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Kosten bei einer Scheidung in der Schweiz
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Kosten bei einer Scheidung in der Schweiz

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Die Kosten bei einer Scheidung in der Schweiz können je nach Scheidungsverfahren stark variieren und sogar mehrere Jahre dauern. Verantwortlich für die Kosten sind vor allem Anwalts- und Gerichtskosten. Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie in leicht verständlicher Weise das Wichtigste zum Thema Scheidungskosten in der Schweiz.

Was sind Scheidungskosten überhaupt?

Scheidungskosten setzen sich aus den Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Kosten variieren von Fall zu Fall und sind abhängig vom Kanton, in dem die Scheidung durchgeführt wird. 

💡Unter Gerichtskosten werden die Kosten verstanden, die vom Gericht für die Bearbeitung des Scheidungsantrags oder der Scheidungsklage erhoben werden.

💡Unter Anwaltskosten werden jene Kosten verstanden, die durch die anwaltliche Beratung oder Vertretung entstehen.

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Scheidung?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Anwaltskosten hängen von den individuellen Honorarvereinbarungen ab und werden meist im Vorfeld getroffen. Grundsätzlich orientiert sich das Honorar eines Anwalts am Zeitaufwand, der Komplexität, der finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Streitwert.

💡Ohne individuelle Vereinbarung gilt der kantonale Anwaltstarif. Hier ist zu beachten, dass sich diese Anwaltstarife von Kanton zu Kanton unterscheiden und sich der Anwaltstarif am Streitwert orientiert. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren.Gibt es eine offizielle Seite, wo wir Verlinkungen einbauen können?Denke das die Leute auch Kostenübersicht erwarten aus diesem Artikel

Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einer Scheidung?

In der Schweiz sind die Gerichtskosten kantonal geregelt und variieren entsprechend. Weiter beeinflusst die Komplexität des Scheidungsfalls die Gerichtskosten. 

💡Da es kantonal grosse Unterschiede gibt, ist es ratsam vor der Einreichung des Scheidungsantrags herauszufinden, wie hoch die mindestens anfallenden Gerichtskosten sind.

Gerichtskosten bei einer einvernehmlichen Scheidung

Einvernehmliche Scheidungen sind grundsätzlich mit geringeren Kosten verbunden, da der Aufwand fürs Gericht kleiner ist. Insbesondere die Kosten bei Scheidungen mit vollständiger Einigung über die Nebenfolgen sind verhältnismässig gering.

Gerichtskosten bei einer strittigen Scheidung

Von einer strittigen Scheidung wird in zwei Fällen gesprochen. Erstens, wenn eine Scheidung auf gemeinsames Begehren ohne Scheidungskonvention oder nur mit Teileinigung eingereicht wird und zweitens, bei der Scheidung auf einseitiges Begehren (Scheidungsklage).

Die Gerichtskosten hängen massgeblich vom Streitwert, der Komplexität und Dauer des Verfahrens ab. Folgende Faktoren beeinflussen schlussendlich die Höhe der Gerichtskosten:

  • Beweisführungskosten
  • Pauschalbeträge für gerichtliche Entscheidungen
  • Auslagen des Gerichts
  • Gebühren für Porti, Telefon, etc.
  • Vertreterkosten für Kinder, falls vorhanden 

Wer trägt die Scheidungskosten?

Diese Frage kann nicht in einem Satz beantwortet werden. Es kommt auf die Sachlage und den Scheidungsverlauf an:

  • Gebühren bei Rückzug der Scheidungsklage: Ein Klagerückzug wird als Unterliegen gewertet. Die Kosten muss also derjenige zahlen, der die Klage eingereicht hat.
  • Kosten bei einem strittigen Scheidungsverfahren: Die Zivilprozessordnung (ZPO) bildet die Grundlage für die Regelung der Kostentragungspflicht. Gemäss ZPO trägt die unterlegene Partei nach Massgabe des Unterliegens die Gerichtskosten, Anwaltskosten des Ehepartners und die eigenen Anwaltskosten.
  • Kosten bei einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren: In der Regel werden die Kosten von beiden Ehegatten gemeinsam getragen. Das bedeutet, dass die Gerichtskosten hälftig geteilt werden und jeder für die eigenen Anwaltskosten aufkommen muss. Anderweitige Vereinbarungen in der Scheidungskonvention sind zulässig.

Wie reduziere ich die Scheidungskosten?

Neben der grossen emotionalen und psychischen Belastung kann eine mehrere Jahre dauernde Scheidung auch zu einer enormen finanziellen Belastung werden. Versuchen Sie daher zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, bestenfalls eine Scheidung auf gemeinsames Begehren inklusive vollständiger Regelung der Nebenfolgen. Es lohnt sich diesbezüglich bereits in einem frühen Stadium einen Mediator/ eine Mediatorin beizuziehen. Mediatoren sind speziell geschulte Fachpersonen, die gemeinsam mit Ihnen versuchen werden, eine für alle annehmbare Lösung auszuarbeiten. Durch die fachliche Unterstützung von Mediatoren können oftmals aussergerichtliche Lösungen erarbeitet werden, die sachlich für beide Parteien zufriedenstellend sind.

Ich kann mir die Scheidungskosten nicht leisten, was kann ich tun?

Die Schweizer Bundesverfassung hält fest, dass die finanzielle Situation nicht dazu führen kann, das Recht durchzusetzen. Aus diesem Grund können Sie ein Gesuch um die sogenannte unentgeltliche Rechtspflege stellen. Wichtig für eine Gutheissung des Gesuchs ist, dass Sie nachweisen, dass sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte/ Ihre Ehegattin nicht über die finanziellen Mittel verfügen, die anfallenden Scheidungskosten zu tragen.

💡Unter unentgeltlicher Rechtspflege versteht man einerseits die unentgeltliche Rechtsvertretung und andererseits die kostenlose Prozessführung. 

Brauche ich einen Anwalt/ eine Anwältin?

In der Schweiz gibt es keine Anwaltspflicht für sich scheidende Paare. Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren sind die meisten Aspekte bereits geregelt. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Ausarbeitung des Scheidungsantrags mit einem Scheidungsanwalt/ einer Scheidungsanwältin zusammenzusetzen und gemeinsam mit ihm oder ihr die verschiedenen Folgen, die eine Scheidung mit sich bringt, zu besprechen. Eine Fachperson kann Ihnen dabei helfen, dass einerseits der Scheidungsantrag und die Scheidungskonvention angemessen und fair ist und Sie andererseits Ihre Rechte und Pflichten kennen. Auch bei der Scheidungsklage gibt es keine Anwaltspflicht in der Schweiz. Der oder die Spezialistin kann sie jedoch bei Fragen rund um die Unzumutbarkeit oder Trennungszeit beraten und zudem bei der Ausarbeitung einer rechtsgültigen Klage helfen. 

☝️Wir empfehlen Ihnen nicht aus finanziellen Gründen auf einen Anwalt/ eine Anwältin zu verzichten. Auch wenn im ersten Moment durch einen solchen Verzicht die Kosten gesenkt werden können, kann die Konsultation von Spezialisten im Vorfeld langfristig dazu beitragen, höhere Kosten zu verhindern.

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