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Alimente in der Schweiz - Was Sie darüber wissen sollten
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Alimente in der Schweiz - Was Sie darüber wissen sollten

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Kinder bereichern unser Leben ungemein. Sie kosten aber auch Zeit und Geld. Bei Trennung oder Scheidung stellt sich daher die Frage, wer die Kosten in welchem Umfang tragen muss. 

Wir erklären Ihnen im nachfolgenden Artikel in leicht verständlicher Weise das Wichtigste zum Thema Kindesunterhalt. Dazu gehört unter anderem, was man unter Alimente versteht, wie man in der Schweiz die Alimente berechnet, wann sich der zu leistende Beitrag verändert und was man tun kann, wenn die Alimente nicht bezahlt werden.$

Alimente in der Schweiz - Was Sie darüber wissen sollten

Was sind Alimente?

Unter Alimente versteht man ein regelmässig zu zahlender Unterhaltsbeitrag an eine Person, um die Kosten für den Lebensunterhalt zu decken. Der Begriff wird in der Regel im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung für eigene Kinder gebraucht, die nicht direkt selbst versorgt werden. 

💡 Neben der finanziellen Unterstützung für Kinder gibt es auch noch den Ehegattenunterhalt (bei getrennt Lebenden Eheleuten) oder den nachehelichen Unterhalt (bei geschiedenen Eheleuten).

Aus was besteht der Kindesunterhalt?

Wir unterscheiden zwei Arten des Kindesunterhalts: den Barunterhalt und den Betreuungsunterhalt. 

Barunterhalt

Der Barunterhalt soll die notwendigen und direkten Lebenskosten Ihres Kindes decken. Dazu zählen beispielsweise die täglichen Bedürfnisse des Kindes (Nahrung, Kleidung, etc.), Krankenkassenprämien, ein Anteil an den Wohnkosten und allfällige Fremdbetreuungskosten. Die einzelnen Positionen sind in der Zürcher Kinderkostentabelle aufgeführt.

Betreuungsunterhalt

Wird das Kind nicht fremd- sondern von einem Elternteil persönlich betreut, entstehen bei dem betreuenden Elternteil häufig finanzielle Einbussen. Durch die persönliche Betreuung kann die betroffene Person keiner oder nur bedingt einer Erwerbstätigkeit nachgehen. 

Es ist möglich, dass dieses geringere Einkommen dazu führt, dass der betreuende Elternteil nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um den eigenen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Ist das der Fall, wird ein Betreuungsunterhalt geschuldet, um die notwendigen Lebenskosten zu decken.

❗Kann die betreuende Person ihr Existenzminimum trotz geringem Einkommen decken, ist kein Betreuungsunterhalt geschuldet.

Wie berechnet man den Betreuungsunterhalt?

Wie wir Ihnen bereits erklärt haben, besteht ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt nur, wenn das Einkommen nicht reicht, um das Existenzminimum zu decken. Der Betreuungsunterhalt soll die betreuende Person jedoch nicht besser stellen. Aus diesem Grund handelt es sich beim Betreuungsunterhalt um die Differenz zwischen dem Einkommen der betreuenden Person und dem Existenzminimum. 

In der Regel nimmt mit zunehmendem Alter der Kinder die Betreuungsintensität ab. Das führt dazu, dass der betreuenden Person, je älter die Kinder sind, ein höheres Erwerbspensum zugemutet wird. Das Bundesgericht spricht vom Schulstufenmodell. Das Modell bezieht sich auf das jüngste Kind und besagt folgendes:

  • Mit der Einschulung kann die betreuende Person einem 50%-Pensum nachgehen.
  • Mit dem Übertritt in die Oberstuffe ist ein 80%-Pensum möglich.
  • Ab dem vollendeten 16. Altersjahr kann 100% gearbeitet werden.

Wer muss Alimente bezahlen?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Kindesunterhalt um einen regelmässig zu leistenden finanziellen Unterhaltsbeitrag. Der Unterhalt wird jedoch auch durch Elemente wie Betreuung, Pflege und Erziehung geleistet. 

Grundsätzlich sind beide Eltern gleichermassen dazu verpflichtet, für den gebührenden Unterhalt des Kindes zu sorgen. Bei getrennt lebenden Eltern kommt es daher auf die Betreuungsverhältnisse (elterliche Obhut) an, wer wie für den finanziellen Unterhalt aufkommen muss:

  • Oftmals  hat ein Elternteil die alleinige Obhut inne. Das bedeutet, dass das Kind hauptsächlich von einem Elternteil betreut wird und auch dort wohnt. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, ist in diesem Fall zu den finanziellen Unterhaltszahlungen verpflichtet. 
  • Bei alternierender Obhut (gemeinsame Betreuung) werden für die Berechnung der Alimente die jeweiligen Betreuungsanteile berücksichtigt.

Werden die Alimente nicht bezahlt, dann können Sie eine Betreibung einleiten oder sich an einen unserer Spezialisten wenden. Sie können Ihnen dabei helfen, mit Unterstützung einer kantonalen Fachstelle die Vollstreckung des Unterhaltsanspruchs durchzusetzen.

Wie berechnet man den Kindesunterhalt in der Schweiz?

Die Berechnung der Alimente ist in der Schweiz nicht ganz einfach. Wie bereits erwähnt, setzt sich der Kindesunterhalt aus dem Bar- und Betreuungsunterhalt zusammen. Für die Berechnung des Barunterhalts wird die Zürcher Kinderkosten-Tabelle herangezogen. Neben dem Grundbedarf wird für die Berechnung der Höhe auch noch die Vermögenssituation der Eltern, deren Ausgaben und Einkünfte und die Betreuungsanteile angeschaut.  

💡 Bei der Berechnung des Kindesunterhalts gibt es von Kanton zu Kanton unterschiedliche Vorgehensweisen. Wenn Sie wissen möchten, welcher Barunterhalt Ihrem Kind oder Betreuungsunterhalt Ihnen zustehen könnte, beraten Sie unsere Spezialisten gerne.

Alimente bei Volljährigkeit?

Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch endet die Unterhaltspflicht für das Kind grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Davon ausgenommen sind jene Kinder, die zu diesem Zeitpunkt ihre Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Eine Erstausbildung kann der Abschluss des Hochschulstudiums oder der Abschluss einer Lehre sein. 

Alimente anpassen

In der Regel wird die Höhe der Alimente zum Zeitpunkt der Scheidung bzw. der Trennung festgelegt. Der Betrag kann an die aktuelle Situation angepasst werden.

Damit der Betrag angepasst wird, müssen sich die Verhältnisse des Kindes oder der Eltern erheblich ändern. Die Eltern haben die Möglichkeit, die Anpassung im gegenseitigen Einverständnis und mit der Erlaubnis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vorzunehmen. Wenn Sie sich nicht einigen können, muss das Gericht darüber entscheiden. 

Gründe für die Anpassung des Kindesunterhalts können Änderungen des Betreuungsverhältnisses, Einkommensveränderungen oder dauerhaft veränderte finanzielle Verhältnisse (bspw. Familienzuwachs) sein.

Alimente werden nicht bezahlt!

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Unterhaltsbeiträge einzufordern. Dazu gehören beispielsweise die Inkassohilfe, Schuldneranweisung, Betreibung oder Strafanzeige.

Wenn Sie Fragen zum Anspruch, zur Anpassung oder zur Einforderung und Durchsetzung Ihres Anspruchs haben, können Sie Ihre Situation einer Anwältin oder einem Anwalt mit Spezialisierung im Bereich Familienrecht schildern. Die Anwältin oder der Anwalt hilft Ihnen gerne dabei, zu Ihrem Recht zu kommen!

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