Login
Inhaltsverzeichnis
Sorgerecht in der Schweiz - Die elterliche Sorge
5
 Minuten Lesedauer

Sorgerecht in der Schweiz - Die elterliche Sorge

No items found.
Inhaltsverzeichnis

Wenn es um das Sorgerecht beziehungsweise um die elterliche Sorge geht, steht das Kindeswohl im Zentrum. Das Sorgerecht umfasst verschiedene Bereiche, die wir Ihnen im nachfolgenden Artikel in einfach verständlicher Weise erklären. 

Sorgerecht in der Schweiz - Die elterliche Sorge

Das Sorgerecht in der Schweiz 

Kinder stehen, solange sie minderjährig sind, unter der elterlichen Sorge. Zur elterlichen Sorge gehören verschiedene Rechte und Pflichten. Gemäss Schweizer Recht teilen sich Eltern das Sorgerecht (gemeinsames Sorgerecht). Der Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts gilt bei verheirateten und geschiedenen Eltern. 

💡Sie haben als Eltern im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit, das Sorgerecht in einer Trennungsvereinbarung oder in der Scheidungskonvention zu regeln.

☝️Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann das Gericht das Sorgerecht einem Elternteil zusprechen (alleiniges Sorgerecht), wenn bei gemeinsamem Sorgerecht das Kindeswohl gefährdet ist.

Die elterliche Sorge

Die elterliche Sorge umfasst verschiedene Rechte und Pflichten. Der Inhaber der elterlichen Sorge hat demnach das Recht und die Pflicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Personen- und Vermögenssorge. Zur persönlichen Sorge gehören unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Erziehung, Pflege, Entscheide bezüglich medizinischer Behandlung und Aufsicht. Bei der Vermögenssorge geht es darum, das Kindesvermögen zu verwalten. 

Gemeinsames elterliches Sorgerecht

Bezüglich des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts unterscheidet das Schweizer Recht je nach Zivilstand: 

  • Verheiratete Personen: Sie erhalten bei der Geburt eines Kindes automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind. 
  • Unverheiratete Personen: Bei der Geburt erhält zuerst nur die Mutter das Sorgerecht. Für das gemeinsame Sorgerecht ist eine gemeinsame Erklärung notwendig.

Kommt es zu einer Scheidung, bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel weiterhin bestehen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Die Eltern können bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren in einer Scheidungskonvention vereinbaren, wie sie das Sorgerecht aufteilen wollen. Bei einer Scheidung auf Klage oder, wenn sich die Eltern nicht über die Kinderbelange einigen können, entscheidet das Gericht über die elterliche Sorge.

Alleiniges elterliches Sorgerecht 

Neben dem gemeinsamen Sorgerecht gibt es auch das alleinige Sorgerecht. Das alleinige elterliche Sorgerecht ist ein Ausnahmefall. Es wird angeordnet, wenn die gemeinsame elterliche Sorge das Kindeswohl gefährden würde. Zu den wichtigsten Gründen für die Zuteilung des alleinigen Sorgerechts an einen Elternteil gehören körperliche Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung oder schwere Alkohol- oder Drogensucht.

💡Den Entscheid über das alleinige Sorgerecht wird vom Gericht gefällt. Der Antrag dafür kann jedoch auch von den Eltern gestellt werden.

❗Der Elternteil, dessen Sorgerecht entzogen wurde, hat keine Entscheidbefugnis mehr bezüglich der Kinderbelange. Er hat nur noch ein Recht auf persönlichen Verkehr (Besuchsrecht).

Besuchsrecht

Auch wenn das Sorgerecht entzogen wurde, besteht ein Recht auf persönlichen Verkehr zum Kind. Sowohl das Kind als auch der betroffene Elternteil haben dieses Recht. Gerade für Kinder ist es sehr wichtig, wenn sie zu beiden Elternteilen eine persönliche Beziehung aufbauen und erhalten können. 

Elterliche Sorge und Obhut

Die elterliche Sorge umfasst, wie bereits erwähnt, die Erziehung und Ausbildung, die gesetzliche Vertretung, die Vermögensverwaltung und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. 

Die Obhut beinhaltet das Recht, mit dem Kind zusammenzuwohnen und sich dabei um die alltäglichen Belange des Kindes zu kümmern. Sie ist eigentlich ein Teil der elterlichen Sorge. Es wird zwischen der alleinigen und der alternierenden Obhut unterschieden.

Alleinige Obhut

Wie bereits erwähnt, gilt bei einer Trennung oder Scheidung der Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts: Die Eltern teilen sich also die elterliche Sorge. Damit ist jedoch die Obhut noch nicht geklärt. Da das Kind nicht an zwei Orten gleichzeitig wohnen kann, ergibt sich oftmals die Situation, dass ein Elternteil hauptsächlich auf das Kind aufpasst und mit ihm zusammenlebt. In diesem Fall spricht man von der alleinigen Obhut. 

☝️Da das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird, hat derjenige Elternteil, der die Obhut nicht ausübt, sowohl Recht als auch Pflicht über die Erziehung und Ausbildung, die medizinischen Belange und den Aufenthaltsort mitzubestimmen. Er hat zudem weiterhin das Recht auf persönlichen Verkehr. 

Alternierende Obhut

Wird die elterliche Sorge zwischen beiden Eltern geteilt (gemeinsames Sorgerecht), besteht die Möglichkeit, eine sogenannte alternierende Obhut zu vereinbaren. Das bedeutet, dass das Kind bei beiden Elternteilen lebt und sich beide Elternteile abwechslungsweise um das Kind kümmern. Optimal wären Betreuungsanteile von je 50% der Zeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob Tage-, Wochen- oder Monatsweise gewechselt wird. Vorteil der alternierenden Obhut ist, dass das Kind weiterhin zu beiden Elternteilen eine aktive und regelmässige Beziehung pflegen kann. 

💡Das Gericht ist im Falle einer Trennung oder Scheidung ebenfalls befugt, die alternierende Obhut anzuordnen.

Sorgerecht und unverheiratet

Bei unverheirateten Paaren erhält zunächst nur die Mutter das Sorgerecht. Damit der Vater das Sorgerecht auch erhält, ist eine gemeinsame Erklärung notwendig, in welcher die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge beantragen. 

Damit ein solcher Antrag gestellt werden kann, muss in einem ersten Schritt die Vaterschaft anerkannt werden. Darüber hinaus kann der sogenannte Sorgerechtsantrag gestellt werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Volljährigkeit bei Antragstellung
  • Urkunde über Vaterschaftsanerkennung
  • Unverheiratet im Zeitpunkt der Geburt des Kindes
  • Kind hat nach der Geburt den gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz
  • Der Sorgerechtsantrag wird vom Tag der Geburt innerhalb eines Jahres gestellt

Wir helfen Ihnen

Paare in Funktionierenden Ehen haben nur sehr selten Fragen, die das Sorgerecht betreffen. Zu Fragen, Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten kommt es meistens in Trennungs- oder Scheidungssituationen. Wenn Sie fragen zum Thema Sorgerecht in der Schweiz respektive der elterlichen Sorge haben, stehen Ihnen unsere Familienrechtsspezialist/innen gerne zur Verfügung. Als Spezialist/innen stellen sie sicher, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt und können dabei helfen, trotz schwieriger Situation aussergerichtliche Lösungen zu finden.

Kostenlos Fall anmelden und passenden Anwalt für Familienrecht finden

Keine aufwendige Suche
Einfach, transparent & unverbindlich
Schnelle Rückmeldung
1
Fall beschreiben
2
Rückmeldungen erhalten
3
Beraten lassen
4
Kostenlos Fall anmelden

Antworten auf Ihre Fragen

Wer hat bei einer Scheidung das elterliche Sorgerecht für Kinder?
Wer hat bei einer Trennung das elterliche Sorgerecht für Kinder?
Kann auf das Sorgerecht verzichtet werden?
Kann auf das Sorgerecht verzichtet werden?
Wie entscheidet das Gericht bezüglich Sorgerecht?
Was versteht man unter Kindeswohl?