Markenschutz in der Schweiz: Das müssen Sie wissen

Mit dem Markenschutz wird Ihr Firmenlogo, Ihre Marke in der ganzen Schweiz geschützt. Der Markenschutz hilft dabei, dass sich Ihr Unternehmen von anderen Unternehmen unterscheidet.

Markenschutz in der Schweiz: Das müssen Sie wissen

Der Markenschutz, auch Trademark genannt, ist ein wichtiges Thema für jedes Unternehmen. Im nachfolgenden Artikel erklären wir Ihnen unter anderem, was eine Marke ist, wie man eine Marke in der Schweiz eintragen und schützen kann und wofür es das Markenregister braucht.

Was ist eine Marke?

Im Schweizer Recht spricht man von einer Marke (engl. Trademark), wenn ein Zeichen dazu geeignet ist, Dienstleistungen oder Waren eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Welche Art von Zeichen das sein können, wird im Gesetz nicht näher beschrieben. In der Praxis werden verschiedene Markentypen unterschieden:

1. Wortmarke

Eine Wortmarke ist eine Marke, die aus Buchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen besteht. Wortmarken beanspruchen keine Farbe. Als Wortmarken können beispielsweise Wörter, Slogans, Buchstaben- oder Zahlenkombinationen geschützt werden. 

2. Bildmarke

Besteht eine Marke aus rein bildlichen (grafischen) Elementen ohne Schrift, spricht man von einer Bildmarke. Im Gegensatz zu Wortmarken können Bildmarken einen Farbanspruch haben. Als Bildmarken kommen beispielsweise Piktogramme, Symbole oder Abbildungen von Gegenständen in Frage.

❗Die Bildmarke, die mit einem Farbanspruch eingetragen wird, ist nur in dieser Farbe geschützt. Wird die Bildmarke ohne Farbanspruch eingetragen, ist sie in allen Farben geschützt.

3. Wort-Bild-Marke

Eine Wort-Bild-Marke besteht aus zwei Komponenten:  Sie besteht aus Elementen der Wortmarke und Bildmarke zusammen. Sie liegt vor, wenn Wort und Bild kombiniert vorkommen, oder wenn Schriftzüge grafisch gestaltet werden. Sie kann einen Farbanspruch haben.

❗Die Wort-Bild-Marke, die mit einem Farbanspruch eingetragen wird, ist nur in dieser Farbe geschützt. Wird die Wort-Bild-Marke ohne Farbanspruch eingetragen, ist sie in allen Farben geschützt.

Weitere Markentypen

In der Praxis weniger verbreitet sind folgende Markentypen:

  • Dreidimensionale Marke (Dreidimensionale Formen und Gestaltungen, die entweder mit der Ware verbunden oder davon unabhängig sind )
  • Akustische Marke (Werbelieder oder kurze Jingles)
  • Positionsmarke (Bild oder Wort, welches immer an gleicher Stelle in den gleichen Proportionen auf einer Ware positioniert wird)
  • Farbmarke (Farbe oder Farbkombination, die aufgrund ihrer Unterscheidungskraft Markencharakter erhalten hat)
  • Bewegungsmarke (bewegende Bilder oder Wörter)

Was bedeutet Markenschutz?

Wie bereits erwähnt, dient die Marke (Trademark) der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber einer anderen Unternehmung. Beim Markenschutz, zum Teil auch Firmenschutz oder Namensschutz genannt,  wird die Marke im Markenregister der Schweiz eingetragen und wird zu einem rechtlich geschützten Kennzeichen. Der Schweizer Markenschutz ist im Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG) geregelt.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist das Markenregister der Schweiz und zuständig für den Markenschutz. Durch die Eintragung im Schweizer Markenregister (IGE) schützen Sie Ihre Marke also den Firmennamen und/oder das Firmenlogo gegenüber unautorisierter Nutzung. Das heisst, Sie haben das ausschliessliche Recht an der Marke und nur Sie dürfen die geschützte Marke für Ihre Waren und Dienstleistungen verwenden.

💡 Sie können sowohl  Firmen- und Produktnamen als auch Logos als Marke für Ihre Produkte und Dienstleistungen schützen lassen.

Warum sollte man eine Marke schützen?

Im allgemeinen Verständnis dient der Markenschutz dazu, Ideen oder Erfindungen zu schützen. Neben Ideen oder Erfindungen dient der Markenschutz auch dem Namensschutz von Firmennamen. Durch die Markeneintragung wird der Firmenname rechtlich geschützt und darf nicht mehr von anderen Unternehmen verwendet werden. 

❗️ Mit dem Eintrag im Handelsregister ist eine Marke nicht geschützt.

In der Schweiz gibt es kein Obligatorium bezüglich Markenschutz. Aus verschiedenen Gründen, die wir Ihnen sogleich aufzeigen, ist als Schweizer Unternehmen die Eintragung im Markenregister der Schweiz von grosser Bedeutung:

Markenschutz für Ihr Markenimage

Aus Unternehmersicht ist Branding dazu da, sich unverwechselbar zu machen. Mit Ihrer Marke unterscheiden Sie sich von anderen Unternehmen und können so Ihre Produkte und Dienstleistungen unverkennbar individualisieren. Konsumenten orientieren sich an der Marke und verbinden sie mit einem Produkt. Aus Unternehmersicht können mit einer Marke Firmenwerte, Qualität und Einzigartigkeit vermittelt werden. 

Wollen Sie als Unternehmen Ihr Markenimage langfristig schützen, ist es wichtig, Ihren Firmenname als Marke zu registrieren.  

Ihre Marke als Wert

Gewinnt Ihr Unternehmen an Wert, tut dies auch Ihre Marke. 

Lassen Sie Ihren Firmenname als Marke im Markenregister (IGE) der Schweiz registrieren,  wird sie zu sogenanntem geistigen Eigentum. Damit gehen Schutzrechte gegenüber unbefugter Nutzung einher. Sie haben das ausschliessliche Recht die Marke zu verwenden. Dieses Recht ist wertvoll: Sie können  die Marke verpfänden, lizenzieren oder verkaufen.

Kunden identifizieren ein Unternehmen mit einer Marke (Firmenname, Logo). Sie stellt ein unverkennbares Identifikationsmerkmal dar und ist somit eines der wichtigsten Werte. 

Schutz vor Konkurrenz

Wie bereits erwähnt, haben Sie mit einer geschützten Marke das ausschliessliche Nutzungsrecht. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Monopolstellung. Ohne Ihre Erlaubnis darf niemand die Marke nach der Markeneintragung im Markenregister des IGE nutzen.

Anders formuliert ist eine Eintragung zum langfristigen Schutz vor Konkurrenten nicht vermeidbar. Denn sollte Ihnen ein Konkurrent zuvorkommen, und seine Marke oder Produkt zuerst eintragen lassen, können Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit behindert werden.

Lassen Sie den Firmennamen als Marke registrieren, können Sie Konkurrenten verbieten, identische oder sehr ähnliche Zeichen zu verwenden, die Verwechslungsgefahr mit sich bringen können. 

Wie Sie sehen, ist die Eintragung des Firmennamens im Markenregister der Schweiz von grosser Bedeutung. 

Wir von Jurata haben uns auf solche Anfragen spezialisiert und unterstützen Sie gerne bei der Markenanmeldung im Schweizer Markenregister. 

Wie schützt man eine Marke in der Schweiz?

Bevor Sie Ihre Marke im Markenregister der Schweiz eintragen können, müssen Sie gewisse Schritte berücksichtigen, damit der Firmenname auch wirklich Markenschutz geniesst. 

1. Markenschutzstrategie entwickeln

Bevor Sie Ihre Marke eintragen können, müssen Sie sich überlegen, was Sie schützen wollen. Wie bereits erwähnt, können Wortmarken, Bildmarken oder Wort-/Bildmarken geschützt werden. 

Der Namensschutz gilt jedoch nur für jene Waren und Dienstleistungen, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben. Das bedeutet, dass Sie sich gut überlegen wollen, welche Waren oder Dienstleistungen Sie anbieten bzw. schützen möchten. 

☝️ Eine nachträgliche Ausdehnung des Schutzes auf weitere Dienstleistungen oder Produkte ist nicht möglich.

Bevor Sie Ihre Marke oder Ihr Logo schützen lassen können, müssen Sie überprüfen, ob es keine anderen bereits registrierten Marken (Trademark), Domain-, oder Firmennamen gibt, die Ihrer Wunschmarke ähnlich sehen und Verwechslungsgefahr besteht. Diesen Vorgang nennt man Markenrecherche oder Ähnlichkeitsrecherche

❗Wird die Markenrecherche nicht richtig durchgeführt, kann dies zu Konflikten führen und es ist möglich, dass die Löschung Ihrer Marke beantragt wird.  Es kann auch gerichtlich verboten werden, die Marke zu benutzen. Entsprechende Produkte müssten in einem solchen Fall vernichtet werden.

Wie Sie sehen, ist eine gute Schutzstrategie und Markenrecherche sehr wichtig. Wir von Jurata übernehmen für Sie die Markenrecherche und ermöglichen Ihnen so die Eintragung eines Firmennamens  oder Logos im Schweizer Markenregister (IGE), welches nicht mit anderen Zeichen oder Marken in Konflikt gerät. 

2. Schutzvoraussetzungen beachten

Wie Sie bereits wissen, können jegliche darstellbare Zeichen (Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke) eine Marke sein. Sie müssen zusätzlich dazu geeignet sein, Ihre Dienstleistungen oder Waren von denen der Konkurrenz zu unterscheiden. Zu diesen Voraussetzungen kommen jedoch noch weitere dazu:

  • Die Marke (Trademark) darf keine beschreibenden Zeichen enthalten. Macht eine Marke Angaben zu Qualität, Art oder Ort der Herstellung, Beschaffenheit oder über den Preis, dann ist dies nicht zulässig. Grund dafür ist, dass sogenannte “beschreibende Zeichen” zum Allgemeingut gehören und für alle verfügbar sein müssen.
  • Die Täuschung über Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung ist unzulässig.
  • Verstösst die Marke  gegen geltendes Recht, die Sittlichkeit oder öffentliche Ordnung, ist dies unzulässig. Anders formuliert, darf der Firmen-, Produktname oder das Logo weder das religiöse, sittliche noch moralische Empfinden stören.

Neben diesen zu berücksichtigenden Elementen müssen alle Waren und Dienstleistungen richtig klassifiziert werden. 

💡 Das Markenregister der Schweiz (IGE)  überprüft die angemeldeten Zeichen in den Landessprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) sowie Englisch. 

Ob eine Verwechslungsgefahr mit einer bereits eingetragenen Marke besteht, wird vom Markenregister der Schweiz (IGE) nicht überprüft. Eine umfassende Markenrecherche zur Überprüfung des Firmennamens ist daher sehr wichtig.

3. Marke anmelden

Um eine Marke  in der Schweiz zu registrieren, müssen, wie Sie sehen, viele Dinge berücksichtigt werden. Wir von Jurata haben uns auf Markenanmeldungen spezialisiert. Wir helfen Ihnen mit unserem Online-Tool ganz einfach und unkompliziert dabei, Ihre Marke, den Firmennamen oder das Logo zu schützen. Im Beratungsgespräch mit unseren Markenanwälten werden Ihnen zudem alle Fragen beantwortet. Überzeugen Sie sich selbst.

Damit Sie Ihren Firmennamen als Marke registrieren lassen können, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag einreichen. Für die Schweiz ist das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zuständig. Anmeldungen sind postalisch oder via Onlineformular auf der Homepage des IGE möglich. 

Internationaler Markenschutz

❗Für den Markenschutz gilt das Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, dass der Namensschutz nur innerhalb des Landes gilt, in dem die Markenanmeldung stattfindet. Lassen Sie Ihre Marke im Markenregister der Schweiz (IGE) registrieren, gilt der Schutz nur innerhalb unseres Landes. Es ist daher sehr wichtig, sich bereits im Vorfeld zu überlegen, ob und in welchen Ländern die Marke ebenfalls geschützt werden soll.

💡 Haben Sie die Marke in der Schweiz bereits geschützt und sind auf der Suche nach internationalem Markenschutz, bieten wir von Jurata diese Dienstleistung ebenfalls für Sie an.

Wie viel kostet es, eine Marke eintragen zu lassen?

Die Gebühr für die Hinterlegung einer Marke in drei Waren- und Dienstleistungsklassen in der Schweiz beträgt CHF 550. Jede zusätzliche Waren- und Dienstleistungsklasse, für welche die Marke eingetragen werden soll, wird vom Institut für Geistiges Eigentum mit CHF 100 in Rechnung gestellt. Die Gebühr deckt die Markeneintragung für einen Zeitraum von 10 Jahren ab. Nach Ablauf der 10 Jahre kann die Eintragung für CHF 700 jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden. Die Hinterlegungs- und Verlängerungsgebühren des Instituts für Geistiges Eigentum sind nicht in unseren Paketpreisen enthalten.

☝️ Lassen Sie individuelle Markenrecherchen vornehmen oder ziehen einen Markenanwalt bei, fallen weitere Kosten an. Mit Jurata profitieren Sie von einem Fixpreis bezüglich Beratungsgespräch, Markenrecherche und Anmeldung. 

Karin Baader

Karin Baader

Vor ihrem Studium schloss Karin Baader die Ausbildung zur Bankkauffrau inklusive Berufsmatura ab und absolvierte anschliessend die Passerelle am Gymnasium Kirschgarten in Basel. Ihren Master in Rechtswissenschaften erhielt sie von der Universität Basel. Während des Studiums arbeitete sie zunächst im Teilzeitpensum auf einer Bank. Später war sie unter anderem als Anwaltsassistentin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Privatrecht in Basel tätig.