Jan Herrmann engagiert sich für die Durchsetzung von Haftpflicht- und Versicherungsansprüchen. Er kümmert sich hauptsächlich um die Anliegen von geschädigten Personen, die unverschuldet Opfer eines Unfalles oder einer ärztlichen Fehlbehandlung geworden sind oder denen durch Dritte anderweitig Schaden zugefügt worden ist. Jan Herrmann vertritt ausschliesslich geschädigte Personen und er verfolgt frei jeglicher Bindung das Ziel, seinen Klientinnen und Klienten für erlittenen Schaden Ersatz zu verschaffen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.
1998, Canton de BS
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