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Scheidung mit Kindern: Auswirkungen auf Sorgerecht und Unterhalt
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Scheidung mit Kindern: Auswirkungen auf Sorgerecht und Unterhalt

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Sind Sie mit einer Scheidung mit Kindern konfrontiert? Eine Scheidung bringt eine Vielzahl von Folgen mit sich. Umso mehr, wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind. In diesem Artikel erfahren Sie einerseits in einfacher und verständlicher Weise, welche rechtlichen Auswirkungen bei einer einvernehmlichen oder strittigen Scheidung bzw. Trennung mit Kindern auf Sie zukommen. Andererseits  erfahren Sie, wie sich die Scheidung auf das Sorgerecht der Eltern auswirken kann. 

Scheidung mit Kindern: Auswirkungen auf Sorgerecht und Unterhalt

Die verschiedenen Arten einer Scheidung

1. Scheidung auf Klage einer Ehegattin/eines Ehegatten

Eine Scheidung auf Klage einer Ehegattin/eines Ehegatten (auch strittige Scheidung genannt) ist grundsätzlich nur möglich, wenn das Ehepaar vor Einreichung der Klage mindestens zwei Jahre getrennt gelebt hat. 

Ausnahmsweise kann eine Ehegattin/ein Ehegatte eine Scheidung vor Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist verlangen, wenn ihr oder ihm die Fortsetzung der Ehe nicht zumutbar ist. Das Gericht nimmt stets eine Einzelfallbetrachtung vor. Einige Fallbeispiele, in denen die Unzumutbarkeit bejaht wurde, sind Fälle körperlicher Misshandlung, schwerer Ehrenverletzung oder eines “unehrenhaften Lebenswandels”. Es ist aber wichtig zu betonen, dass dieser Scheidungsgrund lediglich einen Ausnahmefall darstellt.

Weitere und ausführliche Informationen zur Scheidung auf Klage finden Sie hier.

2. Scheidung auf gemeinsames Begehren

Die Eheleute können die Scheidung gemeinsam die Scheidung verlangen. In diesem Fall handelt es sich um eine Scheidung auf gemeinsames Begehren (auch einvernehmliche Scheidung genannt). Erforderlich ist lediglich ein gemeinsamer Scheidungswille des Ehepaars. Dabei kann es sich einerseits um eine umfassende Einigung  oder bloss um eine Teileinigung handeln. 

💡 Bei einer umfassenden Einigung reichen die Eheleute dem Gericht eine vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen ein. 

💡 Bei der Andererseits kann es sich aber auch um eine blosse Teileinigung sind Sie sich als handeln. Das heisst, dass sich das Ehepaar hinsichtlich der Scheidung grundsätzlich an sich einig ist, nicht aber in Bezug auf einzelne oder sämtliche Scheidungsfolgen. Das Gericht beurteilt dann diejenigen Scheidungsfolgen, über die sich die Eheleute nicht geeinigt haben.

Weitere und ausführliche Informationen zur Scheidung auf gemeinsames Begehren finden Sie hier.

Ist eine Scheidung auf gemeinsames Begehren sinnvoll?

Ja, eine Scheidung auf gemeinsames Begehren ist grundsätzlich immer sinnvoll. Zum einen ist das Verfahren kürzer und somit auch kostengünstiger. Zum anderen schont die einvernehmliche Scheidung das Kind sowie die Eheleute vor möglichen Streitigkeiten und einer emotionalen Belastung während der zweijährigen Trennungsfrist. Unsere auf Scheidungsrecht spezialisierten Anwält/innen beraten Sie gerne.

Scheidungsfolgen bei einer Scheidung mit Kindern

Wie in der Einleitung schon erwähnt, bringt eine Scheidung mit Kindern eine Vielzahl von rechtlichen Auswirkungen hinsichtlich der Kinder mit sich. Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass das Gericht einerseits das Kindeswohl, also die Meinung des Kindes berücksichtigen muss und andererseits  einen allfälligen gemeinsamen Antrag der Eltern hinsichtlich der Kinderbelange. In der Praxis besonders wichtig sind das Sorgerecht, die Obhut und der Unterhalt.

Sorgerecht

Im schweizerischen Recht gilt der Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts. Dieser Grundsatz gilt auch über die Ehescheidung hinaus. Das heisst, dass die geschiedenen Eheleute gemeinsam die Verantwortung über das Kind haben, also eine gemeinsame elterliche Sorge inne haben. Dazu erlässt das Gericht eine entsprechende Sorgerechtsverfügung. Die  Scheidung hat demnach grundsätzlich keinen Einfluss auf das gemeinsame Sorgerecht der Eltern. 

Vom alleinigen Sorgerecht spricht  man, wenn das Sorgerecht nur einem Elternteil zugeteilt wird. Diese Situation stellt im Schweizer Scheidungsrecht die Ausnahme dar. Das alleinige Sorgerecht wird dann angeordnet, wenn es das Kindeswohl erfordert. Das ist der Fall,  bei einem dauernden und schweren elterlichen Dauerkonflikt bzw. bei einer anhaltenden Kommunikationsunfähigkeit

❗ Das Sorgerecht darf nicht mit der Obhut verwechselt werden. 

Die Obhut

Unter  dem Obhutsrecht (kurz der Obhut)versteht man die faktische Betreuung des Kindes im Alltag. Sofern möglich, soll die Obhut des Kindes sowohl der Mutter als auch dem Vater zugeteilt werden (alternierende Obhut).  In einem solchen Fall ist eine Regelung der Betreuungsanteile nötig. Dadurch wird bestimmt, in welchem Umfang jeder Elternteil das Kind bei sich hat und betreut. 

Ist eine geteilte Obhut nicht möglich, wird das Gericht einem Elternteil die alleinige Obhut übertragen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts erhält derjenige Elternteil die alleinige Obhut über das Kind, der es am besten erziehen kann. Falls beide Eltern erziehungsfähig sind (was der Regelfall ist), ist entscheidend, welchem Elternteil es möglich und zumutbar ist, sich persönlich um das Kind zu kümmern. 

In der Praxis kommt es oft vor, dass das Gericht ein geteiltes Sorgerecht anordnet, die Obhut jedoch nur einem Elternteil überträgt. Derjenige Elternteil, der die Obhut nicht innehat, hat jedoch trotzdem Rechte und Pflichten. Dazu gehören das Mitentscheidungsrecht oder das Recht auf persönlichen Verkehr und die Pflicht, Kindesunterhalt zu leisten.

Unterhalt

Beim Unterhalt wird unterschieden zwischen dem Kindesunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt. 

Kindesunterhalt

Ein weiterer Aspekt der Scheidung mit Kind ist der Kindesunterhalt. Man spricht dabei auch von Alimenten. Der Kindesunterhalt setzt sich aus dem Barunterhalt und dem Betreuungsunterhalt zusammen.

Es gibt verschiedene Faktoren, welche die Höhe des Kindesunterhalts beeinflussen:

  • Die individuellen Bedürfnisse des Kindes
  • Die sogenannte Lebensstellung (Lebensführung) und Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils
  • Das Vermögen und die Einkünfte des Kindes

In der Regel endet die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern mit deren Volljährigkeit oder bis zum Abschluss der Erstausbildung. Das Gericht entscheidet über die Höhe des Unterhalts. Es berücksichtigt die oben genannten Kriterien. 

💡 Wenn Sie wissen möchten, welcher Unterhalt Ihrem Kind zustehen könnte, beraten Sie unsere Spezialisten gerne.

Barunterhalt

Mit dem Barunterhalt sollen die elementaren Kosten des Kindes gedeckt werden. Dazu gehören beispielsweise Nahrung, Kleidung, Miete, Pflege, schulische und berufliche Ausbildung, Freizeitaktivitäten, Gesundheitskosten, etc. Anders formuliert, stellt der Barunterhalt den Grundbedarf des Kindes sicher.

Betreuungsunterhalt

Durch die Kinderbetreuung kommt es  unter Umständen zu finanziellen Einbussen. Der Betreuungsunterhalt soll genau diese Einbussen kompensieren. Das bedeutet, dass es Ihnen mit dem Betreuungsunterhalt möglich sein soll, die Kinder so wie bis anhin zu betreuen. Da die Betreuung mit zunehmendem Alter der Kinder in der Regel abnimmt, ist Zudem haben die Betreuungspflichten der unterhaltsberechtigten Ehegattin/des unterhaltsberechtigten Ehegatten einen direkten Einfluss auf die Anspruchshöhe. Denn die Betreuung des Kindes wirkt sich auf die jeweilige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus.  Für die Berechnung des Betreuungsunterhalts das sogenannte Schulstufenmodell relevant. 

Das Schulstufenmodell geht davon aus, dass getrennte oder geschiedene Elternteile bei der Einschulung des jüngsten Kindes einer Erwerbstätigkeit von 50% nachgehen können. Bei einem Übertritt in die Sekundarschule ist dann ein Arbeitspensum von 80% und ab Vollendung des 16. Altersjahres 100% zumutbar.

💡 Ob der Einstieg ins Berufsleben der betreuenden Person entsprechend dem Schulstufenmodell möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Kindern, die besonders betreuungsbedürftig sind, kann der Betreuungsunterhalt auch über einen längeren Zeitraum geschuldet sein.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Kindesunterhalt.

Nachehelicher Unterhalt

Neben dem Kindesunterhalt ordnet das Gericht unter Umständen einen nachehelichen Unterhalt  an die Ehegattin/den Ehegatten an. 

Für den nachehelichen Unterhalt gilt das  Prinzip der Eigenversorgung. Das bedeutet, die Ehepartner nach der Scheidung selbst für den Lebensunterhalt aufkommen müssen. Unterhaltsberechtigt ist eine Ehegattin/ein Ehegattealso nur, wenn die betreffende Person nicht selbst für ihren gebührenden Unterhalt aufkommen kann. Massgebend für die Basis eines allfälligen nachehelichen Unterhalts sinddie Leistungsfähigkeit beider Eheleute und der während der Ehe gelebte Standard.

💡 Früher galt die Jahrelang galt zudem die sogenannte 45er-Regel.: Es handelte sich dabei um die Alterslimite, ab der einer Ehegattin/einem Ehegatten der berufliche Wiedereinstieg nicht mehr zugemutet werden konnte, wenn die betreffende Person während der Ehe nicht arbeitstätig war. Seit einem neuen Entscheid des Bundesgerichts gilt diese Regel nun aber als veraltet. Geschiedene Eheleute müssen daher alle Anstrengungen zur Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit unternehmen, um für den eigenen Unterhalt selbstselber aufkommen zu können.

Kriterien für den Unterhaltsanspruch sind unter anderem die Ehedauer, die Aufgabenteilung während der Ehe, die Berufsausbildung, der Gesundheitszustand oder Anwartschaften.

☝️ Der nacheheliche Unterhalt wird getrennt vom Kindesunterhalt betrachtet. Das heisst, es ist für den nachehelichen Unterhalt nicht relevant, ob aus der Ehe Kinder entsprungen sind.

Anhörung der Kinder im Scheidungsverfahren

Während des ganzen Scheidungsverfahrens ist das Kindeswohl zu wahren. Das Gericht muss also alle für das Kindeswohl wichtigen Umstände beachten. Dies gilt bei der Zuteilung sowohl des Sorgerechts als auch der Obhut. Ein vom Kind geäusserter Wunsch bezüglich der Zuteilung der Obhut an einen Elternteil ist zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird das Kind in der Regel ab dem sechsten Altersjahr im Scheidungsverfahren angehört.

Wir helfen Ihnen

Bei einer Scheidung mit Kindern müssen Sie zahlreiche Aspekte beachten, die das Verfahren komplex machen. Eine Scheidung stellt zusätzlich eine grosse emotionale Belastung für alle Beteiligten dar. Um eine bestmögliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen zu erzielen, ist es ratsam, eine Anwältin oder einen Anwalt mit Spezialisierung im Bereich Familien- bzw. Scheidungsrecht beizuziehen. Die Anwältinnen und Anwälte von Jurata informieren Sie umfassend über alle Verfahrensschritte und stehen Ihnen auch emotional unterstützend zur Seite. So können Sie Ihre Interessen und die Interessen Ihrer Kinder bestmöglich wahren.

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