Andreas Getzmann ist als Rechtsanwalt an allen Schweizer Gerichten zugelassen und Urkundsperson des Kantons Schwyz. Er verfügt als ehemaliger langjähriger Mitarbeiter einer Schweizerischen Versicherung sowie einer renommierten Anwaltskanzlei in der Zentralschweiz über vertiefte Erfahrung auf den Gebieten des Haftpflicht- und Versicherungsrechts sowie Baurecht.
2017, Kanton Kanton Schwyz
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