RA Lea Hungerbühler verfügt über mehrjährige Erfahrung im Bereich Finanzmarktrecht (insb. FinTech, Cross-Border, Asset Management), Gesellschaft- und Vertragsrecht sowie Technologie-/Datenschutzrecht. Überdies führt sie regelmässig Strafverfahren (auch Opfervertretung); als nebenamtliche Strafrichterin verfügt sie auch in diesem Bereich über vertiefte Kenntnisse. Lea Hungerbühler ist zudem erfahrene Menschenrechtsanwältin (insb. Migrations-/Asylrecht, Impact Litigation), wo sie die Klientschaft auch vor internationalen Gerichten vertritt.
2016, Kanton Kanton Basel-Stadt
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