Firmengründung

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Einzelfirma gründen: So starten Sie erfolgreich als Einzelunternehmer

11.02.2025

Einleitung

Die Gründung einer Einzelfirma stellt für viele Schweizer den ersten Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit dar. In einer Zeit des digitalen Wandels und flexibler Arbeitsmodelle gewinnt diese Unternehmensform stetig an Bedeutung.

Die Einzelfirma bietet einen unkomplizierten Einstieg in die Selbstständigkeit:

  • Minimaler bürokratischer Aufwand

  • Keine Mindestkapitalanforderungen

  • Schnelle Entscheidungswege

  • Hohe unternehmerische Freiheit

Dieser Leitfaden führt Sie durch den gesamten Gründungsprozess einer Einzelfirma in der Schweiz. Sie erfahren alle wichtigen Schritte von der ersten Geschäftsidee bis zur erfolgreichen Eintragung im Handelsregister.

Was ist eine Einzelfirma?

Eine Einzelfirma ist die einfachste Rechtsform für Selbstständige in der Schweiz. Sie wird von einer natürlichen Person als alleiniger Inhaber geführt, der für das Unternehmen mit seinem Privatvermögen vollständig haftet.

Zentrale Merkmale:

  • Keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen

  • Direkte und unbeschränkte Haftung auf dem privaten Vermögen des Inhabers

  • Volle Entscheidungsfreiheit des Inhabers

  • Eintragungspflicht im Handelsregister ab CHF 100'000 Jahresumsatz

Unterschiede zur Kapitalgesellschaft (GmbH/AG):

Im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen ist bei einer Einzelfirma kein Mindestkapital erforderlich. Bei einem Jahresumsatz unter CHF 500'000 profitieren Unternehmer von einer vereinfachten Buchführung. Diese Rechtsform erweist sich als besonders vorteilhaft für Freiberufler und Einzelunternehmer, Kleingewerbetreibende sowie Start-ups in ihrer Anfangsphase. Besonders attraktiv ist diese Unternehmensform für Dienstleister, die nur einen geringen Kapitalbedarf haben.

Voraussetzungen für die Gründung einer Einzelfirma

Die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz unterliegt spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wichtig zu wissen ist, dass man bereits ab der ersten geschäftlichen Tätigkeit als Einzelunternehmer gilt - auch ohne formelle Eintragung. Die Eintragung ins Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 obligatorisch. Dennoch gibt es gewisse Grundvoraussetzungen:

  • natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt

  • Geschäftsadresse in der Schweiz

  • Geschäftstätigkeit in der Schweiz

Keine finanzielle Anforderungen:

Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital, sodass Unternehmer die Höhe des Eigenkapitals nach ihrem eigenen Ermessen und den Bedürfnissen des Geschäfts festlegen können. Die Gründung ist mit Kosten ab etwa CHF 500 sehr erschwinglich, was den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert und besonders für Kleinunternehmer und Startups attraktiv macht.

Schritte zur Gründung einer Einzelfirma

Der Weg in die Selbstständigkeit als Einzelunternehmer folgt einem klaren Ablauf mit definierten Meilensteinen.

1. Geschäftsidee entwickeln und Marktanalyse durchführen

Eine tragfähige Geschäftsidee bildet das Fundament jeder erfolgreichen Einzelfirma. Die Entwicklung dieser Idee umfasst:

  • Identifikation der Marktlücke: Analyse bestehender Angebote, Erkennung unerfüllter Kundenbedürfnisse, Entwicklung innovativer Lösungsansätze

  • Zielgruppenanalyse: Definition der primären Kundengruppen, Ermittlung spezifischer Bedürfnisse, Einschätzung der Zahlungsbereitschaft

  • Wettbewerbsanalyse: Untersuchung direkter Konkurrenten, Bewertung ihrer Stärken und Schwächen, Identifikation von Differenzierungsmerkmalen

Die gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und bilden die Basis für die weiteren Schritte der Unternehmensgründung. Eine professionelle Marktanalyse reduziert das unternehmerische Risiko und erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit der Einzelfirma.

2. Eintragung beim zuständigen, kantonalen Handelsregisteramt vornehmen

Die Handelsregisteranmeldung ist optional bei der Gründung Ihrer Einzelfirma, solange Ihr jährlicher Umsatz unter CHF 100'000 liegt. Erst ab diesem Schwellenwert besteht eine gesetzliche Eintragungspflicht im Handelsregister. Eine freiwillige Anmeldung ist jedoch empfehlenswert, da sie Ihrer Firma mehr Seriosität verleiht und das Vertrauen potenzieller Geschäftspartner stärkt.

Die Anmeldung erfolgt direkt beim Handelsregisteramt des Kantons, in dem sich die Geschäftsadresse Ihres Einzelunternehmens befindet.

Die Gebühren für die Handelsregistereintragung betragen ca. CHF 200, abhängig vom jeweiligen Kanton.

3. Mehrwertsteuernummer bei der Steuerbehörde beantragen

Ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100'000 müssen Sie sich beim zuständigen kantonalen Steueramt, der Eidgenössischen Steuerverwaltung, für die Mehrwertsteuer registrieren. Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch:

  • Ausfüllen des kantonalen Steuerformulars

  • Einreichen einer Kopie des Handelsregisterauszugs

  • Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises

Das Steueramt prüft Ihre Unterlagen und stellt Ihnen die die MWST-Nummer zu. Diese Nummer ist für die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer erforderlich.

4. Buchhaltungssystem einrichten

Die gesetzlichen Buchhaltungspflichten für Einzelfirmen sind vom Umsatz abhängig. Bei einem Umsatz unter CHF 500'000 genügt eine vereinfachte Buchführung mit der Aufzeichnung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögensstand. Übersteigt der Umsatz CHF 500'000, ist eine kaufmännische Buchführung nach OR Art. 957 ff. erforderlich. Ein professionelles Buchhaltungssystem ermöglicht die automatische Erfassung von Belegen, digitale Rechnungsstellung, übersichtliche Erfolgsrechnung, zeitnahe Liquiditätskontrolle und einfache MWST-Abrechnungen. Bei der Wahl der Buchhaltungssoftware sollten die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden, wobei cloudbasierte Lösungen den Vorteil der ortsunabhängigen Nutzung und automatischer Updates bieten. Eine frühzeitige Implementierung des Systems gewährleistet eine gesetzeskonforme Geschäftsführung von Anfang an.

Vor- und Nachteile einer Einzelfirma

Die Einzelfirma bietet spezifische Vorteile für Selbstständige:

Vorteile:

  • Schnelle, unkomplizierte Gründung ohne Mindestkapital

  • Volle unternehmerische Entscheidungsfreiheit

  • Einfache Buchhaltung bei Umsatz unter CHF 500'000

Nachteile:

  • Unbeschränkte persönliche Haftung mit Privatvermögen

  • Begrenzte Expansionsmöglichkeiten

  • Erschwerter Verkauf oder Übertragung des Unternehmens

  • Höhere Steuerlast bei hohen Gewinnen


Die Wahl der Einzelfirma eignet sich daher besonders für:

  • Freiberufler und Handwerker

  • Kleinunternehmen

  • Nebenerwerbstätigkeiten

  • Geschäftsmodelle mit geringem Haftungsrisiko

Fazit zur Gründung einer Einzelfirma

Die Gründung einer Einzelfirma stellt für viele Selbstständige den idealen Einstieg in die Unternehmerwelt dar. Die einfache Struktur, minimale Formalitäten und geringe Kosten machen diese Rechtsform besonders attraktiv. Ein strukturierter Gründungsprozess bildet das Fundament für nachhaltigen Geschäftserfolg. Die persönliche Haftung erfordert dabei besondere Aufmerksamkeit bei der Risikoabsicherung.

Mit der richtigen Vorbereitung und kompetenter Begleitung steht einer erfolgreichen Selbstständigkeit nichts im Weg. Eine spätere Umwandlung in andere Rechtsformen bleibt bei Wachstum stets möglich.

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