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Gründung einer GmbH in der Schweiz: Schritt für Schritt zum Erfolg
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Gründung einer GmbH in der Schweiz: Schritt für Schritt zum Erfolg

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Bevor Sie eine Firma oder ein Startup gründen, stellt sich die grundsätzliche Frage, der Rechtsform. Zu den beliebtesten Rechtsformen gehören die GmbH, Einzelunternehmung und Aktiengesellschaft. 

Wir erklären Ihnen im nachfolgenden Artikel das Wichtigste rund ums Thema GmbH gründen in der Schweiz, damit Sie optimal vorbereitet sind für die eigene Firmengründung.

Gründung einer GmbH in der Schweiz: Schritt für Schritt zum Erfolg

Was ist eine GmbH?

GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es handelt sich dabei um eine Kapitalgesellschaft. Sie ist eine Mischform zwischen Aktien- und Kollektivgesellschaft und entsteht mit der Eintragung im Handelsregister. 

Die GmbH eignet sich sehr gut für Startups oder Familienunternehmen, da sie wenig Startkapital voraussetzt. Genauer benötigt man ein Stammkapital (Gründungskapital) von mindestens CHF 20’000.  Wie es im Namen schon steht, ist die Haftung beschränkt. Das bedeutet, dass man als Gesellschafter nur mit dem Stammkapital haftet. Die 

Um eine GmbH zu gründen, braucht es mindestens eine natürliche oder juristische Person. Der Firmenname kann frei gewählt werden. Zwingend ist einfach der Zusatz “GmbH”  oder “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”. Wichtig ist zudem, dass sich der Name von anderen, in der Schweiz eingetragenen, Firmennamen unterscheidet. 

Unterschiede zur AG und Einzelfirma

Im Unterschied zur AG benötigt die GmbH bedeutend weniger Startkapital. Die Aktionäre beteiligen sich im Gegensatz zu den Gesellschaftern in der Regel nur finanziell am Unternehmen und sind nicht an der Geschäftsführung beteiligt. Dies ist bei der GmbH, die dem Grundsatz der Selbstorganschaft folgt, anders. 

Im Unterschied zur Einzelfirma entstehen bei der GmbH höhere Gründungskosten. Der Einzelunternehmer haftet zudem persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens.

Wann ist eine GmbH sinnvoll?

Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz. Doch die GmbH-Gründung ist nicht immer sinnvoll. Bevor Sie eine Firma gründen, müssen Sie sich überlegen, was das Vorhaben und der Unternehmenszweck ist. Stellt das eigene Unternehmen einen Nebenerwerb dar und ist risikoarm, dann wird eine GmbH infolge des Gründungsaufwands und Mindestkapitals kaum die richtige Lösung sein. Die GmbH eignet sich für Startups und Familienunternehmen, die ein gewisses Risiko eingehen. Mit der Haftungsbeschränkung auf das Startkapital kann das eingegangene Risiko abgesichert werden. 

Weitere Fragen, die Sie sich im Vorfeld einer Firmengründung in der Schweiz stellen sollten, sind die angestrebte Grösse und Anspruchsgruppe des Startups. Für kleine und regionale Unternehmen ist die GmbH optimal. Streben Sie eine nationale Reichweite an, eignet sich die Aktiengesellschaft vermutlich mehr. 

Wir von Jurata haben uns auf Firmengründungen, insbesondere die Gründung von GmbH’s spezialisiert. Wenn Sie sich noch unsicher sind, ob die GmbH die richtige Rechtsform für Sie ist, beraten wir Sie jederzeit gerne. 

Was sind die Vorteile einer GmbH?

Eine GmbH ist, wie bereits erwähnt, eine sehr beliebte Rechtsform, insbesondere bei Firmengründungen. Was überzeugt also jene Personen, die ein Startup gründen wollen davon, ein Startup in Form einer GmbH zu gründen?

  • Es braucht nur ein Startkapital von CHF 20’000.
  • Die Gesellschafter haften beschränkt. Das bedeutet, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und nicht mit dem Privatvermögen gehaftet wird. 
  • Der Firmenname kann fast frei gewählt werden, nur der Zusatz GmbH muss enthalten sein.
  • Die Umwandlung von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft ist ohne vorhergehende Auflösung möglich. 
  • Zur GmbH Gründung braucht es nur eine natürliche oder juristische Person.
  • Die Aufnahme von neuen Gesellschafter:innen und die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist einfach möglich.

Was sind die Nachteile einer GmbH?

Trotz der vielen Vorteile hat die Rechtsform einer GmbH auch Nachteile. 

  • Organe, Kapital und Stammeinlagen sind öffentlich zugänglich im Handelsregister. Es ist für die Inhaber nicht möglich, anonym zu sein.
  • Bei der GmbH gilt die sogenannte Doppelbesteuerung. Das bedeutet, dass einerseits eine Steuer auf den Ertrag und das Kapital der GmbH erhoben wird und andererseits beim Gesellschafter Einkommen und Vermögen versteuert wird.
  • Gewisse Organe sind zwingend und es besteht erhöhter Verwaltungsaufwand beispielsweise durch die Protokollierungspflicht oder durchzuführende Versammlungen.
  • Für geschäftsführende Personen einer GmbH besteht kein Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung. 

GmbH Gründung: das müssen Sie wissen

Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie  im Vorfeld und während einer GmbH Gründung in der Schweiz beachten sollten, zusammengestellt. 

1. Was kostet die GmbH Gründung? 

Bei einer Firmengründung entstehen Kosten. Es ist sehr wichtig, die anfallenden Kosten vor der Gründung der GmbH genau zu kalkulieren und so böse Überraschungen zu vermeiden. Wie Sie bereits wissen, beträgt das Gründungskapital (Stammkapital) einer GmbH CHF 20’000. Darüber hinaus gibt es weitere Kosten, die anfallen und die Sie unbedingt berücksichtigen müssen:

GmbH gründen in der Schweiz  - Kosten

Wie Sie sehen, können neben dem Stammkapital viele weitere versteckte Kosten auf Sie zukommen. Deshalb haben wir von Jurata diesen Prozess vereinfacht und bieten Ihnen ein Gründungspaket ohne versteckte Kosten zum Fixpreis. Mit uns kommen Sie ganz einfach online und mit wenigen Klicks zu Ihrer eigenen GmbH und schon ab CHF 480

2. Zusammenschluss der Gründer

Bevor Sie eine GmbH gründen können, müssen Sie sich überlegen, ob sie eine Einzel GmbH gründen möchten oder ob Ihre Startup GmbH aus mehreren Gründern bestehen soll.

💡 Für die Gründung braucht es mindestens eine natürliche oder juristische Person.

3. Firmenname, Zweck und Domizil

Neben der Geschäftsidee und einem Unternehmenskonzept sind der Firmenname, der Gesellschaftszweck und das Domizil der GmbH wichtige Entscheidungen, die Sie treffen müssen. 

Sie sind bei der Wahl des Firmennamens frei, sofern die Rechtsform (GmbH) im Firmennamen enthalten ist und der Firmenname nicht schon vergeben ist. Es lohnt sich, die Verfügbarkeit vorab beim Zentralen Firmenindex des Bundes abzuklären. Wir von Jurata übernehmen diese Abklärung gerne für Sie.

Der Gesellschaftszweck muss im Gründungszeitpunkt in den Statuten festgehalten sein. Ihm kommt eine zentrale Bedeutung zu. Er informiert über den Zweck der Gesellschaft und  bildet zugleich die Schranke der Geschäftstätigkeit.

Der Ort, an dem die GmbH ihr Geschäftslokal hat,  wird als Domizil bezeichnet. Das Domizil muss ebenfalls in den Statuten festgehalten werden. Die Adresse wird im Handelsregister eingetragen.  

4. Stammkapital

Wie bereits erwähnt, braucht es für die GmbH Gründung ein sogenanntes Stammkapital von mind. CHF 20’000. Wenn Ihr Startup aus mehreren Mitgliedern (Mitinhaber/Gesellschafter) besteht, müssen Sie zudem festlegen, mit wie vielen Stammanteilen jeder Gesellschafter an der GmbH beteiligt ist. Ein Stammanteil beträgt mindestens CHF 100. 

Das Stammkapital kann in Form von Bar- oder Sacheinlagen aufgebracht werden. Für die Gründung muss das Stammkapital vollständig eingezahlt werden. 

Die gängigste Form zur Hinterlegung des Stammkapitals ist die Bareinlage. Bei der Bareinlage wird das Gesellschaftskapital auf ein sogenanntes Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank eingezahlt. Sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, wird das Geld freigegeben und steht der Gesellschaft als Startkapital zur Verfügung. 

Wenn Sie Ihr Kapitaleinzahlungskonto bei der ZKB einrichten, erhalten Sie dank unserer Partnerschaft mit der ZKB einen Rabatt von CHF 150 auf die Gründungskosten des Gründungspakets von Jurata. Das bedeutet für Sie, dass Ihre GmbH-Gründung bereits ab CHF 330 möglich ist.

Wird das Stammkapital in Form von Sacheinlagen eingebracht, müssen zusätzliche Schritte unternommen werden. Man spricht deshalb auch von einer qualifizierten Gründung. Die Sacheinlagen müssen insbesondere, damit sie gültig in eine GmbH eingebracht werden, verwertbar und verfügbar sein.

5. Organisation der GmbH

Damit eine GmbH rechtsgültig gegründet werden kann. müssen die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung und eine Revisionsstelle bezeichnet werden.

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der GmbH. Sie bestimmt, was mit dem erwirtschafteten Gewinn geschieht, ernennt die Geschäftsführung, genehmigt den Jahresbericht und ist für Statutenänderungen zuständig.. 

☝️ Die Gesellschafterversammlung muss von Gesetzes wegen mindestens einmal pro Jahr abgehalten werden. 

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die GmbH in Ihrer Organisation dem Grundsatz der Selbstorganschaft folgt. Die Gesellschafterversammlung bestimmt in der Regel eine/n oder mehrere Gründer/innen, welche die Geschäftsführung übernehmen. Es ist jedoch auch zulässig, dass die Geschäftsführung von Dritten übernommen wird.

💡 Die geschäftsführende Person muss den Wohnsitz zwingend  in der Schweiz haben. Sie haftet  persönlich, falls Schäden durch absichtliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen verursacht werden.

Die Revisionsstelle ist für die Überprüfung der  Buchführung zuständig und erstellt einen Revisionsbericht zu Handen der Gesellschafterversammlung.

Die Benennung der Organe ist nicht nur eine Voraussetzung für die GmbH Gründung in der Schweiz. Organe tragen massgeblich zum ordnungsgemässen Funktionieren bei.

6. Gründungsdokumente

Damit eine GmbH rechtsgültig gegründet werden kann, müssen verschiedene Dokumente vorbereitet, erstellt, ausgefüllt und unterzeichnet werden. 

Zu den wichtigsten Gründungsdokumenten gehören die Statuten. Sie halten die grundlegenden Rechtsnormen fest. Insbesondere muss der Firmenname, die Höhe des Stammkapitals, der Zweck der Tätigkeit, die Adresse des Firmensitzes, die Stammanteile (Anzahl und Wert) jedes Gesellschafters, die zur Geschäftsführung ernannte(n) Person(en) und allfällige Sacheinlagen festgehalten werden.

Weitere notwendige Dokumente sind die Bestimmung der Revisionsstelle bzw. Verzichtserklärung für die eingeschränkte Revision, die Lex-Friedrich-Erklärung, die Stampa-Erklärung, die Handelsregisteranmeldung und die Beglaubigung der Unterschriften.

💡 Die Gründungsdokumente sind eine zwingende Voraussetzung für den Gründungsakt. Damit alles vollständig ist und seine Richtigkeit hat, ist es sinnvoll, die Gründungsdokumente zusammen mit einem Spezialisten zu erstellen, oder von einem solchen kontrollieren zu lassen.

7. Gründungsversammlung und Verurkundung

Wie bereits erwähnt, ist die Gesellschafterversammlung das oberste Organ. Die erste Gesellschafterversammlung wird auch Gründungsversammlung genannt. Dabei müssen die Statuten bestimmt beziehungsweise genehmigt werden, die Geschäftsführer und unter Umständen eine Revisionsstelle bezeichnet werden

Die Gründungsversammlung wird, nachdem alle Dokumente vorbereitet sind,  vom Notar einberufen. Er nimmt die notarielle Beurkundung vor und beglaubigt die Unterschriften. Damit dies möglich ist, müssen alle Gründungsmitglieder anwesend sein und sich ausweisen können.

💡 Die Unterschriftsbeglaubigung ist, abhängig vom Kanton, auch bei der Gemeinde oder beim Handelsregister möglich. Diesfalls ist es sinnvoll, die Unterschriften bereits vor der Gründungsversammlung und Verurkundung beglaubigen zu lassen.

8. Eintragung im Handelsregister

Nun steht der GmbH Eintragung im Handelsregister nichts mehr im Weg. Die Gründungsdokumente können zusammen mit der bereits unterzeichneten Handelsregisteranmeldung beim zuständigen Handelsregister eingereicht werden. Für die Handelsregisteranmeldung fallen Kosten zwischen CHF 400 - 600 an. Von der Anmeldung bis zur Veröffentlichung dauert es ca. 10-14 Tage.

☝️ Die Eintragung der GmbH ist obligatorisch. Die GmbH entsteht erst mit der Handelsregistereintragung (Veröffentlichung).

Als Gesellschafter (Stammkapitalgeber)  wird man mit dem Namen im Handelsregister eingetragen. Das Handelsregister mit all seinen Einträgen  ist öffentlich einsehbar im Zentralen Firmenindex.

❗Mit der Eintragung im Handelsregister wird der Firmenname (Geschäftsname) nicht geschützt. Das bedeutet, trotz Eintragung im Handelsregister können andere Unternehmen einen ähnlichen Namen verwenden können. Wir von Jurata bieten deshalb zusätzlich zur GmbH Gründung auch ein umfassendes Markenschutzpaket (Trademark) an.

Mehr über den Markenschutz in der Schweiz erfahren Sie hier.

9. Weitere Schritte

Versicherungen

Sobald die GmbH gegründet ist, stellt Ihnen das zuständige Sozialversicherungsamt das Anmeldeformular für Sozialversicherungen zu.  Nach der Retournierung wird Ihre GmbH für Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV) angemeldet. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist obligatorisch, sobald sie Personal einstellen.

☝️ Als Gesellschafter gelten Sie als angestellte Person bei Ihrer GmbH. Das bedeutet, dass Sie, auch wenn sonst kein weiteres Personal eingestellt wird, das Formular retournieren und Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen.

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter mindestens CHF 21’510 pro Jahr verdienen, müssen Sie sich einer Pensionskasse anschliessen und die berufliche Vorsorge (BVG) für Ihre Angestellten (und sich selbst) organisieren.

Sobald Sie Personen in der GmbH beschäftigen und diese einen Lohn beziehen, müssen Sie eine Betriebsunfallversicherung (BU) abschliessen. Dies gilt unabhängig vom Pensum. Personen, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen zusätzlich gegen Unfälle in der Freizeit (NBU) versichert werden.

Mehrwertsteuer

Es ist möglich, dass Ihre GmbH der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Wenn Sie in der Schweiz weniger als CHF 100’000 Umsatz pro Jahr erzielen, sind sie nicht unbedingt mehrwertsteuerpflichtig. Um herauszufinden, ob Sie der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, kann die Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung hilfreich sein. Alternativ beraten Sie unsere Spezialisten gerne.

Die GmbH zusammengefasst

Wie Sie sehen, müssen für eine GmbH Gründung in der Schweiz einige Dinge beachtet werden. Die Gründung ist komplexer als beispielsweise jene der Einzelfirma. Im Gegensatz zur Einzelfirma entstehen höhere Gründungskosten. Dafür haften die Gesellschafter nur mit Ihrem Stammkapital und nicht mit dem persönlichen Vermögen.

Bei der GmbH müssen verschiedene rechtliche Vorschriften beachtet werden, damit diese gültig gegründet werden kann. Wir von Jurata haben uns darauf spezialisiert, Gründungen für Startups so einfach wie möglich zu machen. Gründen Sie jetzt Ihre eigene GmbH, online und mit wenigen Klicks.

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Antworten auf Ihre Fragen

Wie gründet man eine GmbH in der Schweiz?
Wie viel Kapital braucht man für eine GmbH?
Was sind die Vor- und Nachteile einer GmbH?
Wie lange dauert die Gründung?
Wer führt die notarielle Beurkundung durch?
Wie funktioniert die Bestpreisgarantie?