Frau Dr. iur. Flurina Hitz berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Familien-, Erb- und Sachenrecht, Mietrecht, Arbeits- und allgemeines Vertragsrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie Strafrecht. Aufgrund ihrer Tätigkeit als Gerichtsschreiberin und Vorsitzende der Schlichtungsbehörde ist Flurina Hitz auch mit der behördlichen Seite bestens vertraut und kann sich so optimal für ihre Mandanten einsetzen. Ihr fundiertes Fachwissen hat sich Flurina Hitz während ihrer mehrjährigen wissenschaftlichen Tätigkeit angeeignet.
2019
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