Login
Inhaltsverzeichnis
Testament anfechten, geht das?
7
 Minuten Lesedauer

Testament anfechten, geht das?

No items found.
Inhaltsverzeichnis

Ein Testament kann eine gute Sache sein, um bereits zu Lebzeiten zu regeln, was mit dem Vermögen (Nachlass, Erbe) nach dem Tod geschehen soll. Doch nicht immer sind alle mit dem Testament einverstanden. Die Gründe können verschieden sein.

Mit dem nachfolgenden Artikel wollen wir Ihnen in leicht verständlicher Weise das Wichtigste rund ums Thema Testament anfechten erklären. 

Testament anfechten, geht das?

Testament, was ist das?

Das Testament ist nichts anderes als ein Dokument, welches Ihren Willen über Ihr Vermögen (Nachlass, Erbe) enthält. Das Schweizer Erbrecht kennt drei Arten/Formen von Testamenten. Die drei Formen sind alle gleichwertig. Nicht gleich sind die Voraussetzungen für die Gültigkeit. 

Mit einem Testament kann der Erblasser innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten bestimmte Personen oder Vereine finanziell absichern oder begünstigen. 

💡 Ein Testament wird auch letztwillige Verfügung von Todes wegen genannt. 

Warum ein Testament anfechten?

 Wenn ein Erbe mit dem Testament nicht einverstanden ist oder sich benachteiligt fühlt, kann er gegen die Verfügung von Todes wegen Einspruch erheben. Das Ziel der Anfechtung ist, das Testament für ungültig erklären zu lassen. Teilweise soll das gesamte Testament aufgelöst werden, manchmal nur einzelne Teile. Eine Anfechtung kann dann Erfolg haben, wenn einer der gesetzlichen Anfechtungsgründe vorliegt (vgl. unten). Das Gericht entscheidet dann darüber, ob es eine Anfechtung anerkennt.

Was bedeutet “anfechten” überhaupt?

Das Schweizer Erbrecht geht vom Grundsatz der Anfechtbarkeit aus. Das bedeutet, dass eine Verfügung von Todes wegen (Erbvertrag und Testament) grundsätzlich gültig ist. Die Verfügung kann also Fehler enthalten und bleibt trotz Mangel gültig, respektive anwendbar. 

Wenn sich nun jemand dazu entscheidet, das Testament anzufechten, befasst sich ein Gericht mit der Frage, ob es gültig ist. Dabei wird dem Willen des Erblassers grosses Gewicht beigemessen. Das Gericht erklärt dann in seinem Urteil, ob das Testament ungültig, teilweise ungültig oder gültig ist (vgl. unten). 

💡Wird ein Testament nicht rechtzeitig angefochten, erlischt die Möglichkeit zur Anfechtung.

Was ist der Unterschied zu “nichtig”?

Die Nichtigkeit ist im Schweizer Erbrecht als Ausnahmeregelung gedacht. Nur unter ganz bestimmten Gründen kann eine Verfügung von Todes wegen (Erbvertrag und Testament) für nichtig erklärt werden. Ursachen können beispielsweise extreme Rechts- oder Sittenwidrigkeit sein, ein unmöglicher Inhalt oder kein erkennbarer Testierwille des Erblassers.

💡Nichtigkeit kann jederzeit geltend gemacht werden. Sie verjährt nicht.

Kann ich ein Testament anfechten?

Bestimmte Personen können einen Erbvertrag anfechten. Ob Sie ein Testament anfechten können, hängt davon ab, ob Sie ein berechtigtes Interesse an der Anfechtung haben. Berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie von einer Anfechtung profitieren. Meist sind dies Erben (eingesetzt oder gesetzlich) und in gewissen Fällen auch aussenstehende Personen (Vermächtnisnehmer, Dritte). 

💡Der Erblasser kann sein Testament im Gegensatz zum Erbvertrag jederzeit ändern. Er muss sein eigenes Testament also nicht anfechten.

Gründe für eine Anfechtung

Wenn Sie ein Testament anfechten und dabei Erfolg haben wollen, muss ein anerkannter Grund vorliegen. Nicht jede Unzufriedenheit mit dem Testament rechtfertigt eine Anfechtung. Das kommt davon, dass der Erblasser, innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten, frei entscheiden kann, was er mit seinem Vermögen (Erbe, Nachlass) machen möchte. 

☝️ Wenn Sie sich überlegen, ob Sie ein Testament anfechten wollen, ist es sinnvoll, Ihre Situation mit einem unserer Spezialisten zu besprechen. Sie helfen Ihnen gerne und zeigen Ihnen auf, wie Ihre Chancen stehen und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Die nachfolgende Aufzählung von Gründen ist nicht abschliessend. Sie zeigt jedoch jene Gründe auf, die in der Praxis am häufigsten vorkommen.

1. Der Willensmangel

Bei einem Willensmangel geht es darum zu erklären, dass der Wille des Erblassers nicht richtig ist. Das Gesetz kennt drei Gründe, die dazu führen können.

Der Irrtum

Beim Irrtum werden zwei  Arten unterschieden:

  • Beim sogenannten Erklärungsirrtum stimmt der Wille des Erblassers nicht mit dem überein, was im Testament steht. Der Erblasser erklärt also im Testament etwas anderes, als er eigentlich will.
  • Beim sogenannten Motivirrtum erstellt der Erblasser ein Testament unter Berücksichtigung von Umständen, die in Wirklichkeit gar nicht wahr sind. Das, was im Testament steht, entspricht also zwar dem Willen des Erblassers, aber der Grund, der dazu geführt hat, dass überhaupt ein Testament erstellt wurde, ist falsch. Weil der Grund für das Testament falsch ist, ist so gesehen auch sein Wille nicht richtig.

Die arglistige Täuschung

Bei der arglistigen Täuschung wird der Erblasser von einem Erben oder einem Dritten getäuscht. Die Täuschung ist so gross, dass Elemente ins Testament eingeflossen sind, die sonst nicht hineingekommen wären. 

Zwang oder Drohung

Hat der Erblasser ein Testament nur geschrieben, weil ihm gedroht wurde, dann ist das Testament anfechtbar. Der Erblasser konnte seinen Willen nicht frei bilden. Er wurde von jemandem unter Druck gesetzt und beeinflusst. Deswegen ist das Testament anfechtbar.

2. Die fehlende Testierfähigkeit

Der Erblasser muss im Zeitpunkt der Erstellung des Testaments  testierfähig sein. Damit jemand testierfähig ist, muss die Person mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Bei der Urteilsfähigkeit meint man die Fähigkeit, dass ein Mensch in der Lage ist, vernünftige Entscheidungen zu treffen und nach diesen Entscheidungen zu handeln.

☝️Das öffentlich beurkundete Testament wird in Anwesenheit einer Urkundsperson geschlossen. Diese beurkundet, dass die Person urteilsfähig ist. Die zwei Zeugen bestätigen mit ihrer Unterschrift ebenfalls die Urteilsfähigkeit. Die Anfechtung eines solchen Testaments wegen fehlender Testierfähigkeit ist bei einer solchen Konstellation nur schwer möglich.

3. Die Sitten- oder Rechtswidrigkeit

Das Gesetz sagt, dass das Testament anfechtbar ist, wenn der Inhalt oder eine Bedingung gegen die “guten Sitten” verstösst oder rechtswidrig ist. Was damit gemeint ist, wird im Gesetz nicht näher ausgeführt. Will man ein Testament wegen Sitten- oder Rechtswidrigkeit anfechten, muss das Handeln des Erblassers und der Vertrag genauer angeschaut werden. 

4. Der Formmangel

Ein Testament muss bestimmte Formvorschriften einhalten, damit es gültig ist. Wenn die Formvorschriften nicht eingehalten sind, wird das Testament anfechtbar.

☝️Die Nichteinhaltung von Formvorschriften führt nur ausnahmsweise, bei grober Missachtung, zur Nichtigkeit. Unter Nichtigkeit versteht man die Ungültigkeit von Anfang an, die von den Behörden beachtet werden muss.

5. Die Verletzung der Pflichtteile

Je nach Inhalt des Testaments können die Pflichtteile eines oder gar mehrerer Erben verletzt werden. Sind Sie durch das Testament in Ihren Pflichtteilen verletzt, können Sie dieses gesamthaft  oder Teile davon anfechten. 

💡Das Testament wird nicht direkt ungültig, wenn die Pflichtteile verletzt werden. Vielmehr wird er angepasst, so dass alle die Pflichtteile erhalten. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Herabsetzungsklage

6. Weitere Gründe

Neben den genannten Gründen können noch weitere Gründe wie beispielsweise die Erbunwürdigkeit oder die Tatsache, dass bereits ein Erbvertrag besteht. Bei letzterem hat der Erblasser ja schon entschieden, was mit seinem Vermögen (Erbe, Nachlass) geschehen soll. Das neue Testament wird somit anfechtbar.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie mit einer Anfechtung Erfolg haben, dann helfen Ihnen unsere Spezialisten/innen im Bereich Erb- und Nachlassrecht gerne weiter.

Voraussetzungen für die Anfechtung

Die Anfechtung eines Testaments durch Erben oder Dritte ist nur möglich, wenn der Erblasser bereits verstorben ist. Wie bereits erwähnt, muss ein zulässiger Anfechtungsgrund vorliegen.

Zudem muss die Anfechtung innerhalb einer bestimmten Frist geschehen. Das Gesetz sieht hier vor, dass die Erben ein Jahr Zeit für die Anfechtung haben, seit dem Tod des Erblassers und der Kenntnis über einen Anfechtungsgrund. 

Wann ist die Anfechtung sinnlos?

Nicht jede Anfechtung ist erfolgversprechend. Hat der Erblasser aus freiem Willen und innerhalb des gesetzlichen Rahmens über seinen Nachlass (Erbe, Vermögen) verfügt, sind die Erfolgsaussichten nicht gross, auch wenn beispielsweise jemand nur den Pflichtteil erhält.

Ebenfalls schwierig bis aussichtslos wird eine Anfechtung, wenn der Anfechtungsgrund vor dem Gericht nicht nachgewiesen werden kann. 

Wie funktioniert die Anfechtung?

Wie Sie dem obenstehenden Artikel entnehmen konnten, ist eine Anfechtung nur in bestimmten Fällen möglich. Es braucht schwerwiegende Gründe und die Einhaltung der Frist, damit das Testament erfolgreich angefochten werden kann. Die Anfechtungsklage wird in der Regel von einem Anwalt bei einem Gericht eingereicht. Das Gericht entscheidet dann über die Anerkennung der Anfechtungsgründe. In seinem Entscheid erklärt das Gericht das Testament dann für ungültig, teilweise gültig oder gültig. 

Wird das Testament für ungültig erklärt, bedeutet das, dass das Testament rückwirkend für unwirksam erklärt wird. Es ist also so, wie wenn es das Testament nicht geben würde. Hat der Erblasser noch andere letztwillige Verfügungen von Todes wegen, bestimmen diese die Erbfolge und ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge. 

Wird das Testament für teilweise ungültig erklärt, werden die betroffenen Passagen entweder gestrichen oder so angeglichen, dass sie dem Gesetz entsprechen.

Wird das Testament für gültig erklärt, weil kein Anfechtungsgrund vorlag oder die Anfechtungsfrist verstrichen war, bedeutet das, dass die Ansprüche aus dem Testament durchgesetzt werden können. Das Gericht hat mit seinem Urteil die formale und inhaltliche Korrektheit bestätigt.

Wir helfen Ihnen

Das Schweizer Erbrecht ist eine sehr komplexe Thematik. Sie müssen bei der Anfechtung eines Testaments zahlreiche Aspekte berücksichtigen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, ob eine Anfechtung erfolgreich sein kann und unterstützt Sie bei einer allfälligen Anfechtung. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Anwältin oder einen Anwalt mit Spezialisierung Erbrecht beizuziehen.  

Kostenlos Fall anmelden und passenden Anwalt für Erbrecht finden

Schnelle Rückmeldung
Einfach, transparent & unverbindlich
Keine aufwendige Suche
1
Fall beschreiben
2
Rückmeldungen erhalten
3
Beraten lassen
4
Kostenlos Fall anmelden

Antworten auf Ihre Fragen

Unter welchen Umständen kann ein Testament angefochten werden?
Wer kann ein Testament anfechten?
Welche Gründe können zur Anfechtung eines Testaments führen?
Wie läuft der Prozess ab?
Welche Beweismittel sind für die Testamentsanfechtung erforderlich?