Gründung für unter 18-Jährige
17.04.2025
Einleitung
Die Schweizer Wirtschaft lebt von innovativen Ideen und mutigen Unternehmern - auch von jungen Menschen. Eine Unternehmensgründung in jungen Jahren bietet einzigartige Chancen für persönliches Wachstum und berufliche Entwicklung.
Zentrale Aspekte der Jungunternehmerschaft:
Frühzeitige Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten
Praktische Erfahrungen in der Geschäftswelt
Aufbau eines professionellen Netzwerks
Chance zur Verwirklichung eigener Geschäftsideen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für minderjährige Gründer unterscheiden sich von denen volljähriger Unternehmer. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Schritte zur Unternehmensgründung unter 18 Jahren.
Voraussetzungen für Minderjährige
Die rechtlichen Anforderungen für minderjährige Unternehmensgründer sind klar definiert. Die elterliche Zustimmung bildet das Fundament für den Start in die Selbstständigkeit. Diese muss schriftlich erfolgen und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
Rechtliche Voraussetzungen: Was sagt das Schweizer Recht?
In der Schweiz regelt das Zivilgesetzbuch (ZGB) die Rechte und Pflichten von Minderjährigen. Minderjährige gelten gemäss Schweizer Recht als beschränkt handlungsfähig. Handlungsfähigkeit im Sinne des ZGB setzt die Kombination von Urteilsfähigkeit (Art. 16 ZGB) und Volljährigkeit voraus (Art. 13 ZGB). Da Minderjährige die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, können sie gewisse rechtsverbindliche Entscheidungen nur mit Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertretern treffen. Diese Zustimmung stellt sicher, dass geschäftliche Handlungen im Rahmen der rechtlichen Vorschriften abgesichert sind und Minderjährige vor Verpflichtungen geschützt werden. Dennoch gibt es klare Wege zur Firmengründung:
Einzelfirma: Minderjährige dürfen eine Einzelfirma gründen, wenn die Eltern schriftlich zustimmen. Dabei haftet die junge Unternehmerin oder der junge Unternehmer persönlich für alle Verbindlichkeiten.
Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG): Hier ist eine volljährige Person erforderlich, die die Funktion des Geschäftsführers oder Verwaltungsrats übernimmt. Minderjährige können jedoch dennoch Gründer einer GmbH oder AG sein, da die Eintragung ins Handelsregister und die Zeichnung des Stammkapitals oder Aktienkapitals durch die Zustimmung der Eltern oder einen gesetzlichen Vertreter ermöglicht werden können. Dies erlaubt es, dass Minderjährige unternehmerisch tätig werden, auch wenn sie die Geschäftsführung nicht übernehmen dürfen.
Wichtige rechtliche Grundlagen finden sich in Art. 19 und 304 ZGB, die die beschränkte Handlungsfähigkeit und elterliche Zustimmung regeln. Diese Vorschriften stellen sicher, dass Minderjährige geschützt bleiben, gleichzeitig aber unter bestimmten Bedingungen unternehmerisch tätig werden können.
Anleitung zur Unternehmensgründung für unter 18-Jährige
Als Minderjähriger eine Firma zu gründen erfordert einen durchdachten und sorgfältig geplanten Prozess.
Vor der Unternehmensgründung müssen wichtige rechtliche Aspekte geklärt werden:
Einbeziehung der Eltern von Anfang an
Prüfung der rechtlichen Handlungsfähigkeit
Klärung der elterlichen Zustimmung für geschäftliche Aktivitäten
Abklärung, wer als Geschäftsführer bzw. Verwaltungsrat in der Gesellschaft amtet
Ein ausführliches Gespräch mit den Erziehungsberechtigten ist unerlässlich. Sie müssen nicht nur ihre Zustimmung geben, sondern sollten auch aktiv in den Planungsprozess eingebunden werden. Eine rechtliche Beratung hilft, alle notwendigen Anforderungen zu erfüllen und potenzielle Stolpersteine frühzeitig zu erkennen
Gesundheits- und Sozialversicherungen für Minderjährige
Wer jung und motiviert ein eigenes Unternehmen gründen möchte, sollte nicht nur an die Geschäftsidee denken – auch das Thema Sozialversicherungen ist zentral. Das gilt auch, wenn du noch minderjährig bist.
Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse
Sobald du als selbstständig erwerbende Person ein regelmässiges Einkommen erzielst, bist du verpflichtet, dich bei der AHV-Ausgleichskasse anzumelden. Diese Meldung ist entscheidend, damit du korrekt als selbstständiger Unternehmer erfasst wirst. Bis zu einem Jahreseinkommen von CHF 10'100 musst du den Mindestbeitrag entrichten. Für Selbständigerwerbende im Nebenerwerb ist die Beitragszahlung zunächst freiwillig, abhängig von der Höhe deines Einkommens - ab einem monatlichen Einkommen von CHF 2'500 besteht eine Pflicht.
Diese Versicherungen betreffen dich direkt:
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
IV (Invalidenversicherung)
EO (Erwerbsersatzordnung)
Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach deinem 17. Geburtstag. Die Höhe deiner Beiträge richtet sich nach dem Jahreseinkommen aus deiner unternehmerischen Tätigkeit.
Krankenversicherung – individuell statt „Familienversicherung“
In der Schweiz gilt: Jede Person braucht eine eigene Krankenkassenversicherung, auch Kinder und Jugendliche. Es gibt keine Familienversicherung im rechtlichen Sinn wie in anderen Ländern. Die Versicherung wird zwar oft von den Eltern abgeschlossen, aber jedes Kind ist rechtlich eigenständig versichert. Viele Krankenkassen bieten ermässigte Prämien für Kinder und junge Erwachsene bis zum 25. Altersjahr.
Unfallversicherung – selbst abschliessen
Bist du selbstständig, bist du nicht über einen Arbeitgeber versichert. Deshalb empfiehlt es sich, eine Unfallversicherung selbst abzuschliessen – idealerweise mit Deckung für Berufs- und Nichtberufsunfälle. Gerade in handwerklichen oder körperlich aktiven Branchen ist das besonders wichtig.
Fazit: Chancen und Herausforderungen als Jungunternehmer unter 18 Jahren
Die Unternehmensgründung unter 18 Jahren bietet einzigartige Chancen zur persönlichen und beruflichen Entwicklung:
Chancen:
Die frühe Unternehmensgründung fördert praktische Erfahrungen und unternehmerische Kompetenzen. Jugendliche entwickeln dabei Fähigkeiten im Projektmanagement, der Kundenbetreuung und Finanzplanung. Ein frühes berufliches Netzwerk und der unvoreingenommene Blick junger Unternehmer ermöglichen innovative Lösungen für bestehende Geschäftsmodelle.
Zu beachtende Herausforderungen:
Die rechtliche Komplexität der Minderjährigkeit erfordert sorgfältige Beachtung und Unterstützung durch Erziehungsberechtigte. Junge Unternehmer müssen schulische und unternehmerische Aufgaben ausbalancieren. Begrenzte finanzielle Mittel verlangen durchdachte Planung. Die Unterstützung der Eltern ist rechtlich und praktisch entscheidend für den Erfolg.
Der Weg zum Jungunternehmer erfordert sorgfältige Planung und realistische Einschätzung der eigenen Möglichkeiten. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung kann dieser Schritt der Grundstein für eine erfolgreiche unternehmerische Zukunft sein.