Firmengründung

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Die 5 häufigsten Fragen zur Kapitaleinzahlung bei der AG- oder GmbH-Gründung

31.03.2025


Die Kapitaleinzahlung stellt einen entscheidenden Schritt bei der Gründung einer AG oder GmbH in der Schweiz dar. Die korrekte Durchführung dieser Einzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet das finanzielle Fundament Ihres Unternehmens.

In diesem Artikel beantworten wir die 5 wichtigsten Fragen zur Kapitaleinzahlung.

Diese Informationen helfen Ihnen, den Prozess der Kapitaleinzahlung für Ihre AG oder GmbH rechtssicher und effizient durchzuführen.

Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

Ein Kapitaleinzahlungskonto ist ein spezielles Bankkonto, das ausschliesslich für die Einzahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Startkapitals bei der Gründung einer AG oder GmbH dient. Die Bank sperrt dieses Konto bis zur erfolgreichen Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister.

Wichtige Merkmale:

  • Zweckgebunden: Das Konto dient ausschliesslich der Einzahlung des Gründungskapitals

  • Temporär: Nach Eintragung der AG oder GmbH im Handelsregister wird das Konto aufgelöst

  • Gesetzlich reguliert: Die Einrichtung basiert auf dem Schweizer Obligationenrecht

Zentrale Funktionen:

Das Kapitaleinzahlungskonto erfüllt mehrere wichtige Funktionen im Gründungsprozess. Es gewährleistet die sichere Verwahrung des Gründungskapitals und dient als offizieller Nachweis der tatsächlichen Kapitaleinzahlung. Durch die Sperrung des Kontos wird sichergestellt, dass die eingezahlten Mittel nicht vorzeitig verwendet werden können. Dies schafft eine umfassende Rechtssicherheit für alle am Gründungsprozess beteiligten Parteien, von den Gründern über die Bank bis hin zum Handelsregisteramt.

Wie eröffnet man ein Kapitaleinzahlungskonto?

Die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos beginnt mit der Einreichung eines formellen Antrags bei der gewählten Bank. Dieser Antrag muss sorgfältig ausgefüllt werden und enthält wichtige Informationen zur geplanten Gesellschaft und den Gründern. Die Einreichung des Antrags kann bei den meisten Banken online erfolgen.

Die Bank führt dann eine bankinterne Complianceprüfung durch, die mehrere Aspekte umfasst:

  • Überprüfung der Identität aller Gründungsmitglieder

  • Analyse der Herkunft der Einzahlungsgelder

  • Bewertung des Geschäftsmodells

  • Prüfung der Gesellschaftsdokumente

  • Compliance-Check gemäss Geldwäschereigesetz

Dieser Prüfungsprozess kann je nach Komplexität des Falls und Arbeitsaufkommen der Bank zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen dauern. Nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe durch die Bank erfolgt die Kontoeröffnung, und die Gründer erhalten die Einzahlungsinformationen.

Erst nach dieser offiziellen Freigabe kann die eigentliche Kapitaleinzahlung vorgenommen werden. Die Bank überwacht dabei die Einzahlungen und stellt sicher, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wie erfolgt die Einzahlung des Mindestkapitals?

Die gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen in der Schweiz sind klar definiert:

Aktiengesellschaft (AG): hat ein Mindestkapital von CHF 100'000, wobei mindestens 20% und in absoluten Zahlen mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden müssen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): hat ein Mindestkapital von CHF 20'000, wobei 100% einbezahlt werden müssen, eine Teilliberierung ist nicht möglich.

Der Einzahlungsprozess läuft in drei Schritten ab:

  1. Kontoeröffnung: Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos bei einer Schweizer Bank

  2. Einzahlung: Überweisung des Kapitals auf das Konto

  3. Sperrung: Das eingezahlte Kapital wird bis zur Handelsregistereintragung gesperrt

  4. Freigabe: Nach Handelsregistereintragung wird das eingezahlte Kapital auf das Geschäftskonto der AG oder GmbH überwiesen

Welche Bestätigungen sind erforderlich für die Eintragung ins Handelsregister?

Die Kapitaleinzahlungsbestätigung ist ein zentrales Dokument für die Handelsregistereintragung Ihrer AG oder GmbH. Die Bank stellt diese Bestätigung nach erfolgreicher Einzahlung des Stammkapitals aus. Das Dokument muss folgende Angaben enthalten:

  • Name der künftigen Gesellschaft

  • Höhe des eingezahlten Kapitals

  • Namen der Einzahler und deren Einzahlungsbeträge

  • Datum der Einzahlung

  • Unterschrift der Bank

Achtung: Die meisten Bestätigungen haben ein Ablaufdatum (in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten). Nach Kapitaleinzahlung empfiehlt es sich daher, nicht zu lange mit der Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregisteramt abzuwarten.

Die Kapitaleinzahlungsbestätigung belegt die tatsächliche Einzahlung des Kapitals und schützt Gläubiger vor Scheingründungen. Das Notariat sowie das Handelsregisteramt prüfen diese Unterlagen sorgfältig vor der definitiven Eintragung der Gesellschaft.

Was sind die typischen Kosten für ein Kapitaleinzahlungskonto?

Die Kosten für ein Kapitaleinzahlungskonto bei Schweizer Banken orientieren sich typischerweise am eingezahlten Kapital. Die Banken berechnen üblicherweise 1 Promille der Einzahlungssumme als Gebühr.

Je nach Bank und Einzahlungsbetrag bewegen sich die Kosten normalerweise zwischen einem Betrag von CHF 125 und CHF 5'000. Diese Gebühren decken die administrativen Aufwände der Bank für die Kontoeröffnung, Kapitalverwaltung und die Ausstellung der erforderlichen Bestätigungen ab.

Fazit: Die wichtigsten Punkte zur Kapitaleinzahlung

Die korrekte Kapitaleinzahlung ist ein zentraler Baustein für die erfolgreiche Gründung Ihrer AG oder GmbH. Die wichtigsten Aspekte auf einen Blick:

  • Mindestkapital: CHF 100'000 respektive CHF 50'000 für AG, CHF 20'000 für GmbH

  • Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank

  • Kapitaleinzahlungsbestätigung als Beleg für das Notariat und das Handelsregisteramt

  • Sorgfältige Dokumentation aller Einzahlungen

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Eine professionelle Herangehensweise und gründliche Vorbereitung sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf der Kapitaleinzahlung und Firmengründung. Mit der richtigen Planung und Beachtung aller rechtlichen Anforderungen steht Ihrer erfolgreichen Unternehmensgründung in der Schweiz nichts im Wege.

Die Jurata AG unterstützt Sie als digitaler Rechtsdienstleister bei der professionellen Firmengründung. Mit unserer Expertise im Schweizer Gesellschaftsrecht und der Zusammenarbeit mit Partnerbanken garantieren wir einen reibungslosen Ablauf Ihrer Kapitaleinzahlung.

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