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Scheidungsunterlagen in der Schweiz
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Scheidungsunterlagen in der Schweiz

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Eine Scheidung ist eine enorm belastende Situation für alle Beteiligten und bringt verschiedene Folgen mit sich. Je nach Ausgangslage kann eine Scheidung zu einem grossen bürokratischen Aufwand werden, da verschiedene Unterlagen eingereicht werden müssen. 

Wir zeigen Ihnen im nachfolgenden Artikel einerseits auf, welche Belege und Dokumente Sie bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren in der Schweiz benötigen und andererseits welche Unterlagen zusammen mit der Scheidungsklage eingereicht werden sollten.

Scheidungsunterlagen in der Schweiz

Wie leite ich eine Scheidung ein?

Eine Scheidung kann auf gemeinsames Begehren hin oder durch die Scheidungsklage eingeleitet werden. In beiden Fällen entscheidet ein Gericht darüber. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Scheidungsunterlagen, welche eingereicht werden müssen. 

Welche Unterlagen braucht es für eine Scheidung auf gemeinsames Begehren?

Wenn Sie beide die Scheidung möchten, können sie die Scheidung auf gemeinsames Begehren jederzeit beim zuständigen Zivilgericht einreichen. Man spricht in diesem Kontext von einem Scheidungsantrag. Der Scheidungsantrag ist ein Gesuch beider Noch-Ehegatten, aus welchem der Scheidungswille hervorgeht. Damit der Scheidungswille auch wirklich klar und authentisch bekundet werden kann, besteht der Scheidungsantrag aus verschiedenen Dokumenten.

1. Scheidungsbegehren

Im Scheidungsbegehren bekunden Sie und Ihr Noch-Ehegatte den einvernehmlichen Scheidungswillen. Neben den personenbezogenen Daten gibt das Scheidungsbegehren Auskunft darüber, ob Sie die Scheidungsfolgen in der Scheidungskonvention bereits selbst geregelt haben, oder ob das Gericht in einigen oder allen Bereichen darüber zu entscheiden hat. 

2. Scheidungskonvention

Eine Scheidungskonvention ist eine Vereinbarung über die Nebenfolgen der Scheidung. Wichtige Folgen sind wirtschaftlicher Natur, oder, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, jene, welche die Kinderbelange betreffen. Wenn Sie die Scheidung auf gemeinsames Begehren einreichen, haben Sie die Möglichkeit, die zu regelnden Aspekte selbst zu regeln.

3. Weitere Unterlagen

Neben dem Scheidungsbegehren und der Scheidungskonvention müssen dem Scheidungsantrag weitere Dokumente und Belege beigelegt werden, damit das Gericht über die Angemessenheit und Fairness der Scheidungskonvention entscheiden kann. Die einzureichenden Unterlagen sollen über die finanzielle und persönliche Situation der beiden Noch-Ehegatten Auskunft geben. Wir empfehlen Ihnen, zusammen mit dem Scheidungsantrag folgende Dokumente einzureichen. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.

  • Familienbüchlein
  • Steuerbescheinigungen der letzten Jahre
  • Pensionskassenauszüge
  • Lohnausweise
  • Eigentumsurkunden
  • Mietverträge

Geht es darum, allfällige Unterhaltsansprüche geltend zu machen, sind weitere Dokumente wie beispielsweise Kontoauszüge, Belege für Kinderbetreuungskosten, Lohnausweise, Belege für Versicherungen, Hauskosten, Schulden oder Berufsauslagen und Krankenkassenabrechnungen notwendig.

☝️Wenn die Unterlagen noch nicht vollständig sind, führt dies nicht zur Abweisung, sondern verlangsamt lediglich den Prozess, da das Gericht die Unterlagen zuerst einholen muss und noch nicht über den Scheidungsantrag befinden kann. 

💡Unsere Scheidungsrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen unterstützen Sie gerne bei der Frage, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall eingereicht werden sollten.

Weitere Informationen zu Scheidung auf gemeinsames Begehren in der Schweiz finden Sie hier.

Welche Unterlagen braucht es für eine Scheidungsklage (Scheidung auf einseitiges Begehren)?

Eine Scheidung auf einseitiges Begehren kann entweder nach zwei Jahren Trennungszeit oder jederzeit wegen Unzumutbarkeit eingereicht werden. In beiden Fällen müssen Sie zudem entsprechende Rechtsbegehren bezüglich der zu regelnden Scheidungsnebenfolgen stellen und mittels Dokumenten belegen, warum Sie dies beantragen. Für die Formulierung der Rechtsbegehren ist es ratsam, die Unterstützung eines Scheidungsanwalts/ einer Scheidungsanwältin in Anspruch zu nehmen.

Scheidungsklage nach Trennung

Wenn Sie die Scheidungsklage nach der Trennungszeit einreichen möchten, ist es wichtig, den Trennungszeitpunkt belegen zu können. Für diesen Zeitpunkt ist einerseits der Trennungswille und andererseits die räumliche Trennung relevant. Hilfreich kann in diesem Fall auch eine Trennungsvereinbarung sein, da sie festhält, wann sich die beiden Ehegatten getrennt haben. 

Scheidungsklage wegen Unzumutbarkeit

Wenn Sie die Scheidungsklage infolge Unzumutbarkeit einreichen, müssen Sie den Nachweis erbringen, warum die Ehe für Sie unzumutbar geworden ist und nicht mehr fortgeführt werden kann. Das bedeutet, dass Sie das Scheidungsbegehren begründen müssen. Es ist wichtig, dass für das Gericht klar erkennbar ist, dass Sie nicht verantwortlich für die Unzumutbarkeit sind. Nachfolgend einige schwerwiegende Gründe, welche eine Scheidungsklage wegen Unzumutbarkeit rechtfertigen und in der Praxis anerkannt sind:

  • Stalking während der Trennung
  • Schwere Ehr- oder Persönlichkeitsverletzungen
  • Scheinehe, Heiratsschwindel
  • Schwerwiegende Straffälligkeit des Partners
  • Anwendung von körperlicher oder seelischer Gewalt
  • Fortsetzung ist aus objektiven Gründen nicht mehr zumutbar (schwere Krankheit)

☝️ Einmaliges Fremdgehen reicht nicht aus für eine Klage wegen Unzumutbarkeit. Hat der Ehepartner jedoch während einer längeren Zeit eine aussereheliche Beziehung geführt (sog. Doppelleben), dann kann dies eine Scheidung infolge Unzumutbarkeit rechtfertigen.

Weitere Informationen zu Scheidung auf Klage in der Schweiz finden Sie hier.

Wie lange müssen Scheidungspapiere aufbewahrt werden?

Wir empfehlen Ihnen, die Scheidungsurkunde Ihr Leben lang aufzubewahren. Die Scheidungsurkunde ist bei verschiedenen Behörden die Voraussetzung für die Vornahme einer Handlung. So braucht es beispielsweise den Nachweis für die Änderung des Familiennamens oder die Änderung des Wohnsitzes. 

Wir helfen Ihnen

Es gibt Situationen, da braucht es keinen Anwalt/ keine Anwältin, um eine Scheidung durchzuführen. Das ist insbesondere bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren mit umfassender Einigung möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch auch in dieser Situation, zumindest die Beratung durch eine Fachperson. Er oder sie kann Sie im Vorfeld zur Antragsstellung unterstützen und allenfalls auf gewisse Punkte hinweisen.

Wollen Sie jedoch eine Scheidungsklage einreichen, empfehlen wir Ihnen den Beizug einer Fachperson. Unsere Spezialisten/ Spezialistinnen unterstützen Sie bei der Ausarbeitung des Scheidungsbegehrens unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation. So können Verzögerungen verhindert und Kosten gespart werden.

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Antworten auf Ihre Fragen

Welche Unterlagen benötigt man bei einer Scheidung?
Was ist der Unterschied zwischen der Scheidungsklage und dem Scheidungsantrag?
Brauche ich einen Anwalt für die Scheidungsklage?
Wie stelle ich einen Scheidungsantrag?
Was ist eine Scheidungskonvention?
Was ist ein Scheidungsbegehren?