Markenschutz

Marke registrieren: Kosten und Gebühren im Überblick

Was du beim IGE bezahlst, wann Zusatzkosten entstehen und warum eine Recherche oft sinnvoll ist.

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Wenn du einen Namen, ein Logo oder ein anderes Kennzeichen schützen willst, stellt sich schnell eine praktische Frage: Was kostet es, eine Marke registrieren zu lassen? Die Antwort hängt vor allem davon ab, wie viele Waren- und Dienstleistungsklassen du schützen willst, ob du online anmeldest, ob es besonders schnell gehen soll und ob du Unterstützung bei Recherche, Klassifikation oder Anmeldung nutzt.

Was kostet es, eine Marke in der Schweiz zu registrieren?

Die amtliche Grundgebühr für eine Schweizer Markenanmeldung beträgt gemäss IGE CHF 450. Wenn du die Anmeldung elektronisch über e-Trademark einreichst, gewährt das IGE einen e-Rabatt von CHF 100. Damit kostet die Online-Hinterlegung beim IGE aktuell CHF 350 für die ersten drei Waren- und Dienstleistungsklassen.

Rechtlich ist die Gebühr Teil der Hinterlegung. Für eine Markenanmeldung müssen beim IGE ein Eintragungsgesuch, die Wiedergabe der Marke und ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen eingereicht werden (Art. 28 Abs. 2 MSchG). Zudem müssen die dafür vorgesehenen Gebühren bezahlt werden (Art. 28 Abs. 3 MSchG). Wird die vorgeschriebene Gebühr nicht bezahlt, weist das IGE das Gesuch zurück (Art. 30 Abs. 2 lit. b MSchG).

Die Grundgebühr deckt nicht einfach «alles», was rund um eine Marke passieren kann. Sie betrifft die Hinterlegung und Prüfung durch das IGE für die Schweiz. Eine vorgängige Markenrecherche, eine rechtliche Beurteilung, die Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses oder eine Vertretung durch Fachpersonen sind darin nicht enthalten.

Welche IGE-Gebühren fallen bei der Anmeldung an?

Die wichtigsten amtlichen Kosten lassen sich einfach zusammenfassen. Die folgenden Beträge stützen sich auf die offiziellen Angaben des IGE zu Kosten und Gebühren.

Kostenpunkt

Betrag

Wann fällt er an?

Anmeldegebühr

CHF 450

Grundgebühr für die Markenanmeldung in der Schweiz

e-Rabatt

minus CHF 100

Bei elektronischer Anmeldung über e-Trademark

Klassenzuschlag

CHF 100 pro Klasse

Ab der vierten Waren- oder Dienstleistungsklasse

Expressgebühr

CHF 400

Bei beschleunigter Markenprüfung

Verlängerungsgebühr

CHF 550

Für weitere zehn Jahre Schutzdauer

Widerspruchsgebühr

CHF 800

Falls gegen eine Marke Widerspruch erhoben wird

Für die meisten Gründerinnen, KMU und Selbstständigen ist deshalb der praktische Startpunkt: Eine elektronische Anmeldung mit bis zu drei Klassen kostet beim IGE CHF 350. Sobald eine vierte Klasse dazukommt, steigt der Preis um CHF 100 pro zusätzlicher Klasse.

Warum beeinflussen Waren- und Dienstleistungsklassen die Kosten?

Eine Marke schützt nicht abstrakt jedes Geschäftsfeld. Sie wird für bestimmte Waren oder Dienstleistungen angemeldet. Diese werden in Klassen eingeteilt. Das IGE verlangt einen Klassenzuschlag, wenn das Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis mehr als drei Klassen umfasst (Art. 18 Abs. 2 MSchV).

Für die Kostenplanung ist das entscheidend. Eine Marke für ein kleines, klar abgegrenztes Angebot bleibt oft innerhalb der ersten drei Klassen. Eine Marke für mehrere Geschäftsbereiche, etwa Software, Beratung, Ausbildung, Handel und Bekleidung, kann dagegen rasch zusätzliche Klassen benötigen.

Mehr Klassen bedeuten aber nicht automatisch besseren Schutz. Entscheidend ist, dass die Klassen zu deinem tatsächlichen oder geplanten Angebot passen. Ein zu enges Verzeichnis kann später problematisch sein, weil nach der Eintragung nicht einfach neue Waren oder Dienstleistungen hinzugefügt werden können. Ein zu breites Verzeichnis kann unnötige Kosten verursachen und das Risiko von Konflikten erhöhen.

Wie lange gilt der Markenschutz?

Eine Schweizer Marke ist während zehn Jahren ab dem Hinterlegungsdatum gültig (Art. 10 Abs. 1 MSchG). Danach kann sie jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden, wenn ein Verlängerungsantrag gestellt und die vorgesehenen Gebühren bezahlt werden (Art. 10 Abs. 2 MSchG).

Der Verlängerungsantrag kann innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf gestellt werden und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (Art. 10 Abs. 3 MSchG). Wird die Verlängerungsgebühr erst nach Ablauf bezahlt, ist ein Zuschlag geschuldet (Art. 26 Abs. 5 MSchV).

Praktisch bedeutet das: Die Marke registrieren zu lassen, verursacht nicht nur einmalige Kosten. Du solltest auch die Verlängerung nach zehn Jahren im Blick behalten. Die aktuelle Verlängerungsgebühr beträgt gemäss IGE CHF 550 für weitere zehn Jahre.

Welche Zusatzkosten können neben den Amtsgebühren entstehen?

Neben den IGE-Gebühren können Servicekosten entstehen. Diese hängen davon ab, ob du die Anmeldung selbst machst oder professionelle Unterstützung nutzt.

Typische Serviceleistungen sind die Prüfung, ob dein Zeichen überhaupt markenfähig ist, die Recherche nach identischen oder ähnlichen älteren Marken, die Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, die Einreichung der Anmeldung und die Begleitung bei Beanstandungen des IGE.

Gerade die vorgängige Recherche ist wichtig, weil das IGE nicht jedes Kollisionsrisiko für dich beseitigt. Das IGE prüft insbesondere, ob formelle Anforderungen erfüllt sind, ob die Gebühren bezahlt wurden und ob absolute Ausschlussgründe vorliegen (Art. 30 Abs. 2 MSchG). Absolute Ausschlussgründe betreffen etwa Zeichen, die Gemeingut sind, irreführende Zeichen oder Zeichen, die gegen geltendes Recht verstossen (Art. 2 MSchG).

Relative Ausschlussgründe betreffen dagegen Konflikte mit älteren Marken. Vom Markenschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel Zeichen, die mit einer älteren Marke identisch oder ähnlich sind und bei gleichen oder gleichartigen Waren oder Dienstleistungen zu Verwechslungsgefahr führen (Art. 3 Abs. 1 MSchG). Auf solche Gründe kann sich grundsätzlich der Inhaber der älteren Marke berufen (Art. 3 Abs. 3 MSchG). Genau deshalb ist eine Markenrecherche vor der Anmeldung oft sinnvoll.

Wenn du beim Thema Markenschutz Unterstützung benötigst, hilft dir Jurata jederzeit gerne weiter: Markenschutz.

Was kostet eine beschleunigte Markenprüfung?

Wenn es schnell gehen muss, kannst du eine beschleunigte Prüfung beantragen. Die Gebühr dafür beträgt gemäss IGE CHF 400. Rechtlich gilt der Antrag auf beschleunigte Prüfung erst dann als gestellt, wenn zusätzlich zur Hinterlegungsgebühr auch die Gebühr für die beschleunigte Durchführung der Prüfung bezahlt ist (Art. 18a Abs. 2 MSchV).

Ob sich die Expressprüfung lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Sie kann sinnvoll sein, wenn ein Launch kurz bevorsteht, Investorengespräche laufen, eine Messe geplant ist oder die Marke aus strategischen Gründen möglichst rasch eingetragen werden soll. Wenn kein Zeitdruck besteht, ist die normale Prüfung meist ausreichend.

Wichtig ist aber: Eine Expressprüfung ersetzt keine gute Vorbereitung. Wenn das Zeichen problematisch ist oder das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis unklar formuliert wurde, können trotzdem Beanstandungen entstehen.

Welche Kosten entstehen bei einem Widerspruch?

Nach der Eintragung kann der Inhaber einer älteren Marke gegen die neue Marke Widerspruch erheben, wenn er sich auf relative Ausschlussgründe stützt (Art. 31 Abs. 1 MSchG). Der Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung schriftlich mit Begründung beim IGE eingereicht werden. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr zu bezahlen (Art. 31 Abs. 2 MSchG).

Die Widerspruchsgebühr beträgt gemäss IGE CHF 800. Zusätzlich können Vertretungskosten und Parteientschädigungen entstehen. Das macht deutlich, warum die billigste Anmeldung nicht immer die günstigste Lösung ist. Wer vor der Anmeldung sorgfältig recherchiert, reduziert das Risiko, später in ein Konfliktverfahren zu geraten oder die Marke anpassen zu müssen.

Wie kannst du die Kosten realistisch planen?

Am besten planst du die Marke registrieren Kosten in drei Schichten.

Zuerst kommen die amtlichen Gebühren. Für eine einfache elektronische Anmeldung in der Schweiz mit bis zu drei Klassen beträgt die IGE-Gebühr aktuell CHF 350. Ab der vierten Klasse kommen CHF 100 pro Klasse hinzu. Für eine Expressprüfung kommen weitere CHF 400 hinzu.

Danach kommen mögliche Servicekosten. Diese entstehen, wenn du dich bei Recherche, Strategie, Klassifikation oder Anmeldung unterstützen lässt. Solche Kosten sind nicht gesetzlich fixiert, sondern hängen vom Anbieter und vom Umfang der Unterstützung ab.

Schliesslich solltest du mögliche Folgekosten einplanen. Dazu gehören die Verlängerung nach zehn Jahren, ein allfälliger Widerspruch, spätere Übertragungen, Änderungen im Register oder internationale Erweiterungen. Für internationale Registrierungen gelten zusätzliche Regeln und Gebühren. Das MSchG sieht vor, dass internationale Registrierungen durch Vermittlung des IGE veranlasst werden können, wenn die Schweiz Ursprungsland ist (Art. 45 Abs. 1 MSchG). Dafür sind die Gebühren nach den internationalen Regeln und der Verordnung zu bezahlen (Art. 45 Abs. 2 MSchG).

Fazit: Was du budgetieren solltest

Wenn du eine Marke in der Schweiz online anmeldest und höchstens drei Klassen brauchst, solltest du für die amtliche Anmeldung beim IGE aktuell CHF 350 einplanen. Ohne e-Rabatt beträgt die Hinterlegungsgebühr CHF 450. Jede zusätzliche Klasse ab der vierten Klasse kostet CHF 100. Eine Expressprüfung kostet zusätzlich CHF 400. Die Verlängerung nach zehn Jahren kostet aktuell CHF 550.

Die reinen Amtsgebühren sind aber nur ein Teil der Gesamtrechnung. Entscheidend ist, ob deine Marke wirklich schutzfähig ist, ob das Verzeichnis sauber formuliert wurde und ob ältere Marken ein Risiko darstellen. Wer die Marke registrieren und Kosten vermeiden will, die erst später durch Konflikte entstehen, sollte nicht nur auf die tiefste Anmeldegebühr schauen, sondern auch die Qualität der Vorbereitung berücksichtigen.

Häufige Fragen zu den Kosten einer Markenregistrierung

Kostet eine Marke in der Schweiz immer gleich viel?

Nein. Die Grundgebühr ist zwar fix, aber die Gesamtkosten hängen von der Anzahl Klassen, der Art der Einreichung, einer möglichen Expressprüfung und allfälligen Servicekosten ab. Bei elektronischer Anmeldung mit bis zu drei Klassen beträgt die IGE-Gebühr aktuell CHF 350.

Sind drei Klassen immer inklusive?

Bei der Hinterlegungsgebühr sind bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen abgedeckt. Ab der vierten Klasse verlangt das IGE einen Klassenzuschlag von CHF 100 pro zusätzlicher Klasse (Art. 18 Abs. 2 MSchV).

Prüft das IGE, ob meine Marke ältere Marken verletzt?

Das IGE prüft nicht automatisch alle Konflikte mit älteren Marken. Ältere Markeninhaber können sich aber auf relative Ausschlussgründe berufen, wenn Verwechslungsgefahr besteht (Art. 3 MSchG). Deshalb ist eine Recherche vor der Anmeldung empfehlenswert.

Wie lange schützt eine eingetragene Marke?

Eine Marke ist zehn Jahre ab dem Hinterlegungsdatum geschützt (Art. 10 Abs. 1 MSchG). Sie kann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt und die Verlängerungsgebühr bezahlt wird (Art. 10 Abs. 2 MSchG).

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