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Die Scheidungsklage in der Schweiz - Das sollten Sie wissen
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Die Scheidungsklage in der Schweiz - Das sollten Sie wissen

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Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, Ihr Ehepartner aber nicht damit einverstanden ist, dann können Sie eine Scheidung auf einseitiges Begehren, die sogenannte Scheidungsklage, einreichen. Damit das möglich ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie in leicht verständlicher Weise das Wichtigste zur Scheidungsklage in der Schweiz. 

Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidungsklage?

Das Schweizer Scheidungsrecht fördert die einvernehmliche Scheidung, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass dies die für alle Beteiligten die bestmögliche Lösung ist. Dieser Gedanke zeigt sich gerade auch in Bezug auf die Scheidung auf einseitiges Begehren. Damit die Scheidung auf Klage einseitig durchgesetzt werden kann, muss die Ehe für die Person welche die Scheidung einreicht entweder unverschuldet unzumutbar sein oder aber es wurde eine zweijährige Trennungsfrist eingehalten.

Scheidungsklage nach Trennung einreichen

Wenn die Parteien mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben, kann eine Partei die Scheidungsklage einreichen. Von einer Trennung spricht man, wenn die Eheleute räumlich getrennt voneinander gewohnt haben und während dieser Zeit ein Trennungswille vorhanden war. 

Wann beginnt die Trennung?

Die Trennung beginnt einerseits mit der Trennungsentscheidung und andererseits mit der Auflösung des gemeinsamen Haushalts. Es darf also keine wirtschaftliche, geistige oder körperliche Gemeinschaft bestehen. 

💡Gelegentlicher Kontakt, eine vereinzelte finanzielle Unterstützung oder gar der Versuch einer Versöhnung unterbricht die Trennung nicht unbedingt. Was im Einzelfall erlaubt ist, und was vor Gericht eine Trennung unterbricht, können Sie unsere auf Scheidungsrecht spezialisierten Anwälte fragen.

💡Eine Trennungsvereinbarung kann dazu beitragen, den Zeitpunkt der Trennung schriftlich festzuhalten. Zu Beweiszwecken kann diese Vereinbarung der Scheidung auf Klage hin beigelegt werden.

Scheidungsklage wegen Unzumutbarkeit einreichen

Ohne die zweijährige Trennungszeit einzuhalten kann unter gewissen Umständen die Scheidungsklage trotzdem eingereicht werden. Die Ehe muss für die Person, welche die Scheidungsklage einreicht, unverschuldet unzumutbar werden. Mit anderen Worten kann die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden. 

Nachfolgend einige Gründe, welche eine Scheidungsklage wegen Unzumutbarkeit rechtfertigen und in der Praxis anerkannt sind:

  • Stalking während der Trennung
  • Schwere Ehr- oder Persönlichkeitsverletzungen
  • Scheinehe, Heiratsschwindel
  • Schwerwiegende Straffälligkeit des Partners
  • Anwendung von körperlicher oder seelischer Gewalt
  • Fortsetzung ist aus objektiven Gründen nicht mehr zumutbar (schwere Krankheit)

☝️Das Gericht prüft, ob das Verhalten nicht durch Sie verursacht wird/wurde. Dazu wird Ihre gemeinsame Geschichte beleuchtet.

☝️ Einmaliges Fremdgehen reicht nicht aus für eine Klage wegen Unzumutbarkeit. Hat der Ehepartner jedoch während einer längeren Zeit eine aussereheliche Beziehung geführt (sog. Doppelleben), dann kann dies eine Scheidung infolge Unzumutbarkeit rechtfertigen.

Wie läuft die Scheidung auf Klage ab?

Sie können die Scheidungsklage entweder beim Zivilgericht in Ihrem Wohnkanton oder im Wohnkanton Ihres Ehemannes einreichen. Daraufhin erhält Ihr Partner die Möglichkeit, sich zur Klage zu äussern. Anschliessend werden Sie und Ihr Ehepartner zur sogenannten Einigungsverhandlung vorgeladen. In dieser Verhandlung klärt das Gericht, ob die Scheidungsvoraussetzungen für eine Scheidung auf Klage erfüllt sind.

Eintretensentscheid

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, tritt das Gericht auf die Klage ein und eine Einigung über die Scheidungsfolgen herbeizuführen. Gelingt dies, wird die Scheidung ausgesprochen. Gelingt dies nicht, werden die Parteien dazu aufgefordert, eine schriftliche Klagebegründung nachzureichen. In der Hauptverhandlung fällt das Gericht aufgrund der Unterlagen und Anträge dann sein Urteil und spricht die Scheidung aus. 

Abweisungsentscheid 

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die Klage abgewiesen. Gründe für eine Abweisung können beispielsweise die Nichteinhaltung der zweijährigen Trennungsfrist oder formale Fehler sein. Gegen diesen Ausweisungsentscheid kann ein Rechtsmittel ergriffen werden.

☝️ Damit die Klage nicht wegen formaler Fehler abgewiesen wird, ist es sinnvoll sich von einem Scheidungsanwalt/einer Scheidungsanwältin beraten zu lassen. Er/Sie ist bestens mit der Erstellung von Klageschreiben betraut und kann Sie zudem auch über mögliche Risiken aufklären.

Wie lange dauert eine Scheidungsklage?

Meist setzt die Scheidungsklage eine zweijährige Trennungsfrist voraus. Ausgenommen ist dies nur bei einer Klage infolge Unzumutbarkeit. Die Dauer des Klageverfahrens hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn Sie sich bereits in der Einigungsverhandlung über die Scheidungsfolgen einigen, dauert das Verfahren in der Regel ein paar Monate. Sind Sie sich nicht über die Scheidungsfolgen einig, kann die Verfahrensdauer mehrere Jahre betragen.

Was kostet eine Scheidung auf Klage?

Die Scheidungskosten in der Schweiz hängen massgeblich von der Dauer des Verfahrens ab. Meistens sind Scheidungen auf Klage hin komplexer und somit auch teurer. Die Scheidungskosten werden in zwei Bereiche aufgeteilt:

  • Anwaltskosten: Anwaltskosten richten sich nach der individuellen Honorarvereinbarung. Meist rechnen die Familienrechts-/Scheidungsanwälte nach Stundenaufwand ab und berücksichtigen dabei die voraussichtliche Komplexität und Leistungsfähigkeit des Klienten. Es ist ratsam, sich vorab mit dem Anwalt über sein Honorar zu unterhalten und den Stundensatz zu fixieren. Je nach Kanton variieren die Anwaltskosten stark.
  • Gerichtskosten: Kosten, die vom Gericht für die Bearbeitung und Verhandlung der Scheidungsklage erhoben werden. Massgeblich für die Höhe der Gerichtskosten sind die Dauer, der Streitwert und die Komplexität. Je nach Kanton sind die anfallenden Mindestkosten unterschiedlich. Der durchschnittliche Mindestbetrag für eine Scheidung auf Klage hin beträgt in der Schweiz ca. CHF 1’700.

Nähere Informationen zu den Scheidungskosten erhalten Sie hier.

Wer trägt die Scheidungskosten?

Die Kostentragungspflicht der Prozesskosten trägt bei der Scheidungsklage die unterlegene Partei. Wenn es keine eindeutig unterlegene Partei gibt, hat das Gericht Ermessensspielraum, um die Kosten unter den Parteien aufzuteilen.

Wer bezahlt die Scheidung, wenn kein Geld vorhanden ist?

Die Schweizer Bundesverfassung statuiert das Recht der sogenannten “unentgeltlichen Rechtspflege”, bei fehlenden finanziellen Mitteln. Dafür muss beim Gericht ein entsprechendes Gesuch gestellt werden. Sie müssen jedoch beweisen, dass weder Ihr Ehemann noch Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Wird die unentgeltliche Rechtspflege bejaht, ist die Prozessführung und die Rechtsvertretung für Sie kostenlos. 

💡Am besten wird das Gesuch zusammen mit der Scheidungsklage eingereicht beim zuständigen Gericht. 

Wie reduziert man die Scheidungskosten?

Wenn Sie die Scheidungskosten reduzieren möchten, sollten Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben, auch wenn bezüglich der Scheidungsfolgen strittige Punkte bestehen.

Bevor es überhaupt zur Klage kommt, kann es sinnvoll sein, sich von einer Trennungsberaterin oder einem Mediator beraten und unterstützen zu lassen. Die fachlich speziell geschulten Personen können dabei helfen, ein gemeinsames Scheidungsbegehren zu verfassen und im besten Fall bereits eine umfassende Einigung erzielen. Ein grosser Vorteil dieser Herangehensweise ist, dass die in einem solchen Verfahren gemeinsam getroffenen Regelungen besser akzeptiert und so auch nachhaltiger umgesetzt werden.

Anwalt ja oder nein?

In der Schweiz besteht für Scheidungen kein Anwaltszwang. Oftmals wird aus finanziellen Gründen auf einen Scheidungsanwalt verzichtet. Obschon dadurch Kosten gesenkt werden können, ist es bei einer Scheidung auf einseitiges Begehren nicht ratsam, auf fachkundige Unterstützung zu verzichten. Als Experten auf den Gebieten Zivilrecht und Zivilprozessrecht sind die Scheidungsanwältin oder der Familienrechtsanwalt enorm bedeutsam, da diese Personen genau wissen, worauf es ankommt und wie die Anträge formuliert sein müssen. 

Wir legen Ihnen sehr ans Herz, sich von einem Scheidungsanwalt oder einem Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Durch frühzeitige Beratung können Fehler verhindert und Kosten minimiert werden. 

💡Im Falle einer Scheidung auf gemeinsames Begehren inklusive Einigung über alle Nebenfolgen, ist eine Scheidung ohne anwaltliche Unterstützung mit weniger Risiko verbunden.

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Was ist eine Scheidungsklage?
Wie lange dauert die Scheidungsklage?
Wann kann ich die Scheidungsklage einreichen?
Wo kann ich die Scheidungsklage einreichen?