Regeln Sie das Verhältnis unter den Aktionären, bevor Konflikte entstehen. Mit dem Rechtspaket von Jurata® erhalten Sie einen individuellen, von einem erfahrenen Wirtschaftsjuristen erstellten Aktionärbindungsvertrag zum Fixpreis von nur CHF 1'500.
Diese Regelungen können sicherstellen, dass Aktionäre ihre Aktien nicht ohne Weiteres an Dritte verkaufen können. Dies dient dem Schutz des Unternehmens und kann verhindern, dass unerwünschte Investoren Einfluss erlangen (bspw. Vorkaufsrechte oder Rückkaufsrechte der Aktionäre).
Diese Klauseln gewährleisten, dass Aktionäre bei bestimmten Entscheidungen einheitlich abstimmen müssen. Das ist insbesondere bei strittigen Themen oder wenn externe Investoren ins Spiel kommen, von Vorteil.
Falls die Aktionäre abweichende Ausschüttungsmodelle wünschen, wie etwa gestaffelte oder an bestimmte Bedingungen geknüpfte Gewinnverteilungen, können diese im Aktionärbindungsvertrag klar definiert werden.
Mittels Konkurrenzverbot können Parteien eines Aktionärbindungsvertrags verpflichtet werden, die AG nicht zu konkurrenzieren. Besonders im Falle von Mitarbeiterbeteiligungen sowie in Situationen der Unternehmensnachfolge kann die Aufnahme eines Konkurrenzverbots sinnvoll sein.
Wird eine AG von einem Hauptaktionär und mehreren Minderheitsaktionären gehalten, führt dies spätestens dann zu Problemen, wenn der Hauptaktionär seine Anteile verkaufen will. Kaufinteressenten sind nämlich häufig nur interessiert, 100% der Aktien zu erwerben. Mit der Drag-along Klausel sind Minderheitsaktionäre verpflichtet, ihre Aktien in diesem Fall zu denselben Bedingungen zu verkaufen.
Mittels einer Tag-along-Regelung ist es Minderaktionären erlaubt, Ihre Aktien mitzuverkaufen, sollte sich der Mehrheitsaktionär dazu entscheiden, seine Aktien zu verkaufen. Die Grenze zur Ausübung des Mitverkaufsrechts können die Parteien selber bestimmen. Da diese Klausel aber dem Minderheitsschutz diet, wird die Grenze oft bei 51% vereinbart.
Wir arbeiten zielorientiert mit Ihnen zusammen, damit der Prozess schnell und effizient abläuft.
Sie werden von Jurata® während des gesamten Prozesses bis zur Fertigstellung des Vertrags betreut und unterstützt.
Jurata® arbeitet mit maximaler Diskretion und stellt die Vertraulichkeit Ihrer Daten sicher.
Der Aktionärbindungsvertrag wird individuell auf Ihre Bedürfnisse und die spezifische Situation zugeschnitten.
Dank dem Rechtspaket von Jurata® zum Fixpreis von CHF 1'500 erhalten Sie den Vertrag ohne versteckte Kosten.
Der gesamte Prozess bis zur Finalisierung Ihres Vertrags ist so einfach und effizient wie möglich gehalten.
Für nicht enthaltene Leistungen unterbreiten wir Ihnen bei Bedarf einen Kostenvoranschlag.
Mit den erfahrenen Markenanwälten von Jurata® ist Ihre Marke im handumdrehen angemeldet. Und zwar zum garantierten Fixpreis
Mehr Fokus auf das Wesentliche - lagern Sie Ihre Buchhaltung zum monatlichen Fixpreis an die erfahrenen Buchhaltungsexperten von Jurata aus.
Lassen Sie die Datenschutzerklärung für Ihr Unternehmen individuell von den erfahrenen Wirtschaftsjuristen von Jurata® erstellen.
Die Dauer der Erstellung des Vertrags hängt von der Komplexität Ihrer Situation und Ihren konkreten Wünschen ab. Im Normalfall und bei Bedarf kann der Vertrag aber innert weniger Tage fertiggestellt werden.
Unser Angebot umfasst die Erstellung von Aktionärbindungsverträgen für die meisten Situationen. Sollte Ihr Fall sehr speziell oder komplex sein, besprechen wir dies im kostenlosen Beratungsgespräch und klären die Möglichkeiten.
Nach der finalen Übergabe des Vertrags sind keine weiteren Überarbeitungen im Fixpreis enthalten. Bei Bedarf unterbreiten wir Ihnen jedoch gerne einen Kostenvoranschlag für spätere Anpassungen des Aktionärbindungsvertrags.
Wir legen grossen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten und halten uns an die geltenden Datenschutzvorschriften.