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Hypothek - Das Wichtigste in Kürze
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Hypothek - Das Wichtigste in Kürze

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Hypotheken ermöglichen vielen Menschen die Erfüllung des Traums von einem Eigenheim. Damit eine Hypothek vergeben wird, müssen verschiedene Dinge beachtet werden. Wir erklären Ihnen im folgenden Artikel das Wichtigste zum Thema Hypothek.

Hypothek - Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine Hypothek?

Viele Menschen träumen von einem Eigenheim. Die Finanzierung aus den eigenen Ersparnissen ist für die meisten jedoch nicht möglich. Darum wird eine Immobilie meist aus einem Mix von Eigen- und Fremdkapital gekauft. Das Fremdkapital wird Hypothek genannt. Es handelt sich dabei um ein langfristiges Darlehen. Das Finanzinstitut, welches ein Darlehen vergibt, nimmt dabei die Immobilie als Sicherheit. 

In der Regel sind Darlehensverträge so ausgestaltet, dass neben dem Hypothekarzins auch eine Amortisation der Hypothek vereinbart wird. Wenn der Schuldner nun seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, kann das Finanzinstitut die Veräusserung der Immobilie (Betreibung auf Pfandverwertung) anstreben. 

💡Aus juristischer Sicht ist eine Hypothek ein Grundpfandrecht. Das Finanzinstitut (Gläubigerin), meist eine Bank oder Versicherung, gibt dem Haus- oder Wohnungseigentümer (Schuldner) ein Darlehen. Dafür verpfändet der Schuldner die Immobilie.

💡Weitere Informationen zum Grundpfandrecht finden sie hier.

Wie viel Eigenkapital benötige ich?

Damit Sie eine Immobilie kaufen können, ist ein Eigenkapital von mindestens 20% des Kaufpreises notwendig. Für die restlichen 80% können Sie dann eine Hypothek abschliessen. Es ist wichtig, dass von diesen 20% Eigenkapital mindestens die Hälfte aus Ersparnissen besteht, die sich ausserhalb der 2. Säule (berufliche Vorsorge) befinden.

💡Ersparnisse ausserhalb der 2. Säule sind beispielsweise: Schenkungen, Kontoguthaben, Erbvorbezüge oder Gelder aus der 3. Säule (Säule 3a). 

Eigenkapital

❗Neben dem Eigenkapital ist die Tragbarkeit ein wichtiger Faktor für die Vergabe einer Hypothek.

Was bedeutet 1. und 2. Hypothek?

Wie bereits erwähnt, kann eine Hypothek für bis zu 80% des Kaufpreises aufgenommen werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Belehnung.

Die Hypothek wird je nach Belehnungswert eine 1. und 2. Hypothek aufgeteilt. 

Die 1. Hypothek wird bis zur Belehnung von maximal 67% des Kaufpreises und die 2. Hypothek für maximal 13% vergeben.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Hypotheken liegt in der Amortisationspflicht (Rückzahlungspfilcht). Die 1. Hypothek muss nicht amortisiert werden. Dies sieht bei der 2. Hypothek anders aus. Hier gilt, dass diese Hypothek innerhalb von 15 Jahren oder bis zum Erreichen des Pensionsalters amortisiert (zurückgezahlt) sein muss. 

💡Amortisation bedeutet in etwa regelmässige Rückzahlung der Hypothek zu festgelegten Beträgen während eines bestimmten Zeitraums.

Hypothek im 1. und 2. Rang

Festzinshypothek

Die Festzinshypothek, auch Festhypothek genannt, gehört zu den in der Schweiz am weitesten verbreiteten Hypothekardarlehen. Bei dieser Hypothek wird der Zins für eine bestimmte Dauer festgelegt und verändert sich unabhängig von der Marktentwicklung nicht mehr bis zum Ende der Laufzeit. Festzinshypotheken werden von praktisch allen Finanzinstituten mit Laufzeiten von 2 - 15 Jahren, in einigen wenigen Fällen sogar für bis zu 20 Jahre, angeboten. 

💡Damit eine Festzinshypothek abgeschlossen werden kann, muss die Hypothek mindestens CHF 100’000.-- betragen.

Variable Hypothek

Die variable Hypothek, auch Normalhypothek genannt, ist im Gegensatz zur Festzinshypothek flexibel. Der Hypothekarzins passt sich den Marktzinsen an und wird nicht an eine bestimmte Laufzeit gebunden. Das bedeutet, dass variable Hypotheken jederzeit zurückgezahlt werden können.

☝️Viele Finanzinstitute empfehlen die 2. Hypothek als Normalhypothek abzuschliessen, damit die Rückzahlung jederzeit möglich ist.

SARON-Hypothek

Die SARON-Hypothek löste im Jahr 2022 die Libor-Hypotheken ab. Der Zinssatz der SARON-Hypothek wird täglich von der SIX berechnet und publiziert. Das bedeutet, dass der Zinssatz stark schwanken kann. Meist werden SARON-Hypotheken in einem Rahmenvertrag mit Rahmenvertragslaufzeit von 2-5 Jahren abgeschlossen.

Wir helfen Ihnen

Unsere auf Immobilienrecht spezialisierten Anwälte/ Anwältinnen können Sie bei Fragen rund um die Finanzierung von Immobilien unterstützen. Insbesondere, wenn es darum geht, ein privates Darlehen aufzunehmen oder wenn Sie über einen Erbvorbezug oder eine Schenkung nachdenken, ist es ratsam, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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