Ich berate und vertrete meine Klienten in allen Belangen des Erbrechts und Erwachsenenschutzrechts in streitigen und nichtstreitigen Angelegenheiten. Neben der Erstellung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen sowie Vorsorgeaufträgen, berate und begleitete ich Erbengemeinschaften und Willensvollstrecker in Bezug auf die Abwicklung des Nachlasses und die Erbteilung – stets auch unter Berücksichtigung der steuerlichen und immobilienrechtlichen Aspekte. In steuerlicher Hinsicht kommt mir dabei insbesondere meine langjährige Erfahrung im Grundstückgewinnsteuerrecht zu Gute. Neben dem Spezialsteuerrecht (Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern) bin ich auf ordentliche Steuern spezialisiert und übernehme auch umfassende Steuervertretungen (inkl. Steuererklärungen und Rechtsmittelverfahren). Sodann berate ich Privatpersonen in Erwachsenenschutzverfahren mit nationalem und internationalem Aspekt und vertrete sie vor der Erwachsenenschutzbehörde.
2015, Canton Zürich
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