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Vermächtnis in der Schweiz: Grundlagen, die Sie kennen sollten
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Vermächtnis in der Schweiz: Grundlagen, die Sie kennen sollten

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Was ist ein Vermächtnis? Was ist der Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbschaft? Wie fordere ich mein Vermächtnis ein? Wer zahlt die Steuern bei einem Vermächtnis?

Falls Sie sich diese oder ähnliche Fragen derzeit stellen, sind Sie hier genau richtig.  Denn in diesem Beitrag erklären wir Ihnen leicht verständlich die wichtigsten Dinge rund ums Vermächtnis.

Vermächtnis in der Schweiz: Grundlagen, die Sie kennen sollten

Was ist ein Vermächtnis?

Durch ein Vermächtnis können Sie eine Person (Vermächtnisnehmer) bei Ihrem Tod an Ihrem Vermögen (Nachlass, Erbe) teilhaben lassen, ohne dass diese Person zum Erben wird. Die Vermächtnisnehmer haben einen Anspruch gegenüber den Erben.  

  • Als Vermögen kommen beispielsweise Sachwerte (Schmuck, Kunstwerke, Wertpapiere, Immobilien, etc.), Geldwerte oder auch Rechte in Frage. Das Gesetz schreibt nicht vor, was alles als Vermächtnis sein kann. 
  • Als Person (sogenannter Vermächtnisnehmer) kommen sowohl natürliche Personen (Menschen) als auch juristische Personen (beispielsweise Museen, soziale Organisationen oder Vereine) in Frage. 

☝️ Ein Vermächtnis muss in einem Erbvertrag oder Testament festgelegt werden. Das Vermächtnis darf die Pflichtteile der pflichtteilsgeschützten Erben nicht verletzen.

💡 In der Schweiz spricht man auch vom Legat, wenn man Vermächtnis meint. 

Welche Vermächtnisarten gibt es?

Im Schweizer Zivilgesetzbuch steht nicht, was als Vermächtnis in Frage kommt und was nicht. In der Praxis werden verschiedene Arten unterschieden. Nachfolgend finden sie die häufigsten Vermächtnisarten:

  • Barvermächtnis: Sie vermachen dem Vermächtnisnehmer einen Barbetrag aus dem Nachlass.
  • Sachvermächtnis: Sie vermachen dem Vermächtnisnehmer einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass.
  • Quotenvermächtnis: Sie vermachen dem Vermächtnisnehmer eine bestimmte Quote aus dem Nachlass.
  • Liberationsvermächtnis: Sie erlassen dem Vermächtnisnehmer bestehende Schulden.
  • Vorausvermächtnis: Sie begünstigen einen Erben besonders. Das, was Sie ihm als Vermächtnis übertragen, wird nicht an seinen Erbteil angerechnet.
  • Nachvermächtnis: Sie vermachen einen bestimmten Gegenstand zuerst an den Vorvermächtnisnehmer. Er hat dann die Pflicht, diesen Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt an den Nachvermächtnisnehmer zu übergeben.

☝️ Diese Liste ist nicht abschliessend. Gerne zeigen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte, die auf Erb- und Nachlassrecht spezialisiert sind, die weiteren Möglichkeiten auf, helfen Ihnen, die für Sie passende Lösung zu finden. 

Immobilien als Vermächtnis?

Ein Vermächtnis kann auch ein Recht sein. So können Sie einer Person das Recht geben, in einem Haus zu wohnen, obwohl sie nicht die Eigentümerin des Hauses ist. Dazu müssen Sie im Testament oder Erbvertrag entweder eine Nutzniessung errichten oder dieser Person ein Wohnrecht einräumen.

Bei einem Wohnrecht hat die betreffende Person das Recht, im besagten Haus zu wohnen. Sie darf das Haus nicht weitervermieten, vielmehr muss sie es für sich selbst nutzen. 

Bei einer Nutzniessung ist die betreffende Person berechtigt, ihr übertragene Immobilien zu nutzen. Sie kann sich dabei fast wie eine Eigentümerin verhalten, also im Unterschied zum Wohnrecht die Wohnung auch vermieten und erhält dafür die Mietzinse.

💡 Sie können einer Person auch eine Nutzniessung an einem Grundstück, an beweglichen Sachen oder an einem Teil Ihres Vermögens geben (es muss nicht unbedingt eine Immobilie sein).

Was ist der Unterschied zur Erbschaft?

Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie festlegen, was mit Ihrem Vermögen (Nachlass, Erbe) nach Ihrem Tod geschieht. Ob eine Person als Erbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt ist, macht einen grossen Unterschied:

  • Wenn eine Person als Erbe eingesetzt wird, wird er Mitglied der Erbengemeinschaft. Das bedeutet, diese Person erhält einen bestimmten Teil der Erbschaft, muss aber auch für allfällige Schulden von Ihnen geradestehen. 
  • Wenn sie eine Person als Vermächtnisnehmer einsetzen, erhält diese das Recht auf Herausgabe des Vermögensgegenstandes. Sie ist kein Mitglied der Erbengemeinschaft

☝️ Sie können einer Person, die bereits Erbe ist, zusätzlich noch ein Vermächtnis ausrichten. Dabei müssen Sie unbedingt beachten, dass dies in Ihrer Verfügung von Todes wegen auch so erkennbar ist. Die zusätzliche Begünstigung muss also explizit als Vermächtnis/Legat bezeichnet werden.

Was muss bei einem Vermächtnis beachtet werden?

Ein Vermächtnis bevorzugt den Vermächtnisnehmer in besonderem Masse. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie in Ihrem Testament oder Erbvertrag klar schreiben, dass es sich um ein Vermächtnis handelt. Ist nicht klar ersichtlich, dass es ein Vermächtnis ist, geht der Gesetzgeber von einer Teilungsvorschrift aus. 

Mit einer Teilungsvorschrift vermachen Sie als Erblasser einer Person eine ganz bestimmte Sache aus Ihrem Nachlass. Die Folgen einer Teilungsvorschrift unterscheiden sich je nach betroffener Person:

  • Ist die begünstigte Person bereits Erbe, dann wird die vermachte Sache ihrem Wert nach an den Erbteil  angerechnet. Dies kann unter Umständen zu einer Ausgleichungspflicht führen.
  • Ist die begünstigte Person kein Erbe, dann wird sie durch eine missglückte Formulierung zum eingesetzten Erben und somit Teil der Erbengemeinschaft. Als Mitglied der Erbengemeinschaft profitiert der Erbe vom Nachlass, ist aber umgekehrt auch für die Schulden haftbar.

Damit Ihrem Willen bezüglich eines Vermächtnisses auch wirklich entsprochen wird, ist es ratsam, Ihre letztwillige Verfügung mit einem unserer Spezialisten im Bereich Erb- und Nachlassrecht anzuschauen.

Wer zahlt die Steuern beim Vermächtnis?

Vermächtnis und Erbschaft werden meistens gleich besteuert. Das bedeutet folgendes: Die Steuern fallen beim Vermächtnisnehmer an. Für die Steuerhöhe ist einerseits das Verwandtschaftsverhältnis und andererseits der Wert des Vermächtnisses relevant. Grundsätzlich gilt, je näher verwandt man ist, desto weniger Steuern zahlt man und je höher der Wert des Vermächtnisses, desto mehr Steuern zahlt man. Es gibt jedoch kantonale Unterschiede. 

Gemeinnützige Organisationen sind oftmals von der Erbschaftssteuer befreit.

Wann erhalte ich mein Vermächtnis und wie fordere ich mein Vermächtnis ein?

Wenn in der letztwilligen Verfügung nichts über den Erfüllungszeitpunkt steht, dann kann die Erbengemeinschaft bestimmen, wann dieser Zeitpunkt ist. 

Der Erbgang wird durch den Tod ausgelöst. Als Vermächtnisnehmer werden Sie über Ihren Anspruch informiert. Sie können nun Ihr Vermächtnis bei der Erbengemeinschaft einfordern. Dies kann beispielsweise in Form eines Briefs geschehen. Wenn Ihnen die Erben Ihr Vermächtnis nicht herausgeben wollen, empfiehlt sich zuerst die direkte Kontaktaufnahme. Wird die Herausgabe weiterhin verweigert, gibt es die Möglichkeit zur Klageerhebung. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, raten wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, bevor es zur Anklageerhebung kommt.

Wann ist ein Vermächtnis sinnvoll?

Ein Vermächtnis kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein: Sie können eine Person, die nicht Teil der gesetzlichen Erbfolge ist, besonders begünstigen. Sie können bestimmte Dinge aus Ihrem Nachlass einem bestimmten Erben zukommen lassen und somit beispielsweise sichergehen, dass der Sohn, der sich für Kunst interessiert, auch wirklich das Gemälde erhält. Sie können mit einem Vermächtnis gemeinnützige Organisationen am Erbe teilhaben lassen.

Wollen Sie einzelne Erben besonders bevorzugen, bieten sich neben einem Vermächtnis noch weitere Alternativen. Beispielsweise können Sie durch Ehe- und Erbverträge, die Wahl eines bestimmten Güterstands oder die Einräumung von Nutzniessungen und Wohnrechten viel bewirken. Unsere Anwälte, die auf Erb- und Nachlassrecht spezialisiert sind, helfen Ihnen gerne, die für Sie passende Lösung zu finden. 

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