Rechtsanwältin lic. iur. Daniela Fischer versteht sich als schlagkräftige und durchsetzungsstarke Partnerin für sämtliche familienrechtliche Verfahren (Trennung, Scheidung, Kinderunterhalt, Mündigenunterhalt sowie KESB-Verfahren), Vertragsrecht (z.B. auch Verträge für Konkubinatspaare) und Strafrecht (spezialisiert auf Sexual- und Gewaltdelikte). Auch die Erstellung von Eheverträgen und Erbverträgen, gerade auch in komplizierten Familienverhältnissen (Stichwort: Patchwork-Familien), gehören zu ihren Kernkompetenzen.
2013, Canton de ZH
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