13. Besondere Bestimmungen
Aufgrund der verantwortungsvollen Position der Arbeitnehmerin wird das Zustandekommen dieses Arbeitsvertrags aufschiebend bedingt auf die Vorlage eines aktuellen Betreibungsregister- und Strafregisterauszugs der Arbeitnehmerin, die keine Einträge aufweisen dürfen.
14. Immaterialgüterrechte
Erfindungen und Designs, welche die Arbeitnehmerin bei Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit macht oder an deren Schaffung sie mitwirkt, gehören unabhängig von ihrer Schutzfähigkeit der Arbeitgeberin. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffenden Erfindungen und Designs in Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Arbeitnehmerin entstanden sind.
Im Weiteren überträgt die Arbeitnehmerin sämtliche Urheberrechte an sämtlichen während der Vertragsdauer geschaffenen Werken, einschliesslich allfälligen Computerprogrammen, auf die Arbeitgeberin. Dies gilt für alle in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit allein oder in Mitwirkung mit Dritten geschaffenen Arbeitsresultaten, unabhängig davon, ob die betreffenden Arbeitsresultate in Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Arbeitnehmerin entstanden sind.
Mit der Übertragung der Urheberrechte erhält die Arbeitgeberin insbesondere das ausschliessliche Recht auf Verwendung, Übertragung und Veränderung des Werks.
15. Geheimhaltungsvereinbarung
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, die geschäftlichen Angelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis genommen hat, auch über die Laufzeit des Vertrags hinaus geheim zu halten und nicht anderweitig zu nutzen. Sie wird diesbezüglich eine separate Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen.
16. Konkurrenzverbot
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer von 12 Monaten nicht in Konkurrenz zur Arbeitgeberin zu treten. Das Konkurrenzverbot gilt in der gesamten Schweiz.
Sachlich ist das Konkurrenzverbot auf die Tätigkeit in direkt vergleichbaren Unternehmen beschränkt, die als Anbieter von Plattformen für die digitale Erbringung von Professional Services (Rechts-, Gründungs-, Treuhand-, Buchhaltungs-, Steuerdienstleistungen), AI-gestützter Rechtsberatung oder vergleichbarer Geschäftsmodelle auftreten und damit die Arbeitgeberin unmittelbar konkurrenzieren.
Im Fall der Zuwiderhandlung hat die Arbeitnehmerin der Arbeitgeberin den erwachsenden Schaden zu ersetzen. Die Arbeitgeberin ist berechtigt, neben dem Ersatz des Schadens die unmittelbare Beseitigung des vertragswidrigen Zustands zu verlangen.