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Scheidung auf gemeinsames Begehren in der Schweiz
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Scheidung auf gemeinsames Begehren in der Schweiz

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Die Mehrheit der Scheidungen in der Schweiz wird auf gemeinsames Begehren eingeleitet. Durch die einvernehmliche Einigung über die Scheidung und bestenfalls auch über die Nebenfolgen, wird der für alle Beteiligten emotional sehr belastende und auch kostenaufwändige Prozess der Scheidung bedeutend günstiger.

Im nachfolgenden Artikel erklären wir Ihnen in leicht verständlicher Weise, was eine Scheidung auf gemeinsames Begehren genau ist, wie sie abläuft, welche Kosten anfallen und warum ein Anwalt nützlich sein kann.

Scheidung auf gemeinsames Begehren in der Schweiz

Gründe für eine Scheidung auf gemeinsames Begehren

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Scheidung auf gemeinsames Begehren in der Schweiz so beliebt ist. So zielt das Schweizer Recht einerseits auf einvernehmliche Scheidungen ab. Eine Scheidung klageweise durchzusetzen ist viel schwieriger, insbesondere dann, wenn aus einer Ehe minderjährige Kinder hervorgehen. Andererseits sind kürzere Dauer und geringere Kosten weitere Faktoren, die für die Scheidung auf gemeinsames Begehren sprechen. 

Scheidung auf gemeinsames Begehren einreichen

Die beiden Noch-Ehegatten reichen einen gemeinsamen Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein. Sie tun also gemeinsam den Scheidungswillen kund beim Gericht. Damit der Scheidungswille auch wirklich klar und authentisch bekundet werden kann, besteht der Scheidungsantrag aus verschiedenen Dokumenten.

1. Scheidungsbegehren

Im Scheidungsbegehren bekunden Sie und Ihr Noch-Ehegatte den einvernehmlichen Scheidungswillen. Neben den personenbezogenen Daten gibt das Scheidungsbegehren Auskunft darüber, ob Sie die Scheidungsfolgen in der Scheidungskonvention bereits selbst geregelt haben, oder ob das Gericht in einigen oder allen Bereichen darüber zu entscheiden hat. 

💡Viele Zivilgerichte haben auf ihren Websites Musterformulare für Scheidungsbegehren. 

❗Es gibt keine spezifischen Formvorschriften für das Scheidungsbegehren. Wichtig ist jedoch, dass das Scheidungsbegehren handschriftlich unterschrieben wurde von beiden Personen.

2. Scheidungskonvention

Eine Scheidungskonvention ist eine Vereinbarung über die Nebenfolgen der Scheidung. Wichtige Folgen sind wirtschaftlicher Natur, oder, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, jene, welche die Kinderbelange betreffen. Wenn Sie die Scheidung auf gemeinsames Begehren einreichen, haben Sie die Möglichkeit, die zu regelnden Aspekte selbst zu regeln. Zu den Bereichen, die Sie regeln können bzw. sollten gehören:

Die Familienwohnung

Das Gesetz sieht vor, dass das Recht auf Verbleib in oder Nutzung der Familienwohnung bei jener Person , die bspw. wegen der Kinder oder aus persönlichen Gründen darauf angewiesen ist.

Die Vermögensaufteilung

Gemäss Gesetz geschieht die Aufteilung des ehelichen Vermögens entsprechend dem bei der Heirat gewählten Güterstand. Man spricht in diesem Kontext auch von der güterrechtlichen Auseinandersetzung.

Vorsorgeausgleich

Die während der Ehe erworbenen Vorsorgemittel werden grundsätzlich ausgeglichen.

Nachehelicher Unterhalt

Das Schweizer Recht geht nach einer Scheidung vom Prinzip der Eigenversorgung aus. Unter bestimmten Umständen kann jedoch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

Sorgerecht für Kinder

Im Normalfall ändert eine Scheidung nichts am Sorgerecht. Das bedeutet, dass das Sorgerecht auch nach einer Scheidung von beiden Eltern gemeinsam ausgeübt wird. In Situationen, der dauernden Kommunikationsunfähigkeit und Kindeswohlgefährdung ist es jedoch möglich, dass das Sorgerecht nur einem Elternteil zugesprochen wird.

Besuchsrecht der Kinder

Kinder haben das Recht auf regelmässigen Kontakt mit ihren Eltern, wenn keine schwerwiegenden, das Kindeswohl gefährdende Gründe dagegen sprechen. Die Kinder können auf eigenen Wunsch hin (und wenn es die Wohnsituation zulässt) abwechselnd bei den Eltern wohnen. 

Kindesunterhalt

Trotz eines gemeinsamen Sorgerechts, wird es in der Regel einen Elternteil geben, der vorwiegend auf die Kinder aufpasst. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Obhut. Der Obhutsinhaber trägt durch die Betreuung zum Kindesunterhalt bei. Der andere Elternteil ist bis mindestens zur Volljährigkeit zu sogenannten Unterhaltszahlungen verpflichtet und trägt so auch zum Kindesunterhalt bei. Weitere Informationen zum Kindesunterhalt finden Sie hier.

💡Grundsätzlich können Sie die Scheidungskonvention selbst verfassen. Da es jedoch gewisse Dinge gibt, die zu beachten sind, empfehlen wir Ihnen, die Vereinbarung von einem Spezialisten/ einer Spezialistin überprüfen zu lassen. 

💡Besteht Konfliktpotenzial bei der Ausarbeitung der Scheidungskonvention, ist der Beizug einer Mediatorin/ eines Mediators oftmals von grossem Nutzen. Die besonders geschulte Person kann dabei helfen, Kompromisse zu finden oder Lösungen aufzuzeigen, an die so vielleicht noch gar nicht gedacht wurden.

Teilkonvention

Neben der vollständigen Einigung über die Scheidungsfolgen gibt es Fälle, in welchen sich die Noch-Ehegatten nicht über alle Nebenfolgen einigen können. In diesem Fall kann eine sogenannte Teilkonvention eingereicht werden. Das Gericht regelt dann die Belange, über die keine Einigkeit erzielt werden konnte. 

3. Weitere Dokumente

Das Gericht ist zur Überprüfung des Scheidungsantrags (Scheidungsbegehren & Scheidungskonvention) verpflichtet. Damit eine vollständige Prüfung möglich ist, müssen Sie zusammen mit dem Antrag weitere Dokumente einreichen, welche Ihre finanzielle und persönliche Situation belegen. Folgende Unterlagen können dem Gericht bei der Beurteilung helfen:

  • Familienbüchlein
  • Steuerbescheinigungen der letzten Jahre
  • Pensionskassenauszüge
  • Lohnausweise
  • Eigentumsurkunden
  • Mietverträge

☝️Die Aufzählung ist nicht abschliessend, da jede Scheidung einzigartig ist und dementsprechend auch von Fall zu Fall weitere Dokumente eingereicht werden müssen. Unsere auf Familien-/Scheidungsrecht spezialisierten Anwälte unterstützen und beraten Sie gerne bezüglich der einzureichenden Dokumente. Alternativ können Sie auch beim zuständigen Zivilgericht nachfragen. So stellen Sie eine reibungslose Bearbeitung Ihres Scheidungsbegehrens sicher.

Ablauf einer Scheidung auf gemeinsames Begehren

Nachdem Sie beim Gericht das Scheidungsbegehren zusammen mit der Scheidungskonvention und der notwendigen Dokumente eingereicht haben, prüft das Gericht, ob die Unterlagen vollständig sind, ob der Scheidungswille von beiden Parteien freiwillig und glaubwürdig zustande gekommen ist und ob die Vereinbarungen über die Nebenfolgen in der Konvention angemessen und vor allem fair sind. Diese Überprüfung erfolgt unter anderem durch Befragungen, die sowohl einzeln als auch gemeinsam stattfinden. Wenn Kinder involviert sind, ist es möglich, dass das Gericht sie auch anhört. Bei strittigen Punkten bezüglich der Nebenfolgen versucht das Gericht eine Einigung herbeizuführen. Ist keine Einigung möglich, entscheidet das Gericht von Amtes wegen über die Nebenfolgen. 

Was muss man tun, wenn die Scheidung auf gemeinsames Begehren abgelehnt wird?

Es kommt nur sehr selten vor, dass das Scheidungsbegehren vom Gericht abgewiesen wird. Gründe für eine Abweisung sind beispielsweise, wenn das Gericht die Ansicht vertritt, dass der Scheidungswille offensichtlich beeinflusst wurde oder, wenn die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen als unangemessen eingestuft wird. In letzterem Fall hat das Gericht jedoch einen gewissen Spielraum zur Änderung oder Ergänzung der Vereinbarungen. Bei einer Abweisung des Scheidungsbegehrens erhalten beide Partner eine Frist, um die Scheidung klageweise zu beantragen.

Wie lange dauert eine Scheidung auf gemeinsames Begehren?

Wenn sich die beiden Ehegatten über die Scheidung und die Scheidungsfolgen einig sind, kann die Scheidung unmittelbar vollzogen werden. Bei strittigen Nebenfolgen kann es etwas länger dauern. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass eine einvernehmliche Scheidung in der Schweiz innerhalb von 6 Monaten durchgeführt wird. 

Brauche ich einen Anwalt/ eine Anwältin?

In der Schweiz gibt es keine Anwaltspflicht für sich scheidende Paare. Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren sind zudem, bevor es zur gerichtlichen Anhörung kommt, die meisten Aspekte bereits geregelt. 

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Ausarbeitung des Scheidungsantrags mit einem Scheidungsanwalt/ einer Scheidungsanwältin zusammenzusetzen und gemeinsam mit ihm oder ihr die verschiedenen Folgen, die eine Scheidung mit sich zieht, zu besprechen. Eine Fachperson kann Ihnen dabei helfen, dass einerseits der Scheidungsantrag und die Scheidungskonvention angemessen und fair ist und Sie andererseits Ihre Rechte und Pflichten kennen.

💡Auch bei der Scheidungsklage gibt es keine Anwaltspflicht in der Schweiz. Der oder die Spezialistin kann sie jedoch bei Fragen rund um die Unzumutbarkeit oder Trennungszeit beraten und zudem bei der Ausarbeitung einer rechtsgültigen Klage helfen. 

Wie viel kostet eine Scheidung auf gemeinsames Begehren?

Es ist nicht möglich, die Kosten für Scheidungen pauschal zu beziffern. Die Scheidung wird vom Gericht vollzogen. Dadurch entstehen Prozesskosten. Gerichtskosten und allfällige Anwaltskosten bilden zusammen die Prozesskosten. Sowohl die Prozess- als auch die Gerichtskosten variieren je nach Kanton. 

Bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren tragen die Parteien die Gerichtskosten in der Regel gemeinsam zu gleichen Teilen. Sie können in der Scheidungskonvention jedoch eine andere Kostenverteilung vereinbaren.

Weitere Informationen zu den Scheidungskosten finden Sie hier.

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Antworten auf Ihre Fragen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein für eine Scheidung auf gemeinsames Begehren?
Wie stelle ich einen Scheidungsantrag?
Was ist eine Scheidungskonvention?
Was ist ein Scheidungsbegehren?
Was sind die Vorteile einer Scheidung auf gemeinsames Begehren?