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Konkubinat in der Schweiz - Ein Ratgeber
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Konkubinat in der Schweiz - Ein Ratgeber

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In der Schweiz leben immer mehr Paare unverheiratet zusammen und bilden somit ein Konkubinat. Diese Form des Zusammenlebens ist in der Schweiz kaum geregelt, hat aber weitreichende Folgen, die alle Lebensbereiche betreffen können. Der nachfolgende Artikel soll Ihnen Antworten auf verschiedene Fragen geben, die Sie sich als Konkubinatspaar möglicherweise stellen oder sonstwie relevant sein können.

Konkubinat in der Schweiz - Ein Ratgeber

Was ist ein Konkubinat?

In der Schweiz spricht man von einem Konkubinat, wenn ein Paar zusammenlebt, ohne miteinander verheiratet zu sein. Dies gilt gleichermassen für homosexuelle oder heterosexuelle Paare. 

💡Juristisch ausgedrückt spricht man bei einer familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaft zweier nicht verheirateter Personen von einem Konkubinat. Eine familienähnliche Lebensgemeinschaft liegt vor, wenn ein gemeinsamer Haushalt geführt wird und eine Partnerschaft mit entsprechender materieller und/oder tatsächlicher Unterstützung gelebt wird. 

Vor- und Nachteile eines Konkubinats

Vorteile

Die Vorteile für Paare, die in einem Konkubinat leben anstatt in einer Ehe, sind primär finanzieller Natur. Da die Paare aus rechtlicher Sicht wie Einzelpersonen behandelt werden, bedeutet das, dass jede Person auch eine eigene Steuererklärung auszufüllen hat. Da Einkommen und Vermögen je einzeln besteuert werden, fallen die Einkommens- und Vermögenssteuern tiefer aus als bei verheirateten Paaren. 

Eine weitere finanzielle Auswirkung dieser rechtlichen Betrachtungsweise zeigt sich bei der AHV. Auch hier erhalten beide eine individuelle AHV-Rente. Ab 1. Januar 2023 beträgt die maximale Altersrente pro Person CHF 2’450.--. Bei einem Konkubinatspaar bedeutet dies, dass sie zusammen monatlich CHF 4’900.-- erhalten. Die maximale Ehepaarrente beträgt dagegen CHF 3’675.--.

Nachteile

In einem Konkubinat lebende Personen sind in vielen Bereichen schlechter gestellt als verheiratete Paare, da sie aus juristischer Sicht als Einzelperson gelten. Die Nachteile des Konkubinats zeigen sich daher hauptsächlich in rechtlichen Aspekten. Dazu erfahren Sie im nachfolgenden Abschnitt, der verschiedenste Lebensbereiche regelt, mehr.

Das Konkubinat im Schweizer Recht

Wie bereits erwähnt, schützt das Schweizer Recht das Konkubinat nicht wirklich. Die beiden Lebenspartner werden als Einzelpersonen betrachtet. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche, die nachfolgend einzeln erläutert werden. Grundsätzlich lohnt es sich, einen Konkubinatsvertrag (vgl. unten) abzuschliessen, der die betreffenden Bereiche verbindlich regelt. 

☝️Aufgrund der vielen Lebensbereiche, die betroffen sind, ist es nicht möglich alle Eventualitäten in diesem Ratgeber abzudecken. Unsere auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie gerne bei weiteren Fragen.

Haushalt & Konkubinat

Auch wenn sie einen gemeinsamen Haushalt führen, gilt die sogenannte Gütertrennung. Jeder Partner ist für sein eigenes Vermögen verantwortlich und verwaltet es selbständig. Es ist daher wichtig, in einem Konkubinatsvertrag festzuhalten, was mit gemeinsam angeschafften Vermögenswerten geschieht.

💡Wenn Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben, empfehlen wir Ihnen, die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung zusammenzulegen. Damit können Kosten gespart werden.

Haus & Konkubinat

Wollen Sie gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung kaufen, gibt es verschiedene Punkte, die Sie beachten sollten. Dazu gehören einerseits die Wahl der Eigentumsform und andererseits Absicherungen im Falle einer Trennung oder im Todesfall eines Partners. 

Es gibt drei mögliche Eigentumsformen, die für Konkubinatspaare in Frage kommen: Miteigentum, Gesamteigentum und Alleineigentum. Jede Eigentumsform hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile. 

Die Eigentumsverhältnisse müssen, anders als bei verheirateten Paaren, bei einer Trennung und im Todesfall eines Partners explizit geregelt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um dies zu tun. In der Praxis ist neben einem Konkubinatsvertrag die Begünstigung mittels Erbvertrag oder Testament weit verbreitet, wobei jedoch die gesetzlichen Pflichtteile allfälliger Erben berücksichtigt werden müssen. Alternativ kann ein sogenannter Erbverzichtsvertrag mit den pflichtteilsgeschützten Erben abgeschlossen werden, in welchem sie auf den ihnen zustehenden Pflichtteil verzichten.

Kinder & Konkubinat

Gemeinsame Kinder

Wird ein Kind eines nicht verheirateten Paares geboren, besteht von Gesetzes wegen nur ein Kindesverhältnis zur Mutter. Der Vater muss das Kind ausdrücklich anerkennen. Erst mit der Vaterschaftsanerkennung entsteht ein rechtliches Verhältnis zwischen Vater und Kind. Die Anerkennung kann vor der Geburt oder nach der Geburt des Kindes erfolgen. 

Es ist möglich, die Erklärung bezüglich der gemeinsamen elterlichen Sorge zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung abzugeben. Wird beides zusammen abgegeben, ist das Zivilstandsamt zuständig, ansonsten die KESB. 

Stiefkinder

Hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin ein Kind in die Beziehung eingebracht, ist es möglich, das Kind zu adoptieren. Die sogenannte Stiefkindadoption ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Adoption

Die Adoption eines fremden Kindes ist in der Schweiz gemäss Zivilgesetzbuch nur möglich durch verheiratete Paare.

Steuern & Konkubinat

In der Schweiz werden Personen, die in einem Konkubinat leben, wie Einzelpersonen besteuert. Während der gelebten Partnerschaft bedeutet dies im Vergleich zu verheirateten Paaren eine finanzielle Besserstellung.

☝️Die Betrachtung als Einzelperson hat jedoch steuerlich gesehen auch ihre Schattenseiten, und zwar dann, wenn Sie den Partner oder die Partnerin beschenken oder als Erbe einsetzen (Erbschafts- und Schenkungssteuern).

Krankheit & Konkubinat

Liegt Ihr Partner/ Ihre Partnerin infolge Krankheit oder Unfall im Spital, haben Sie kein Recht auf Auskunft über die gesundheitliche Situation. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich gegenseitig eine entsprechende Vollmacht ausstellen. Dabei sollten Sie insbesondere darauf achten, dass Sie die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und ein Besuchsrecht eingeräumt wird.

Vorsorge & Konkubinat

Die Schweizer Vorsorge basiert auf dem drei Säulen-System. Die Entscheidung, in einem Konkubinat zu leben wirkt sich auf alle drei Säulen aus:

Tod & Konkubinat

In der Schweiz geniessen Konkubinatspaare keinen erbrechtlichen Schutz. Das bedeutet, dass 

der Konkubinatspartner im Todesfall keine Erbenstellung hat. Wenn Sie wollen, dass der oder die überlebende Partner/in berücksichtig wird, sollten Sie ein entsprechendes Testament aufsetzen. Dabei ist wichtig, dass Sie die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigen. Alternativ kann ein sogenannter Erbverzichtsvertrag mit den pflichtteilsgeschützten Erben abgeschlossen werden, in welchem sie auf den ihnen zustehenden Pflichtteil verzichten.

☝️Der oder die überlebende Konkubinatspartner/ in unterliegt, da keine gesetzliche Verbindung besteht, in den meisten Kantonen der Erbschafts-/Schenkungssteuer.

💡Mit einer Todesfallversicherung kann die Begünstigung des überlebenden Partners vereinfacht werden.

Konkubinatsvertrag

Wie Sie sehen, geniesst das Konkubinat in vielen Bereichen keinen rechtlichen Schutz. Um sich

dennoch möglichst gut abzusichern, empfehlen wir Ihnen, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen. Die Form solcher Verträge ist rechtlich nicht geregelt. Aus Beweisgründen ist es ratsam, den Vertrag schriftlich zu verfassen und von beiden Parteien zu unterzeichnen.

❗Wenn Sie im Konkubinatsvertrag erbrechtliche Aspekte regeln wollen, muss der Vertrag von einem Notar beglaubigt werden, damit er gültig ist.

Inhalt

Mit einem Konkubinatsvertrag können Sie sich gemeinsam verschiedene Risiken absichern, die

sonst nicht geregelt sind. Um sich im Trennungs- oder Todesfall bestmöglich abzusichern,   gehören unter anderem folgende Punkte in einen Konkubinatsvertrag:

  • Inventarliste über die jeweiligen Vermögenswerte
  • Regelungen bezüglich der gemeinsamen Wohnung im Trennungsfall
  • Regelungen bezüglich der Aufteilung der Haushaltskosten/ Unterhaltsbeiträge
  • Regelungen bezüglich der Kinderbelange (Obhut, Sorgerecht, Betreuungsanteile, etc.)
  • Regelungen bezüglich einer allfälligen Unterstützungspflicht
  • Regelung bezüglich der Absicherung bei der Pension oder im Todesfall
  • Eigentumsverhältnisse beim Eigenheim (inkl. Investitionsbeiträgen)

💡Wir empfehlen Ihnen bei der Ausarbeitung eines Konkubinatsvertrags rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit der Vertrag beziehungsweise das darin Vereinbarte auch wirklich durchsetzbar ist. Unsere auf Familienrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen unterstützen Sie gerne dabei.

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Antworten auf Ihre Fragen

Was sind die Vorteile des Konkubinats gegenüber einer Ehe?
Wie ist das Konkubinat in der Schweiz gesetzlich geregelt?
Was bedeutet Konkubinat?
Wann ist ein Konkubinatsvertrag sinnvoll?
Welchen Inhalt hat ein Konkubinatsvertrag?
Was müssen unverheiratete Paare (Konkubinatspaare) beachten?
Was erbe ich, wenn mein Konkubinatspartner stirbt?