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Die Nutzniessung in der Schweiz
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Die Nutzniessung in der Schweiz

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Mit einer Nutzniessung wird das Recht an einer Sache auf Besitz, Gebrauch und Nutzung an eine Person übertragen. Doch was bedeutet das? Was sind die Vor- und Nachteile einer Nutzniessung und welche Rechte und Pflichten gehen damit einher? Was bedeutet Nutzniessung im Ebrecht? Diese Fragen beantworten wir im nachfolgenden Artikel in leicht verständlicher Weise. 

Die Nutzniessung in der Schweiz

Was bedeutet Nutzniessung?

Unter Nutzniessung wird das Recht an einem fremden Gegenstand verstanden, ohne daran Eigentum zu haben. Er hat Anspruch auf Nutzung, Besitz und Gebrauch des Gegenstands. Der Inhaber eines Nutzniessungsrechts kann den Gegenstand selbst nutzen, ihn vermieten oder verpachten. Umgekehrt muss der Nutzniesser schauen, dass der Gegenstand erhalten bleibt. Er darf den Gegenstand also nicht verkaufen.

Die Nutzniessung ist im Schweizer Zivilgesetzbuch geregelt. Bei der Nutzniessung handelt es sich um eine Dienstbarkeit. Genauer gesagt handelt es sich um eine sogenannte Personaldienstbarkeit. Das bedeutet, dass die Nutzniessung nicht übertragbar und nicht vererblich ist. 

💡Dienstbarkeiten sind “beschränkte dingliche Rechte”. Beschränkt heisst, dass die Dienstbarkeit nur für diejenigen gilt, die ausdrücklich berechtigt sind. Die in der Dienstbarkeit festgehaltenen Rechte sind dinglich, weil sie gegenüber allen wirken, auch wenn man gar keine Kenntnis darüber hat.

Unterschied zum Wohnrecht

Das Wohnrecht ist ebenfalls eine Dienstbarkeit und entsteht gleich wie die Nutzniessung. Man könnte sagen, es handelt sich dabei um eine eingeschränkte Form der Nutzniessung. Das Wohnrecht berechtigt den Begünstigten/ die Begünstigte dazu, im besagten Haus oder in der besagten Wohnung zu wohnen. Dieses Recht kann nur durch den oder die Berechtigte ausgeübt werden. Es ist nicht möglich, das Haus oder die Wohnung weiterzuvermieten.Es ist nicht möglich ein Wohnrecht zu Gunsten einer juristischen Person zu errichten. 

💡Dem/der Berechtigten ist es gestattet, weitere Familienangehörige oder Hausangestellte bei sich wohnen zu lassen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Wie entsteht ein Nutzniessungsrecht?

Eine Nutzniessung ist nicht nur an Grundstücken möglich. Sie kann auch an Vermögenswerten aller Art errichtet werden. Dazu gehören beispielsweise, bewegliche Sachen, Tiere, Forderungen, Vermögen oder Wertpapiere.

Nutzniessung an einem Grundstück

Wenn eine Nutzniessung in Form einer Personaldienstbarkeit an einem Grundstück entstehen soll, muss die Nutzniessung im Grundbuch eingetragen werden. Dem geht ein Vertrag voraus, der öffentlich beurkundet werden muss.

Nutzniessung an anderen Vermögenswerten

Wenn die Nutzniessung an einem beweglichen Gegenstand, Vermögen oder einer Forderung entstehen soll, ist dies grundsätzlich formfrei möglich. Es wird jedoch verlangt, dass der Gegenstand übergeben wird.

❗Wird eine Nutzniessung im Rahmen eines Erbvertrags oder eines Testaments errichtet, müssen für die Gültigkeit, die jeweiligen Formvorschriften eingehalten werden. Unsere auf Erbrecht spezialisierten Anwälte/ Anwältinnen helfen Ihnen gerne bei der korrekten Errichtung eines Erbvertrags oder Testaments.

Wie lange gilt die Nutzniessung?

Wenn eine natürliche Person als Nutzniesser eingesetzt wird, endet die Nutzniessung (spätestens) mit dem Tod der Person. Ist eine juristische Person eingesetzt, endet die Nutzniessung nach maximal 100 Jahren.

Was sind die Rechte und Pflichten des Nutzniessers?

Rechte des Nutzniessers

Wie bereits erwähnt, darf der Nutzniesser die Sache, an dem er das Nutzniessungsrecht innehat, besitzen, gebrauchen und nutzen. Als Nutzniesser/in können Sie die Sache selbst nutzen oder aber jemandem ausleihen oder vermieten. Das Nutzungsrecht geht sehr weit. Auch der Ertrag, der aus der Sache hervorgeht, steht dem Nutzniesser zu. 

Dieses Nutzungsrecht wird jedoch auch eingeschränkt. Dem Eigentümer darf kein Nachteil aus der Nutzniessung erwachsen. Das heisst, dass der Nutzniesser nichts machen darf, was dem Eigentum schadet.

💡Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Handeln zulässig ist oder ob allenfalls die Rechte des Eigentümers verletzt werden, empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Sachenrechtsanwalt/ einer Sachenrechtsanwältin in Verbindung zu setzen.

Pflichten des Nutzniessers

Neben den Rechten hat der Nutzniesser auch verschiedene Pflichten. Zu den bedeutendsten gehören die gewöhnliche und ordentliche Erhaltung, Unterhaltung und Erneuerung der Sache. Unter Erhaltung versteht man die Pflege, Reinigung und Wartung. Unterhalt meint die Vornahme von laufenden Ausbesserungen und Reparaturen. Der regelmässige Ersatz von kurzlebigen Einrichtungen und Anlagen oder kleinere Renovationen fallen unter Erneuerung.

Es ist wichtig, dass der Eigentümer bei grösseren und wichtigen Vorkehrungen (Heizungserneuerung, Dachsanierung) darüber informiert wird und sein Einverständnis gibt, denn solche Kosten sind vom Eigentümer zu tragen. Der Nutzniesser trägt zudem eine Sorgfaltspflicht, die er bei der Ausübung seines Rechts beachten muss. Wenn die Nutzniessung endet, muss der Besitzer den Gegenstand zurückgeben.

☝️Wenn es sich um eine Immobilie handelt, gehören auch die diesbezüglich anfallenden Kosten für Hypotheken, Versicherungsprämien und Steuern dazu. 

Vor- und Nachteile einer Nutzniessung

Vorteile der Nutzniessung

Der Hauptvorteil für den Eigentümer ist die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Durch die Errichtung einer Nutzniessung reduziert sich der Immobilienwert, da dem Eigentümer nur noch das “nackte Eigentum” bleibt. 

Als Nutzniesser hat man die Möglichkeit, eine Sache zu besitzen, zu benutzen, zu gebrauchen oder zu verwalten, ohne deren Eigentümer zu sein. Je nach Nutzniessungsgegenstand kann damit sogar ein Einkommen erzielt werden.

Nachteile der Nutzniessung

Ist eine Sache mit einer Nutzniessung belastet, kann sie fast nicht verkauft werden. Grund dafür ist, dass die Nutzniessung an der Sache weiter besteht, ausser sie wird explizit gelöscht.

Die Unterhaltspflicht führt zu einer grösseren finanziellen Belastung beim Nutzniesser.

Nutzniessung im Erbrecht

Eine besondere Regelung bezüglich der Nutzniessung findet man im Schweizer Erbrecht. Dort wird dem Erblasser die Möglichkeit zur Errichtung einer Nutzniessung eingeräumt und ist eine beliebte Methode zur Absicherung des überlebenden Partners. 

Der Erblasser kann mittels Testament oder Erbvertrag festhalten, dass der überlebende Partner die Nutzniessung an dem Teil des Nachlasses erhält, der den gemeinsamen Nachkommen zustehen würde. 

Der Pflichtteil der Nachkommen ist in diesem Fall mit einer Nutzniessung belastet. Das bedeutet, solange der überlebende Partner noch lebt, die Nachkommen den Pflichtteil nicht nutzen können, bis zum Ende der Nutzniessung. Der "Preis", den die begünstigte Person dafür bezahlt, ist, dass sich ihr Erbteil, den sie effektiv zu Eigentum erhält, verringert.

Wir helfen Ihnen

Bei der Nutzniessung handelt es sich um eine Angelegenheit, mit weitreichenden Folgen für alle Beteiligten. Für die Errichtung einer Nutzniessung müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Unsere auf Sachen- und Erbrecht spezialisierten Anwälte/ Anwältinnen unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Nutzniessung und helfen Ihnen bei der Ausarbeitung von entsprechenden Verträgen oder Klauseln im Testament oder Erbvertrag.

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Was bedeutet Nutzniessung?
Was passiert, wenn der Eigentümer das Haus verkauft?
Welche Pflichten hat man als Nutzniesser?
Was ist der Zweck einer Nutzniessung?