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Scheidung in der Schweiz - Das Wichtigste in Kürze
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Scheidung in der Schweiz - Das Wichtigste in Kürze

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Eine Scheidung oder Ehescheidung ist ein sehr einschneidendes Erlebnis, mit weitreichenden Folgen. Trotz vieler Emotionen ist es wichtig, sich bei einer Scheidung in der Schweiz gut über die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung zu informieren. 

Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie in leicht verständlicher Weise die wichtigsten Aspekte zum Thema Scheidungsrecht in der Schweiz. Das ermöglicht Ihnen, Ihre Interessen und Bedürfnisse besser zu vertreten und den Ablauf einer Scheidung besser zu verstehen. Weiter erfahren Sie, wann es sinnvoll ist, einen Scheidungsanwalt beizuziehen.

Scheidung in der Schweiz - Das Wichtigste in Kürze

Wie ist die Scheidung in der Schweiz geregelt?

Das Schweizer Scheidungsrecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Formal gesehen, handelt es sich bei der Scheidung um die Auflösung der Ehe. Ziel des Scheidungsrechts ist, eine für alle Beteiligten möglichst gerechte Lösung zu finden. Insbesondere die wirtschaftliche Unabhängigkeit nach der Ehe und die gerechte, den Bedürfnissen entsprechende Aufteilung der gemeinsamen Besitztümer stehen im Vordergrund. Bei einer Scheidung mit Kindern steht die Wahrung des Kindeswohls im Zentrum. Das kann dazu führen, dass Fragen zum Unterhalt oder Sorgerecht geklärt werden müssen.

Jede Scheidung ist anders und das ist gut so. Trotz gewisser rechtlicher Rahmenbedingungen werden bei jeder Scheidung in der Schweiz die individuellen Bedürfnisse und Besonderheiten berücksichtigt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung?

Im Schweizer Scheidungsrecht wird unterschieden zwischen der Scheidung auf gemeinsames Begehren und der Scheidung auf Klage eines Ehegatten. Diese Unterscheidung bildet zugleich die Voraussetzung für die Einleitung einer Scheidung.

Scheidung auf gemeinsames Begehren

Beide Partner beantragen die Scheidung beim Gericht. Bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren unterscheidet man zwischen der umfassenden Einigung und der Teileinigung.

  • Umfassende Einigung bedeutet, dass sich die Eheleute umfassend über sämtliche Scheidungsfolgen geeinigt und die Scheidungskonvention (Belege, Vorschläge und Anträge bezüglich der Scheidungsfolgen) bereits beigelegt haben. 
  • Teileinigung bedeutet, dass sich die Partner bezüglich der Scheidung an sich zwar einig sind. Bezüglich der Scheidungsfolgen herrscht jedoch Uneinigkeit.

Weitere Informationen zur Scheidung auf gemeinsames Begehren finden Sie hier.

Scheidung auf Klage eines Ehegatten

Hier verlangt nur eine Ehepartner die Scheidung. Man unterscheidet hier zwischen der Klage nach Getrenntleben und Klage wegen Unzumutbarkeit.

  • Scheidung nach Getrenntleben ist möglich, wenn die Eheleute mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben.
  • Scheidung wegen Unzumutbarkeit ist auch ohne die zweijährige Trennungsfrist möglich, wenn die Ehe für einen Ehegatten aufgrund schwerwiegenden Gründen, für die er nichts kann, die Ehe nicht mehr zumutbar ist.

💡Wenn Sie noch nicht zwei Jahre getrennt sind, und eine Scheidung auf gemeinsames Begehren noch nicht möglich ist, lohnt es sich möglicherweise eine Trennungsvereinbarung zu erstellen, die gewisse Lebensbereiche bereits regelt.

Weitere Informationen zur Scheidung auf Klage finden Sie hier.

Was sind die Scheidungsfolgen?

Die Scheidung stellt die Auflösung der Ehe dar und hat verschiedene Folgen. Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Übersicht über die wichtigsten Scheidungsfolgen. 

☝️Wenn Sie detaillierte Informationen zu den Scheidungsfolgen benötigen, die auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind, helfen Ihnen unsere auf Scheidungsrecht spezialisierten Anwälte/Anwältinnen gerne weiter.

1. Name

Die Ehepartner behalten den bei der Heirat gewählten Familiennamen grundsätzlich auch nach einer Scheidung. Es ist jedoch jederzeit möglich, den Ledignamen wieder anzunehmen. Eine Meldung beim Zivilstandsamt ist dazu ausreichend. Welches Zivilstandsamt für Sie zuständig ist, können Sie hier herausfinden. Am Namen der Kinder ändert sich grundsätzlich nichts.

2. AHV und Berufliche Vorsorge

Jede Person hat von der AHV eine individuell berechnete Rente zugut. Bei einer Scheidung werden die Einkommen der Parteien während der Ehe zusammengezählt und dann halbiert. Das muss nach der Scheidung bei der Ausgleichskasse beantragt werden und passiert nicht automatisch. Das dazugehörende Formular finden Sie hier.

In den meisten Fällen ist heute die Pensionskasse (berufliche Vorsorge) wichtiger für die Altersvorsorge. Hier gilt, dass jeder Seite bei der Scheidung die Hälfte dessen zusteht, was die andere Seite während der Ehe angespart hat. Der sogenannte Vorsorgeausgleich ist zwingend. Nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.

3. Güterrecht

Wie bereits erwähnt, geht es bei der Ehe unter anderem darum, die ehelichen Vermögenswerte aufzuteilen. Das Scheidungsrecht verweist dabei auf das Güterrecht. Das Güterrecht regelt, ob und wie die Eheleute das Vermögen während und auch nach einer Ehe untereinander aufteilen. Es gibt in der Schweiz drei Güterstände, die unterschiedliche Folgen nach sich ziehen.

  • Die Gütergemeinschaft
  • Die Errungenschaftsbeteiligung
  • Die Gütertrennung

4. Unterhalt

Beim Unterhalt wird unterschieden zwischen dem Kindesunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt. 

Kindesunterhalt

Unabhängig von einer Scheidung sind beide Elternteile für den Kindesunterhalt verantwortlich. Über die Höhe des Unterhalts entscheidet das Gericht. Dabei orientiert es sich an den Bedürfnissen des Kindes und der Vermögenssituation des unterhaltspflichtigen Elternteils. 

Der Kindesunterhalt setzt sich aus dem Barunterhalt und dem Betreuungsunterhalt zusammen. 

Weitere Informationen zur Scheidung mit Kind, insbesondere zum Bar- und Betreuungsunterhalt, finden Sie hier.

Nachehelicher Unterhalt

Das Schweizer Scheidungsrecht geht vom Prinzip der Eigenverantwortung aus. Das bedeutet, dass die Ehepartner nach der Scheidung selbst für den Lebensunterhalt aufkommen müssen. Unterhaltsberechtigt ist eine Ehegattin/ein Ehegatte also nur, wenn die betreffende Person nicht selbst für ihren gebührenden Unterhalt aufkommen kann. Massgebend für die Basis eines allfälligen nachehelichen Unterhalts sind die Leistungsfähigkeit beider Eheleute und der während der Ehe gelebte Standard. 

☝️Der nacheheliche Unterhalt wird getrennt vom Kindesunterhalt betrachtet. Das heisst, es ist für den nachehelichen Unterhalt nicht relevant, ob aus der Ehe Kinder entsprungen sind.

5. Sorgerecht

Im schweizerischen Recht gilt der Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts. Dieser Grundsatz gilt auch über die Ehescheidung hinaus. Das heisst, dass die geschiedenen Eheleute gemeinsam die Verantwortung über das Kind haben, also eine gemeinsame elterliche Sorge inne haben. Die  Scheidung hat demnach grundsätzlich keinen Einfluss auf das gemeinsame Sorgerecht der Eltern.

Vom alleinigen Sorgerecht spricht  man, wenn das Sorgerecht nur einem Elternteil zugeteilt wird. Diese Situation stellt im Schweizer Scheidungsrecht die Ausnahme dar. Das alleinige Sorgerecht wird dann angeordnet, wenn es das Kindeswohl erfordert. Das ist der Fall,  bei einem dauernden und schweren elterlichen Dauerkonflikt bzw. bei einer anhaltenden Kommunikationsunfähigkeit

❗Das Sorgerecht darf nicht mit der Obhut verwechselt werden. 

Mehr zum Thema Sorgerecht und Obhut erfahren Sie hier

Was kostet die Scheidung in der Schweiz?

Die Kosten einer Scheidung in der Schweiz variieren von Fall zu Fall. Sie setzen sich aus den Gerichtskosten und den möglicherweise anfallenden Anwaltskosten zusammen. 

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung tiefer sind, als bei einer Scheidung auf Klage. Besonders gering sind die Kosten, wenn sie sich umfassend über die Scheidungsfolgen geeinigt haben. Je anspruchsvoller die Situation und je mehr Entscheide durch das Gericht gefällt werden müssen, desto höher sind die Scheidungskosten. Da jede Scheidung einzigartig ist, ist es praktisch unmöglich, einen Pauschalbetrag oder einen Kostenrahmen anzugeben. 

☝️Die Gerichtskosten können von Kanton zu Kanton variieren.

Wie lange dauert eine Scheidung in der Schweiz?

Die Komplexität des Sachverhalts beeinflusst die Dauer der Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren in der Regel nicht länger als ein halbes Jahr. Bei der Scheidung auf einseitiges Begehren geht der Scheidung grundsätzlich eine zweijährige Trennungsfrist voraus, bevor die Scheidungsklage eingereicht werden kann. Ausnahmsweise, bei unverschuldeter Unzumutbarkeit, kann die Klage auch vor Ablauf dieser zwei Jahre eingereicht werden. 

💡Wenn Sie noch nicht zwei Jahre getrennt sind, und eine Scheidung auf gemeinsames Begehren noch nicht möglich ist, lohnt es sich möglicherweise eine Trennungsvereinbarung zu erstellen, die gewisse Lebensbereiche bereits regelt.

Wir helfen Ihnen

Eine Scheidung stellt eine grosse emotionale Belastung für alle Beteiligten dar. Zudem müssen  zahlreiche Aspekte beachtet werden, die das Verfahren komplex machen. Um eine bestmögliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen zu erzielen, ist es ratsam, eine Anwältin oder einen Anwalt mit Spezialisierung im Bereich Familien- bzw. Scheidungsrecht beizuziehen. Die Anwältinnen und Anwälte von Jurata informieren Sie umfassend über alle Verfahrensschritte und stehen Ihnen auch emotional unterstützend zur Seite. So können Sie Ihre Interessen und, wenn vorhanden, die Interessen Ihrer Kinder bestmöglich wahren.

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