Patrick Arnold ist seit 2017 als Rechtsanwalt tätig mit Schwerpunkt im Familienrecht. Daneben führt er Mandate in den Bereichen Arbeits-, Miet- und Strafrecht sowie allgemeines Vertragsrecht. Dabei berät Patrick Arnold nationale und internationale Privatpersonen sowie Unternehmen. Er betreut die Klienten sowohl in streitigen wie auch in nichtstreitigen Angelegenheiten und vertritt sie vor Gericht und Behörden. Diesbezüglich kann er auf seine langjährige Erfahrung am Bezirksgericht Winterthur zurückgreifen – die hiesigen gerichtlichen und anwaltlichen Gepflogenheiten sind ihm somit bestens vertraut. Patrick Arnold zeichnet sich besonders aus durch seine schnelle Auffassungsgabe sowie seine Fähigkeit, Lösungswege auf verständliche Weise aufzuzeigen.
2017
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