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Schweizer Erbrecht - Wer erbt und wie viel? (Update 1.1.2023)
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Schweizer Erbrecht - Wer erbt und wie viel? (Update 1.1.2023)

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Was regelt das Schweizer Erbrecht? Wer erbt wie viel von meinem Vermögen? Was ist ein Testament und was ein Erbvertrag? 

Falls Sie sich diese oder ähnliche Fragen derzeit stellen, sind Sie hier genau richtig.  Denn in diesem Beitrag erklären wir Ihnen leicht verständlich die wichtigsten Dinge rund ums Thema Erbrecht.

Schweizer Erbrecht - Wer erbt und wie viel? (Update 1.1.2023)

Was regelt das Schweizer Erbrecht? 

Das Schweizer Erbrecht gibt Auskunft darüber, wie ein Testament oder Erbvertrag inhaltlich und formal auszusehen hat (gewillkürte Erbfolge), oder was geschieht , wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist (gesetzliche Erbfolge) und welche Rechte und Pflichten die Erbengemeinschaft hat.

Wie kann ich mein Erbe (Nachlass) regeln?

Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten, sogenannte Verfügungsformen vor, wie Sie Ihr Nachlass regeln können. Die beiden Verfügungsformen unterscheiden sich bis zu einem gewissen Grad.

Beim Testament (letztwillige Verfügung) treffen Sie alleine Entscheidungen über Ihren Nachlass. Damit Sie ein Testament erstellen können, müssen Sie das 18. Altersjahr vollendet haben und urteilsfähig sein. Es gibt verschiedene Arten von Testamenten (öffentliches Testament, eigenhändiges Testament und Nottestament). Sie können Ihr Testament jederzeit ändern. Weitere Informationen zum Testament finden Sie hier.

Beim Erbvertrag treffen Sie mit mindestens einer anderen Person eine Abmachung, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Damit Sie einen Erbvertrag abschliessen können, müssen Sie das 18. Altersjahr vollendet haben und urteilsfähig sein. Sie können den Erbvertrag nur mit Zustimmung der betroffenen Personen ändern oder annullieren. Weitere Informationen zum Erbvertrag finden Sie hier.

Gemeinsam haben die beiden Verfügungsformen, dass sie nur dann gültig sind, wenn sie der gesetzlich vorgegebenen Form und dem gesetzlich vorgeschriebenen  Inhalt entsprechen.

Um herauszufinden, welche die für Sie passende Variante ist und was die Vor- und Nachteile der gewählten Variante sein können, empfehlen wir Ihnen, direkt mit einem unserer spezialisierten Anwälte im Erbrecht zu sprechen.

Gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge?

Das Gesetz unterscheidet zwischen gesetzlicher Erbfolge und gewillkürter Erbfolge. Im Gesetz ist auch geregelt, wann welche Erbfolge gilt.

Die gewillkürte Erbfolge (selbstgewählte Erbfolge) tritt dann ein, wenn eine gültige Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) vorhanden ist. 

Die gesetzliche Erbfolge kommt hingegen zum Zug, wenn eine oder mehrere der nachfolgenden Konstellationen eintritt:

  • Kein Testament oder Erbvertrag vorhanden
  • Testament oder Erbvertrag  ist ungültig (bspw. wegen Formfehlern)
  • Testament oder Erbvertrag regelt nicht alle Bereiche
  • Alle Erben oder ein Teil der Erbengemeinschaft schlagen das Erbe aus oder haben bereits darauf verzichtet
  • Eingesetzter Erbe tritt Erbschaft nicht an (bspw. weil vorverstorben)

❗ Möchten Sie eine gültige Verfügung von Todes wegen erlassen (oder haben Sie das schon),  dann müssen Sie sich in gewissen Bereichen trotzdem an die gesetzlichen Vorgaben halten. Welche Vorgaben das sind, erfahren Sie weiter unten.

Die gesetzliche Erbfolge 

Wenn Sie versterben und Sie zuvor kein Testament oder Erbvertrag errichtet haben, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Ihr Nachlass (Erbe, Vermögen) wird unter den gesetzlichen Erben, die das Gesetz vorsieht, aufgeteilt. Dabei orientiert sich das Gesetz am Verwandtschaftsgrad. Man spricht auch vom Parentelsystem. Es gibt drei Parentele:

  1. Parentel: die eigenen Nachkommen
  2. Parentel: elterlicher Stamm
  3. Parentel: grosselterlicher Stamm

☝️ Der Ehegatte steht durch ein Sonderrecht an gleicher Stelle wie die eigenen Nachkommen (also im 1. Parentel). Das bedeutet, dass Ihr Erbe zwischen Ihrem Ehegatten und Ihren Verwandten (Ihre Nachkommen, oder, wenn Sie keine haben, Ihre Eltern) aufgeteilt wird:

Gesetzliche Erbfolge

Die gewillkürte Erbfolge 

Grundsätzlich können Sie im Testament oder Erbvertrag festhalten, was Sie möchten. Wenn Sie die nachfolgenden gesetzlichen Vorgaben nicht beachten, wird Ihr Testament oder Erbvertrag bei Ihrem Tod aber so weit angepasst, dass die zwingenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Verfügungsfreiheit des Erblassers. Was sind also die gesetzlichen Regeln, welche die Verfügungsfreiheit einschränken?

  1. Sie müssen die gesetzlichen Pflichtteile beachten.
  2. Sie können nicht alle gesetzlichen Erben (vgl. oben) vollständig vom Erbe ausschliessen. Nicht ausgeschlossen werden können:
  • Ehegatte
  • Ihre Kinder oder deren Nachkommen
  • Ihre Eltern, falls Sie keine eigenen Kinder haben

Was ist ein Pflichtteil?

Der nachfolgende Abschnitt befasst sich mit der Frage, über welchen Teil Ihres Vermögens (Erbe, Nachlass) Sie frei verfügen können. 

Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie wissen, was der gesetzliche Pflichtteil ist. Wie Sie bereits wissen, gibt es gesetzliche Erben. Gewisse gesetzliche Erben (Ihr Ehegatte, Ihre Kinder, Ihre Eltern) sind zudem noch besonders geschützt. Es handelt sich dabei um Ihren Ehegatten und Ihre Kinder. Sie haben Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Der Pflichtteil ist ein Bruchteil des gesetzlichen Erbteils.

Der frei verfügbare Teil ist das, was von Ihrem Nachlass übrig bleibt, wenn der Pflichtteil verteilt wurde. Er hängt also davon ab, wer Ihre gesetzlichen Erben sind.

Pflichtteile

❗Ihre Eltern (2. Parentel) und Grosseltern (3. Parentel) sind nicht pflichtteilsgeschützt.

☝️ Unter besonderen, im Gesetz geregelten Umständen ist es möglich, sogar einen pflichtteilsgeschützten Erben zu enterben. Alternativ gibt es die Möglichkeit, mittels Erbvertrag die Pflichtteile zu umgehen. Unsere Spezialisten beraten Sie gerne ausführlich zum Thema Pflichtteil und einem allfälligen Pflichtteilsverzicht.

💡 Seit dem 1. Januar 2023 ist das revidierte Schweizer Erbrecht in Kraft und findet Anwendung auf Todesfälle ab 1. Januar 2023.

Wir helfen Ihnen

Das Schweizer Erbrecht ist eine sehr komplexe Thematik. Sie müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigen, damit Ihrem Willen optimal entsprochen wird. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Anwältin oder einen Anwalt mit Spezialisierung Erbrecht beizuziehen.  

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