Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz: Schritt für Schritt zum Erfolg

Die Einzelfirma ist die beliebteste Rechtsform in der Schweiz. Wir von Jurata erklären Ihnen wieso und übernehmen die Gründung für Sie inklusive Bestpreisgarantie.

Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz: Schritt für Schritt zum Erfolg

Die beliebteste Rechtsform von Gründern in der Schweiz ist die Einzelfirma. Gründe dafür gibt es viele. Startups freuen sich über die schnelle und unkomplizierte Firmengründung oder die Tatsache, dass kein Mindestkapital notwendig ist.  

In unserem Artikel erfahren Sie das Wichtigste rund ums Thema Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz. Wir erklären Ihnen, was zu beachten ist und wie Sie am besten vorgehen bei der Gründung einer Einzelfirma.

Was ist eine Einzelfirma?

Das Einzelunternehmen ist eine der beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Betreibt eine natürliche Person ein Geschäft im kaufmännischen Sinn und sind die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit erfüllt, spricht man von einer Einzelfirma. 

💡 Von einem Geschäft im kaufmännischen Sinn spricht man, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, einen Umsatz respektive Gewinn  zu erzielen.

💡 Kriterien für die selbständige Tätigkeit sind: mehrere Auftraggeber, Auftreten am Markt unter eigenem Namen, in unabhängiger Stellung, bereits getätigte Investitionen auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko.

Einzelunternehmen in der Schweiz können grundsätzlich ohne grossen Aufwand gegründet werden. Für die Gründung benötigt man kein Gründungskapital. Die Einzelfirma eignet sich dann sehr gut für die Gründung von Startups, wenn die ausgeführte Tätigkeit besonders mit der inhabenden Person in Verbindung steht. Dies zeigt sich auch beim Firmenname der Einzelunternehmung. Der Name des Inhabers muss zwingend enthalten sein.

Unterschiede zur GmbH und AG

Im Unterschied zur AG und GmbH benötigt die Einzelfirma kein Startkapital und es fallen auch keine Gründungskosten an. Bei der AG ist für die Gründung ein Startkapital von CHF 100’000 und bei der GmbH von CHF 20’000 notwendig. Die Gründungskosten belaufen sich je nach Aufwand auf mehrere tausend Franken. 

Durch den Kauf von Aktien oder Stammanteilen  ist es möglich, sich bei einer AG oder GmbH zu beteiligen. Das ist bei der Einzelfirma so nicht möglich. Das Einzelunternehmen ist mit der Person verknüpft und, wenn der Inhaber wechselt, wird das bisherige Geschäft “gelöscht”.

Sowohl bei der AG und GmbH müssen zudem verschiedene rechtliche Vorschriften bezüglich Organen, Versammlungen, Buchhaltung und Revision eingehalten werden. Für die Einzelunternehmung gelten in der Schweiz diesbezüglich nur sehr eingeschränkte Vorschriften. So muss die Einzelfirma erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 ins Handelsregister eingetragen werden und die Buchführungspflicht besteht erst ab einem Jahresumsatz von CHF 500’000.

☝️ Auch wenn die Handelsregistereintragung erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 vorgeschrieben ist, ist es ratsam, sich von Anfang an im Handelsregister eintragen zu lassen. Das schafft gegenüber potenziellen Neukunden Vertrauen, da sie so herausfinden können, was Ihre Einzelfirma macht, wo es domiziliert ist und wer der Inhaber ist.

Im Gegensatz zur Einzelfirma, wo der Einzelunternehmer mit seinem gesamten Vermögen für Geschäftsschulden haftet,  haften die Gesellschafter oder Aktionäre nur mit dem eingesetzten Kapital.

Wann ist eine Einzelfirma sinnvoll?

Die Einzelfirma ist die beliebteste Rechtsform in der Schweiz. Dennoch ist die Einzelfirma-Gründung nicht immer sinnvoll. Bevor Sie eine Firma gründen, müssen Sie sich überlegen, was das Vorhaben und der Unternehmenszweck ist. 

💡 Wenn Ihr Einzelunternehmen von Ihrer Tätigkeit abhängig, wenig risikobehaftet und noch unklar ist, wie sich das Geschäft entwickelt, eignet sich die Einzelfirma als Startup.

Weitere Fragen, die Sie sich im Vorfeld einer Firmengründung in der Schweiz stellen sollten, sind die angestrebte Grösse und Anspruchsgruppe des Startups. Für kleine und regionale Unternehmen ist eine Einzelfirma optimal. Streben Sie eine grössere Reichweite an, eignet sich die GmbH oder AG vermutlich mehr. 

Wir von Jurata haben uns auf Firmengründungen, insbesondere die Gründung von Einzelfirmen spezialisiert. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Gründungspaket für nur CHF 150 an. Wenn Sie sich noch unsicher sind, ob die Einzelfirma die richtige Rechtsform für Sie ist, bieten wir Ihnen stattdessen ein kostenloses Beratungsgespräch an. 

Was sind die Vorteile einer Einzelfirma?

Eine Einzelfirma ist, wie bereits erwähnt, eine sehr beliebte Rechtsform, insbesondere bei Firmengründungen. Was überzeugt also jene Personen, die ein Startup gründen wollen davon, ein Startup in Form eines Einzelunternehmens zu gründen?

  • kein Startkapital notwendig
  • einfache und kostengünstige Gründung
  • keine gesetzlich vorgesehenen Organe
  • keine Doppelbesteuerung
  • geringer Verwaltungsaufwand
  • freie Gewinnverwendung
  • Unabhängigkeit

Was sind die Nachteile einer Einzelfirma?

Trotz der vielen Vorteile hat die Rechtsform einer Einzelunternehmung auch Nachteile. 

Ein gewichtiger Nachteil ist die alleinige Verantwortung und persönliche Haftung für Geschäftsschulden. Weitere Nachteile sind beispielsweise der schwierigere Zugang zu Krediten bei Finanzinstituten, der nicht frei wählbare Firmenname oder die Pflicht, eine vereinfachte Buchhaltung zu führen. Zudem haben Sie als Einzelunternehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls die Auftragslage gerade ungenügend ist.

Einzelfirma Gründung: das müssen Sie wissen

Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie im Vorfeld und während der Gründung eines Startups in Form des Einzelunternehmens in der Schweiz beachten sollten, zusammengestellt. Selbstverständlich sind diese Informationen auch nützlich, wenn man bereits Inhaber einer Einzelfirma ist.

1. Was kostet die Einzelfirma Gründung? 

Wie bereits erwähnt, ist für die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz kein Mindestkapital notwendig. Anders formuliert kann man sagen, wenn die Voraussetzungen für ein Einzelunternehmen gegeben sind, ist die Einzelfirma gegründet. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine genaue und umfassende Budgetplanung vorzunehmen. Das verhindert, böse Überraschungen.

Ganz gratis ist die Gründung trotzdem nicht, denn die Firmengründung kostet Sie wertvolle Zeit. Wir von Jurata haben uns auf Gründungen von Einzelunternehmen in der Schweiz  spezialisiert, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können. Profitieren Sie vom umfassenden Gründungspaket für Einzelunternehmen für nur CHF 150.

❗Bis die ersten Zahlungseingänge von Kunden und Kundinnen auf Ihrem Konto eintreffen, kann es Wochen oder Monate dauern. Sie müssen daher ein finanzielles Polster haben, wenn Sie sich in die Selbständigkeit wagen. 

2. Firmenname

Bei der Wahl des Firmennamens sind Sie nicht ganz frei. Ihr Nachname muss zwingend Bestandteil des Firmennamens sein. Zusätzlich sind der Vorname, die Tätigkeit oder auch Fantasiebezeichnungen zulässig.

Es lohnt sich, die Verfügbarkeit des gewünschten Firmennamens vorab beim Zentralen Firmenindex des Bundes (Zefix) abzuklären. Wir von Jurata übernehmen diese Abklärung gerne für Sie.

💡 Neben der Überprüfung im Zefix macht es auch Sinn, die Verfügbarkeit der gewünschten Webdomain zu überprüfen.

3. Eintragung im Handelsregister

Im Gegensatz zur GmbH oder AG ist die Eintragung Ihrer Einzelfirma  im Handelsregister für die Gründung nicht notwendig. Zwingend wird sie jedoch ab einem Umsatz von CHF 100’000. 

Die Eintragung Ihrer Einzelunternehmung kann jedoch bereits früher sinnvoll sein. So wird Ihr Unternehmen öffentlich sichtbar. Das schafft gegenüber Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten Vertrauen.

💡 Insbesondere, wenn Sie ein Geschäftskonto oder Postfach eröffnen oder eine Geschäftsnummer einrichten wollen ist es von Vorteil, wenn Sie Ihr Startup im Handelsregister eintragen lassen.

4. Anmeldung bei der AHV

In der Schweiz ist grundsätzlich die AHV zuständig für die Anerkennung der Selbständigkeit. Dafür muss ein Formular ausgefüllt werden. Die AHV überprüft dann, ob Sie beruflich und auf eigene Rechnung tätig sind oder ob es sich um eine berufliche Nebentätigkeit handelt.

Für die Anmeldung kann die AHV verschiedene Belege verlangen, die Sie dann ebenfalls einreichen müssen, wie beispielsweise die Beschreibung Ihres Vorhabens; eine eigene Website; eine Visitenkarte; getätigte Offerten an potenzielle Kunden; gestellte Rechnungen an Kunden ode das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung.

💡 Es ist nicht möglich, sich bereits im Voraus als selbständig erwerbende Person anzumelden. Das bedeutet, dass Sie die selbständige Tätigkeit bereits aufgenommen haben und dies nachweisen können müssen, bevor Sie sich bei der AHV anmelden können.

5. Weitere Schritte

Versicherungen

Wenn Sie Inhaber einer Einzelfirma sind, ist nur die staatliche Vorsorge (AHV, IV, EO) obligatorisch. Freiwillig, aber dennoch ratsam ist der Anschluss an eine Pensionskasse und der Abschluss einer Unfallversicherung. Zudem sind für einige Branchen Haft- und Sachversicherungen zwingend.

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, ist die Anmeldung bei der Ausgleichskasse obligatorisch und es muss eine Betriebsunfallversicherung (BU) abgeschlossen werden.Dies gilt unabhängig vom Pensum. Personen, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen zusätzlich gegen Unfälle in der Freizeit (NBU) versichert werden. 

Angestellte, die mindestens CHF 21’510 pro Jahr verdienen, müssen einer  Pensionskasse angeschlossen werden. Die berufliche Vorsorge (BVG) ist in diesem Fall für Ihre Angestellten obligatorisch. 

❗️Sie können sich als selbständig Erwerbende Person und Besitzer einer Einzelfirma nicht bei der Arbeitslosenversicherung anmelden. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufgeben (müssen).

Mehrwertsteuer

Es ist möglich, dass Ihre Einzelfirma der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Wenn Sie in der Schweiz weniger als CHF 100’000 Umsatz pro Jahr erzielen, besteht keine Pflicht, sich der MWST zu unterstellen. Zulässig ist jedoch eine freiwillige Unterwerfung. 

💡 Als Einzelunternehmen sind Sie unter Umständen auch mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 100’000 nicht mehrwertsteuerpflichtig. Um herauszufinden, ob Sie der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, kann die Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung hilfreich sein. 

Als Spezialistin für die Gründung von Einzelunternehmen unterstützen wir Sie gerne bezüglich Fragen und Unklarheiten rund ums Thema Versicherungen und Mehrwertsteuer.

Die Einzelfirma zusammengefasst

Wie Sie sehen, müssen für eine Einzelfirma Gründung in der Schweiz einige Dinge beachtet werden. Die Gründung ist mit Sicherheit einfacher und kostengünstiger als beispielsweise jene der GmbH. Dennoch ist es wichtig, alle Chancen und Risiken, welche die Selbständigkeit mit sich bringt, gegeneinander abzuwägen.

Wir von Jurata haben uns darauf spezialisiert, Gründungen für Startups so einfach wie möglich zu machen. Gründen Sie jetzt mit uns  Ihre Einzelfirma, online und mit wenigen Klicks.

Karin Baader

Karin Baader

Vor ihrem Studium schloss Karin Baader die Ausbildung zur Bankkauffrau inklusive Berufsmatura ab und absolvierte anschliessend die Passerelle am Gymnasium Kirschgarten in Basel. Ihren Master in Rechtswissenschaften erhielt sie von der Universität Basel. Während des Studiums arbeitete sie zunächst im Teilzeitpensum auf einer Bank. Später war sie unter anderem als Anwaltsassistentin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Privatrecht in Basel tätig.