Dr. André Largier arbeitet seit dem 1. Januar 1994 als selbstständigerwerbstätiger Anwalt in der Stadt Zürich in den Bereichen Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht, Privatversicherungsrecht, Personalvorsorgerecht und Arztrecht. Rechtsanwalt Largier konsultiert in 2 Sprachen, nämlich in Deutsch und Italienisch. Er ist im Anwaltsregister ZH registriert.
1989, Kanton ZH
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