Wie gründet man eine AG? Eine Anleitung
31.03.2025
Einführung
Die Aktiengesellschaft (AG) zählt zu den bedeutendsten Rechtsformen in der Schweizer Unternehmenslandschaft. Diese Gesellschaftsform eignet sich besonders für mittlere bis grosse Unternehmen und bietet entscheidende Vorteile:
Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen: Keine Haftung auf das private Vermögen der Gesellschafter
Einfache Übertragbarkeit der Aktien
Professionelle Aussenwahrnehmung
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten
Die Gründung einer AG erfordert sorgfältige Planung und rechtliches Fachwissen. In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung erfahren Sie die wesentlichen Aspekte der AG-Gründung.
Vorbereitung der Gründung
Die sorgfältige Vorbereitung der AG-Gründung beginnt mit der präzisen Definition des Unternehmenszwecks: Der Zweck sollte breit genug formuliert sein, um strategische Anpassungen zu ermöglichen, die Kernaktivitäten Ihres Unternehmens klar abbilden aber dennoch spezifisch genug sein, um eine Beanstandung durch das Handelsregisteramt zu vermeiden.
Weiter erfordert die Namenswahl für Ihre AG eine gründliche Prüfung:
Recherche im Handelsregister unter zefix.ch
Überprüfung des Markenregisters beim IGE
Domain-Verfügbarkeit kontrollieren
Wichtig: Investieren Sie nicht in Logo, Visitenkarten oder Website, bevor die Verfügbarkeit des Firmennamens bestätigt ist. Eine frühzeitige Firmen- und Markenrecherche verhindert unnötige Kosten und rechtliche Konflikte.
Notwendige Dokumente und rechtliche Anforderungen
Die Gründung einer AG erfordert folgende, rechtlich verbindliche Dokumente:
Statuten der Gesellschaft mit Angaben zu:
Gründungsurkunde
Die Handelsregisteranmeldung erfolgt nach der Beurkundung. Erforderliche Unterlagen, die mit der Anmeldung übermittelt werden müssen:
Anmeldungsformular
Öffentlich beurkundete Gründungsurkunde
Statuten im Original
Wahlannahmeerklärungen der Verwaltungsräte und Geschäftsführer
Domizilannahmeerklärung bei c/o Adresse
Aktienkapitalnachweis
Die Handelsregistergebühren belaufen sich auf CHF CHF 600-800. Nach erfolgreicher Prüfung wird die AG im Handelsregister eingetragen und erhält ihre rechtliche Existenz.
Kapitalbeschaffung und finanzielle Aspekte
Die Gründung einer AG erfordert ein Mindestaktienkapital von CHF 100'000. Bei der Gründung müssen davon mindestens 20%, in absoluten Zahlen mindestens aber CHF 50'000 einbezahlt werden (= Teilliberierung). Die restliche Summe kann als nicht liberiertes Aktienkapital bestehen bleiben. Eine präzise Liquiditätsplanung ist für den Geschäftserfolg entscheidend. Erstellen Sie dazu eine detaillierte Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben und planen Sie Reserven für unerwartete Kosten ein. Berücksichtigen Sie dabei fixe Koste, wie beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, Pensionskassenbeiträge, Versicherungsprämien und administrative Kosten.Die Erfahrung zeigt: Viele AGs scheitern nicht an fehlender Rentabilität, sondern an Liquiditätsengpässen. Eine solide Finanzplanung für die ersten 12 Monate nach der Gründung ist daher unerlässlich.
Aktionärbindungsvertrag
Der Aktionärbindungsvertrag (ABV) ist ein rechtliches Dokument, das die Beziehungen und Verpflichtungen zwischen den Aktionären einer Aktiengesellschaft regelt. Diese privatrechtliche Vereinbarung schafft klare Verhältnisse zwischen den Gründern und schützt die Interessen aller Beteiligten. Die Vereinbarung verhindert potenzielle Konflikte und sichert die langfristige Zusammenarbeit der Aktionäre. Der ABV ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts und die Statuten der AG. Es können Aspekte wie Vorkaufsrechte beim Aktienkauf, Regelungen zur Gewinnverteilung, Stimmrechtsbindungen, Wettbewerbsverbote, Austritts- und Ausschlussrechte, Nachfolgeregelungen und noch vieles mehr vereinbart werden. Die Regelungen im ABV müssen präzise formuliert sein, um spätere Interpretationsspielräume zu vermeiden. Eine juristische Prüfung des Vertrags wird empfohlen.
Steuerliche Verpflichtungen
Als AG in der Schweiz unterliegen Sie verschiedenen steuerlichen Pflichten. Die Steuersätze variieren je nach Kanton. Eine professionelle Steuerberatung hilft, Optimierungspotenziale zu identifizieren und Compliance sicherzustellen.
Gewinnsteuer: Besteuerung des Reingewinns auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene
Kapitalsteuer: Jährliche Besteuerung des Eigenkapitals durch Kantone und Gemeinden
Verrechnungssteuer: 35% auf Dividendenausschüttungen und bestimmte Zinserträge
Die Mehrwertsteuerpflicht tritt ein, wenn:
Der jährliche Umsatz CHF 100'000 übersteigt
oder die AG freiwillig optiert
Die MWST-Nummer können Sie online bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) beantragen. Erforderliche Unterlagen:
Praktische Tipps zur Fehlervermeidung bei der Gründung einer AG
Die Gründung einer AG erfordert sorgfältige Planung. Diese typischen Stolperfallen gilt es zu vermeiden:
1. Voreilige Investitionen in Marketing-Material
Logo, Visitenkarten und Website vor der Handelsregistereintragung erstellen
Risiko von Namenskonflikten und unnötigen Kosten
Lösung: Erst nach erfolgreicher Namensprüfung mit der visuellen Identität beginnen
2. Zu enge Zweckformulierung
Einschränkung der geschäftlichen Flexibilität
Häufige Statutenänderungen erforderlich
Lösung: Breite, aber präzise Formulierung des Unternehmenszwecks
3. Unzureichende Liquiditätsplanung
Unterschätzung der laufenden Kosten
Fehlende Rücklagen für Sozialversicherungsbeiträge
Lösung: Detaillierte Finanzplanung für mindestens 12 Monate
4. Fehlender Aktionärbindungsvertrag
Mangelnde Regelung bei Konflikten
Unklare Verantwortlichkeiten
Lösung: Frühzeitige rechtliche Absicherung durch ABV
Fazit zur Gründung einer AG in der Schweiz mit der Unterstützung von Jurata®
Die Gründung einer AG erfordert sorgfältige Planung, rechtliches Know-how und präzise Umsetzung. Der strukturierte Gründungsprozess mit seinen verschiedenen rechtlichen und administrativen Anforderungen lässt sich durch professionelle Unterstützung erheblich vereinfachen. Eine AG-Gründung mit professioneller Unterstützung minimiert Fehlerrisiken und spart wertvolle Zeit.
Jurata® unterstützt Sie bei der Vorbereitung der notariellen Beurkundung und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die langjährige Erfahrung im Schweizer Gesellschaftsrecht gewährleistet eine professionelle Betreuung Ihres Gründungsprojekts