Antwort-Validierung

Die erste selbstkritische juristische KI

Der Jurata® Legal Agent prüft semantisch, ob die zitierte Quelle die jeweilige Aussage inhaltlich stützt, markiert Unsicherheiten und korrigiert nicht belegte Aussagen automatisch.

Warum das wichtig ist

Halluzinationen haben reale Folgen.

Auch renommierte Kanzleien und Beratungsunternehmen sind betroffen. Ob eine Quelle existiert, reicht nicht: Sie muss die Aussage auch inhaltlich stützen. Genau das prüft die semantische Validierung.

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Erfasste Fälle weltweit

Keine Einzelfälle. Eine öffentlich dokumentierte Entwicklung.

Damien Charlotin sammelt Gerichtsentscheidungen zu KI-Halluzinationen: erfundene Fundstellen, falsche Zitate und weitere Fehler. Die laufend ergänzte Datenbank macht konkrete Fälle und gerichtliche Reaktionen nachvollziehbar.

Allgemeine Sprachmodelle

Trainingswissen statt Quellenbestand

Zitate ohne Prüfung gegen die Fundstelle

Keine Kennzeichnung unbelegter Aussagen

Datenverarbeitung meist in den USA

Jurata® Legal Agent

Offizielle Schweizer Rechtsquellen, laufend aktualisiert

Semantische Prüfung: Stützt die Originalquelle die Aussage?

Unbelegte Aussagen markiert und automatisch verbessert

Speicherung in der Schweiz, Inferenz in der Schweiz und der EU

Aussage für Aussage

Jede Aussage wird semantisch an der Quelle geprüft.

Nach der Antwort prüft der Jurata® Legal Agent, ob die zitierten Originalquellen die jeweiligen Aussagen inhaltlich stützen. Diese semantische Validierung zeigt, was vollständig, nur teilweise oder nicht belegt ist – direkt unter der Antwort.

Aussagen: durch Quellen gedeckt oder nur teilweise belegt

Quellenangaben: korrekt oder falsch zugeordnet

Betroffene Stellen werden in der Antwort markiert

Der Anspruch gegen verantwortliche Organe verjährt nach geltendem Recht grundsätzlich in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und ersatzpflichtiger Person und absolut in zehn Jahren ab schädigendem Verhalten oder dessen Aufhören (Art. 760 Abs. 1 OR).
Aussage teilweise belegt

Die Aussage nennt nur die Grundregel aus Art. 760 Abs. 1 OR, lässt aber die in Art. 760 Abs. 2 OR vorgesehene abweichende (spätere) Verjährung bei strafbarer Handlung sowie den Stillstand der Frist nach Abs. 1 unerwähnt. Daher ist sie als "grundsätzlich" zwar nahe dran, aber in der Formulierung "nach geltendem Recht" etwas zu pauschal.

Art. 760 Abs. 1 OR

Belegt die dreijährige relative Verjährung ab Kenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigem sowie die zehnjährige absolute Verjährung ab schädigendem Verhalten oder dessen Aufhören.

Selbstkorrektur

Die erste selbstkritische juristische KI.

Findet die semantische Prüfung eine unbelegte Aussage, wird sie nicht einfach markiert: Der Jurata® Legal Agent versucht, die Stelle automatisch zu verbessern, und weist die Korrektur aus. Sie sehen, was geändert wurde.

Automatische Verbesserung unbelegter Stellen

Transparente Zählung der Korrekturen

Rot markierte Zitate, wenn eine Quelle nicht passt

Klick zur Fundstelle

Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.

Jedes Zitat ist mit der Originalquelle verknüpft. Ein Klick öffnet Artikel oder Entscheid in der Seitenleiste und hebt die relevante Passage gelb hervor. Passt die Stelle nicht, warnt ein Banner.

Highlight der belegten Passage

Direkter Link auf fedlex.admin.ch und bger.ch

Warnung bei ungenauer Zitierung

Fassung vom 1.1.2026Vor 11 Tagen aktualisiert

Art. 632 OR

Relevanter Abschnitt wird hervorgehoben...
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Häufige Fragen zur Validierung

Was prüft die Antwort-Validierung genau?

Was passiert, wenn eine Aussage nicht belegt ist?

Ersetzt die Validierung meine eigene Prüfung?