Manuel Inderbitzin ist spezialisiert im Bereich Prozessrecht. Er vertritt Unternehmen und Privatpersonen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten, insbesondere im Bereich des Erbrechts, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Strafrecht. Seine umfassende und langjährige Expertise in der Prozessführung erstreckt sich auch über sämtliche vor- und nachprozessuale Handlungen, wie beispielsweise die Anordnung vorsorglicher Massnahmen (Sicherung von Vermögenswerten, Verbote etc.), die Durchführung interner Untersuchungen sowie die Vollstreckung in- und ausländischer Entscheide. Darüber hinaus vertritt er Klienten regelmässig im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
2011, Kanton ZG
Annotierter Kommentar StGB, in: Damian Graf (Hrsg.), 1. Aufl., Bern 2020
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