Mit den erfahrenen Markenanwälten von Jurata® ist Ihre Marke im Handumdrehen angemeldet. Und zwar zum garantierten Fixpreis. So erhalten Sie wirksamen Schutz vor Nachahmern und stellen sicher, dass Sie Ihren Brand wirksam verteidigen können.
Wir haben die Anmeldung der Marke maximal vereinfacht, damit der Prozess schnell und effizient abläuft.
Keine bösen Überraschungen – denn mit unseren garantierten Fixpreisen haben Sie jederzeit volle Preistransparenz.
Unsere Markenanwälte stehen Ihnen im Rahmen des Markenpakets ohne Zusatzkosten für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Geprüfte Markenexperten aus dem grössten Schweizer Anwaltsnetzwerk kümmern sich um Ihre Markeneintragung.
Jurata-Garantie: Falls Sie sich nach dem Beratungsgespräch mit dem Markenanwalt entscheiden, die Marke doch nicht eintragen zu lassen, erhalten sie 50% des Paketpreises zurückerstattet.
Jurata ist ein unkomplizierter, kompetenter und schneller Service. Schon in der ersten Woche fand per Zoom das Beratungsgespräch mit einem Marken-Anwalt statt und alles wurde eingeleitet, um meine Marken zu registrieren. Sehr zu empfehlen.
Die (internationale) Markenanmeldung mit Jurata war schnell, unkompliziert und kostentransparent. Besonders als Startup ist es wichtig, keine bösen Kostenüberraschungen zu haben. Der Partneranwalt war super kompetent und responsive. So muss juristischer Service sein!
Guter Rat ist Gold wert. Gute Beratung unbezahlbar. Als ich mich vor ein paar Wochen mit dem Thema Markenrecht und Markenregistrierung befasste, fühlte ich mich ehrlich gesagt ein bisschen verloren im Dschungel von Paragraphen, nationalen und internationalen Bedingungen, Voraussetzungen und Prozessen. Doch mit der Plattform und dem Angebot von Jurata haben sich die Herausforderungen nicht nur mit einem Klick aufgelöst, sondern auch ganz neue Türen geöffnet.
Unsere Markenanmeldung mit Jurata war schnell und unkompliziert. Jurata hat sich für alle Fragen Zeit genommen und alles detailliert erklärt. Nicht nur die Dienstleistung, sondern auch alle Kosten wurden transparent kommuniziert. Den Service von Jurata kann ich jedem empfehlen!
Mehr Fokus auf das Wesentliche - lagern Sie Ihre Buchhaltung zum monatlichen Fixpreis an die erfahrenen Buchhaltungsexperten von Jurata aus.
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Lassen Sie die Datenschutzerklärung für Ihr Unternehmen individuell von den erfahrenen Wirtschaftsjuristen von Jurata® erstellen.
Die Gebühr für die Anmeldung einer Marke in drei
Waren- & Dienstleistungsklassen in der Schweiz beträgt CHF 350. Jede zusätzliche Waren- & Dienstleistungsklasse, für welche die Marke eingetragen werden soll, wird vom Institut für Geistiges Eigentum mit CHF 100 in Rechnung gestellt. Die Gebühr deckt die Markeneintragung für einen Zeitraum von 10 Jahren ab. Nach Ablauf der 10 Jahre kann die Eintragung für CHF 700 jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Die internationale Erstreckung ist mit verschiedenen Gebühren verbunden. Die Bearbeitungsgebühr des Instituts für Geistiges Eigentum beträgt CHF 100. Hinzu kommt eine Grundgebühr von CHF 653 der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (OMPI). Schliesslich wird für jedes Land, auf das die Marke erstreckt werden soll, eine weitere Ergänzungsgebühr fällig. Für viele Länder beträgt diese Gebühr CHF 100, für einzelne Länder ist sie individuell bestimmt. Insgesamt verursacht eine internationale Erstreckung damit erhebliche Kosten.
Beim Branding stehen zunächst Fragen aus dem Marketingbereich im Vordergrund. Allerdings dürfen die rechtlichen Aspekte dabei nicht vergessen gehen: Eine ausführliche Markenrecherche ist sehr wichtig, um zu vermeiden, dass später ein Rebranding erforderlich wird, weil die Markenrechte eines anderen Unternehmens verletzt werden. Soll eine Marke eingetragen werden, muss zuvor sichergestellt werden, dass die Marke überhaupt registriert werden kann. Marken dürfen bspw. nicht irreführend oder beschreibend für die angebotenen Dienstleistungen sein. Um eine möglichst starke Marke zu kreieren, mit der Nachahmer effizient abgewehrt werden können, sollte die Marke zudem möglichst unterscheidungskräftig sein.
Nein, eine Markenregistrierung ist nicht zwingend notwendig, um Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Dies gilt in einem gewissen, engen Umfang selbst dann, wenn nachträglich ein Konkurrent den Brand Ihres Unternehmens als Marke schützen lässt. Dazu müssen Sie jedoch nachweisen können, dass Sie die Marke in der Vergangenheit bereits für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen benutzt haben. Eine Eintragung ist aber in vielen Fällen sinnvoll und bewahrt Sie vor zukünftigem Ärger.
Dies ist stark von Ihrer konkreten Situation abhängig. Je mehr sich der Unternehmenswert auf die Qualität der Waren oder Dienstleistungen stützt und nicht auf deren Einzigartigkeit auf dem Markt, desto nützlicher ist die Marke. Allgemein kann auch gesagt werden, dass eine Marke für Unternehmen im B2C-Geschäft (Business to Consumer) mit einem grossen Kundenkreis nützlicher ist als für Unternehmen mit wenigen, spezialisierten Geschäftskunden, die Ihr Unternehmen persönlich kennen. Zu berücksichtigen ist auch, auf welchen Märkten das Unternehmen tätig ist.
Ihr Unternehmen kann die Marke für alle Waren und Dienstleistungen verwenden, für die sie eingetragen wurde. Gleichzeitig und ganz zentral ist aber, dass sich Ihr Unternehmen nun gegen Neueintragungen oder die Verwendung ähnlicher Brands wehren kann, um eine Schwächung der eigenen Marke zu verhindern. Dies bedingt, dass Neuregistrierungen überwacht werden und dadurch entdeckte Markenverletzer über die bestehenden Markenrechte Ihres Unternehmens informiert und darauf hingewiesen werden, dass sie bestehende Markenrechte verletzen. In einem nächsten Schritt können Sie dann entscheiden, ob Sie rechtliche Schritte gegen den Verletzer einleiten wollen. Mit einer eingetragenen Marke besteht auch die Möglichkeit, Ihre Marke bspw. durch Lizenzierung zu kapitalisieren.
Im Rahmen des Eintragungsverfahrens einer Schweizer Marke prüft das Institut für Geistiges Eigentum nicht, ob Sie mit Ihrer Markeneintragung andere, bereits früher registrierte Marken verletzen könnten. Eine Markenverletzung kann unter Umständen aber zu hohen Kosten führen: Widerspruchskosten, eventuell Schadenersatz und ein kostspieliges Zivilverfahren. Ein bestehender Markeninhaber kann ein Zivilverfahren auch noch lange nach einer Markeneintragung anstrengen, wenn Sie bereits viel Zeit und Geld in den Aufbau Ihrer Marke investiert haben. Deshalb ist zu empfehlen, vor der Anmeldung Ihrer Marke eine sogenannte Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen. Dabei wird umfassend untersucht, ob ähnliche oder gar identische Marken bereits angemeldet oder eingetragen wurden. Dies gilt für Wortmarken ebenso wie für Bildmarken oder Wort-Bild-Marken.
Damit Sie Ihre Marke wirksam verteidigen können, müssen Sie aktiv darüber informiert werden, wenn ein Konkurrent eine identische oder ähnliche Merke zur Eintragung anmeldet, Dies bedingt, dass Sie das Markenregister im Sinne eines konstanten Monitorings aktiv überwachen oder von einem Spezialisten überwachen lassen.