsregister möglich. Diesfalls ist es sinnvoll, die Unterschriften bereits vor der Gründungsversammlung und Verurkundung beglaubigen zu lassen.

8. Eintragung im Handelsregister

Nun steht der Eintragung im Handelsregister nichts mehr im Weg. Die Gründungsdokumente können zusammen mit der bereits unterzeichneten Handelsregisteranmeldung beim zuständigen Handelsregister eingereicht werden. Für die Handelsregisteranmeldung fallen Kosten zwischen CHF 400 - 600 an. Von der Anmeldung bis zur Veröffentlichung dauert es ca. 10-14 Tage.

☝️ Die Eintragung der Aktiengesellschaft im Handelsregister ist obligatorisch. Die AG entsteht erst mit der Handelsregistereintragung (Veröffentlichung).

Folgende Belege müssen für die Eintragung einer AG im Handelsregister eingereicht werden:

  • Handelsregisteranmeldung
  • Gründungsurkunde (Errichtungsurkunde)
  • Statuten
  • Nachweis der Wahlannahme der Verwaltungsräte
  • Nachweis der Wahlannahme der Revision oder KMU-Erklärung (Revisionsverzicht)
  • VR-Protokoll über seine Konstituierung, die Zeichenbefugnisse und des Vorsitzes
  • Lex-Koller-Erklärung
  • Stampa-Erklärung
  • Unterschriftsbeglaubigungen und Ausweiskopien

❗Mit der Eintragung im Handelsregister ist ihr Firmenname (Geschäftsname) nicht geschützt. Das bedeutet, dass trotz Eintragung im Handelsregister andere Unternehmen einen ähnlichen Namen verwenden können. Wir von Jurata bieten deshalb zusätzlich zur Gründung auch ein umfassendes Markenschutzpaket (Trademark) an. 

Mehr über den Markenschutz in der Schweiz erfahren Sie hier.

9. Weitere Schritte

Versicherungen

Sobald die AG gegründet ist, stellt Ihnen das zuständige Sozialversicherungsamt (SVA) das Anmeldeformular für Sozialversicherungen zu.  Nach der Retournierung wird Ihre AG für Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV) angemeldet. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist obligatorisch, sobald sie Personal einstellen.

☝️ Als Gründer gelten Sie als angestellte Person bei Ihrer Aktiengesellschaft. Das bedeutet, dass Sie, auch wenn sonst kein weiteres Personal eingestellt wird, das Formular retournieren und Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen.

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter mindestens CHF 21’510 pro Jahr verdienen, müssen Sie sich einer Pensionskasse anschliessen und die berufliche Vorsorge (BVG) für Ihre Angestellten (und sich selbst) organisieren.

Sobald Sie Personen in der AG beschäftigen und diese einen Lohn beziehen, müssen Sie eine Betriebsunfallversicherung (BU) abschliessen. Dies gilt unabhängig vom Pensum. Personen, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen zusätzlich gegen Unfälle in der Freizeit (NBU) versichert werden.

Mehrwertsteuer

Es ist möglich, dass Ihre Aktiengesellschaft der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. 

Um herauszufinden, ob Sie der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, kann die Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung hilfreich sein. Alternativ beraten Sie unsere Spezialisten gerne.

Eine AG gründen mit Jurata

Bei der AG müssen verschiedene rechtliche Vorschriften beachtet werden, damit diese gültig gegründet werden kann. Wir von Jurata haben uns darauf spezialisiert, Gründungen für Startups so einfach wie möglich zu machen: Infolge fortschrittlicher Technologie und einem hohen Grad an Automatisierung wird die Gründung Ihrer AG deutlich einfacher. 

Mit unserem Gründungspaket profitieren Sie von einem Beratungsgespräch, der Prüfung Ihres Firmennamens und -zwecks, der Erstellung aller erforderlichen Dokumente, der notariellen Beurkundung inkl. Gebühren und der Anmeldung beim Handelsregisteramt. 

Das bedeutet für Sie, dass Sie sich vollständig auf Ihre Kerntätigkeit und Ihr Business konzentrieren können und der Papierkram zur Nebensächlichkeit wird.

Gründen Sie jetzt Ihre eigene Aktiengesellschaft, online und mit wenigen Klicks

💡Neben dem Gründungsservice bieten wir Ihnen weitere voll- oder teilautomatisierte Rechtsdienstleistungen, wie beispielsweise Markenanmeldungen, Aktionärbindungsverträge oder Buchhaltungslösungen an.

Kooperation mit der Zürcher Kantonalbank

Dank einem neuen Angebot in Kooperation mit der Zürcher Kantonalbank wird die Firmengründung für Aktiengesellschaften im Wirtschaftsraum Zürich wesentlich vereinfacht und nochmals deutlich günstiger. Sie können, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, Ihre eigene AG bei Jurata für nur CHF 100 statt CHF 480 gründen.

💡Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, erfahren Sie hier.

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