Warum solltest du eine Marke vor der Anmeldung prüfen?
Eine Marke solltest du vor der Anmeldung prüfen, weil ältere Markenrechte deine Eintragung, Nutzung und Vermarktung gefährden können. Wird deine Marke später angegriffen, drohen Widerspruch, Löschung, Unterlassungsansprüche und hohe Rebranding-Kosten.
Rechtlich ist eine Marke ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dazu gehören etwa Wörter, Buchstaben, Zahlen, Bilder, dreidimensionale Formen oder Kombinationen mit Farben (Art. 1 MSchG).
Problematisch wird es, wenn dein Zeichen einer älteren Marke zu nahekommt. Vom Markenschutz ausgeschlossen sind insbesondere Zeichen, die mit einer älteren Marke identisch oder ihr ähnlich sind und für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen bestimmt sind, wenn daraus eine Verwechslungsgefahr entsteht (Art. 3 Abs. 1 MSchG). Auf diese relativen Ausschlussgründe kann sich grundsätzlich nur die Inhaberin oder der Inhaber der älteren Marke berufen (Art. 3 Abs. 3 MSchG).
Praktisch heisst das: Deine Marke kann zunächst eingetragen werden, obwohl ein Konfliktrisiko besteht. Der Konflikt zeigt sich dann erst später, zum Beispiel durch einen Widerspruch, eine Abmahnung oder eine Klage.
Prüft das IGE ältere Marken bei der Anmeldung?
Nein. Das IGE prüft bei der Anmeldung nicht, ob deine Marke mit einer älteren identischen oder ähnlichen Marke kollidiert. Diese Abklärung liegt bei dir.
Das IGE weist ein Eintragungsgesuch unter anderem zurück, wenn formale Anforderungen nicht erfüllt sind, Gebühren fehlen oder absolute Ausschlussgründe vorliegen (Art. 30 Abs. 2 MSchG). Absolute Ausschlussgründe betreffen etwa beschreibende, banale, irreführende oder gesetzeswidrige Zeichen. Die relative Frage, ob eine ältere Marke entgegensteht, wird dagegen nicht automatisch geprüft.
Eine Eintragung bedeutet deshalb nicht, dass deine Marke konfliktfrei ist. Sie bedeutet nur, dass das IGE im Anmeldeverfahren keinen Zurückweisungsgrund gefunden hat, den es von Amtes wegen prüft.
Nach der Veröffentlichung der Eintragung kann die Inhaberin einer älteren Marke innert drei Monaten Widerspruch erheben (Art. 31 Abs. 1 MSchG, Art. 31 Abs. 2 MSchG). Ist der Widerspruch begründet, wird die Eintragung ganz oder teilweise widerrufen (Art. 33 MSchG).
Was bedeutet Verwechslungsgefahr bei Marken?
Verwechslungsgefahr bedeutet nicht nur, dass zwei Zeichen identisch sind. Sie liegt auch vor, wenn Kundinnen und Kunden wegen der Ähnlichkeit glauben könnten, die Waren oder Dienstleistungen stammten vom gleichen Unternehmen oder von wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.
Das Bundesgericht stellt dabei auf den Gesamteindruck ab, den die Marke in der Erinnerung der angesprochenen Personen hinterlässt. Eine jüngere Marke kann die ältere Marke beeinträchtigen, wenn das Publikum die Angebote dem falschen Markeninhaber zurechnet oder fälschlicherweise einen wirtschaftlichen Zusammenhang vermutet (BGE 128 III 441 E. 3.1, bestätigt in BGer 4A_154/2023 E. 2.1.1).
Wichtig sind vor allem drei Punkte. Erstens müssen die Waren oder Dienstleistungen verglichen werden. Je näher sie beieinanderliegen, desto grösser ist das Konfliktrisiko. Zweitens ist die Zeichenähnlichkeit zu prüfen. Bei Wortmarken zählen Klang, Schriftbild und Bedeutung. Drittens spielt die Kennzeichnungskraft der älteren Marke eine Rolle. Fantasievolle oder bekannte Marken haben oft einen weiteren Schutzbereich als schwache, eher beschreibende Zeichen.
Wie kannst du deine Marke selbst prüfen?
Wenn du deine Marke prüfen willst, beginnst du am besten mit einer einfachen Eigenrecherche. Diese ersetzt keine professionelle Ähnlichkeitsrecherche, hilft aber, offensichtliche Risiken früh zu erkennen.
Der wichtigste Startpunkt ist die offizielle Schweizer Markendatenbank Swissreg. Dort kannst du nach Schweizer Marken und Markengesuchen suchen. Prüfe nicht nur die exakte Schreibweise, sondern auch naheliegende Varianten. Wenn deine Marke zum Beispiel «Luniva» heissen soll, können auch Schreibweisen wie «Lunivia», «Lunivae» oder «Luniva Swiss» relevant sein.
Danach solltest du ähnliche Zeichen prüfen. Genau hier entstehen viele Konflikte. Eine leicht andere Schreibweise oder ein Zusatz wie «Swiss», «Group», «Tech», «Solutions» oder «Premium» genügt nicht immer, um genügend Abstand zu schaffen. Entscheidend ist, was in der Erinnerung der Kundinnen und Kunden hängen bleibt.
Ebenso wichtig ist der Blick auf die Waren und Dienstleistungen. Marken sind nicht abstrakt geschützt, sondern immer für bestimmte Produkte oder Services. Ein ähnlicher Name kann in einem völlig anderen Tätigkeitsbereich unproblematischer sein als im direkten Marktumfeld.
Schliesslich solltest du auch Firmen, Domains und die tatsächliche Nutzung im Markt prüfen. Ein Name kann als Domain verfügbar sein und trotzdem mit einer älteren Marke kollidieren. Umgekehrt kann ein Handelsregistereintrag nicht garantieren, dass die Bezeichnung markenrechtlich frei ist.
Reicht Swissreg für eine sichere Markenprüfung?
Swissreg ist ein wichtiger erster Schritt, reicht aber für eine verlässliche Konfliktprüfung oft nicht aus. Die Datenbank zeigt Registerinformationen, erkennt aber nicht zuverlässig alle ähnlich geschriebenen, ähnlich klingenden oder ähnlich gestalteten Marken.
Besonders anspruchsvoll ist die Prüfung bei Fantasiebegriffen, Abkürzungen, fremdsprachigen Elementen und Logos. Bei Bildmarken kommt es nicht nur auf einzelne Motive an, sondern auch auf Stil, Anordnung, Farben und Gesamteindruck.
Wenn du die Marke nur sehr begrenzt nutzt, kann eine sorgfältige Eigenrecherche für eine erste Einschätzung genügen. Wenn du aber grössere Investitionen planst, Verpackungen drucken lässt, eine App lancierst oder die Marke langfristig aufbauen willst, ist eine professionelle Markenprüfung deutlich sinnvoller.
Eine gute Prüfung sucht nicht nur nach identischen Treffern. Sie bewertet auch ähnliche Zeichen und ordnet die Risiken ein. Das ist wichtig, weil nicht jeder Treffer automatisch gefährlich ist. Umgekehrt kann ein scheinbar harmloser Treffer problematisch werden, wenn Zeichen, Waren und Dienstleistungen nahe beieinanderliegen.
Welche Folgen drohen bei einem Markenkonflikt?
Ein Markenkonflikt kann dazu führen, dass deine Marke ganz oder teilweise widerrufen, gelöscht oder in ihrer Nutzung verboten wird. Zusätzlich können Kosten für Anwälte, Verfahren, neue Domains, neue Verpackungen und neues Marketing entstehen.
Die Inhaberin einer älteren Marke hat das ausschliessliche Recht, die Marke zur Kennzeichnung der geschützten Waren oder Dienstleistungen zu gebrauchen und darüber zu verfügen (Art. 13 Abs. 1 MSchG). Sie kann anderen insbesondere verbieten, ein kollidierendes Zeichen auf Waren, Verpackungen, in der Werbung, auf Geschäftspapieren oder sonst im geschäftlichen Verkehr zu verwenden (Art. 13 Abs. 2 MSchG).
Bei einer drohenden oder bestehenden Verletzung kann vor Gericht unter anderem verlangt werden, dass die Verletzung verboten oder beseitigt wird (Art. 55 Abs. 1 MSchG). Zusätzlich bleiben Ansprüche auf Schadenersatz, Genugtuung oder Gewinnherausgabe vorbehalten (Art. 55 Abs. 2 MSchG).
Auch eine bereits eingetragene Marke ist nicht endgültig sicher. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass eine Marke bei relativen Ausschlussgründen über eine Löschungs- oder Nichtigkeitsklage aus dem Markenregister entfernt werden kann (BGer 4A_154/2023 E. 2.1.1).
Wann lohnt sich professionelle Unterstützung?
Eine professionelle Markenprüfung lohnt sich besonders, wenn du die Marke langfristig nutzen, grössere Investitionen tätigen oder sie als wichtigen Unternehmenswert aufbauen willst.
Das gilt vor allem bei neuen Firmennamen, Produktnamen, App-Namen, Plattformnamen, Labels und Logos. Je stärker deine Sichtbarkeit von der Marke abhängt, desto wichtiger ist eine saubere Prüfung vor der Anmeldung.
Idealerweise prüfst du nicht erst am Ende des Branding-Prozesses. Besser ist es, mehrere Namensideen früh zu testen. So kannst du riskante Varianten aussortieren, bevor du dich auf einen Namen festlegst. Wenn du beim Thema Markenschutz Unterstützung benötigst, hilft dir Jurata jederzeit gerne weiter. Informationen dazu findest du beim Service für Markenschutz.
Fazit
Eine Marke zu prüfen ist einer der wichtigsten Schritte vor der Anmeldung. Das IGE kontrolliert nicht automatisch, ob ältere ähnliche Marken bestehen. Deshalb solltest du selbst recherchieren oder eine professionelle Prüfung durchführen lassen, bevor du deine Marke anmeldest und im Markt aufbaust.
Entscheidend sind nicht nur identische Treffer, sondern auch ähnliche Zeichen, gleiche oder gleichartige Waren und Dienstleistungen sowie der Gesamteindruck. Wer diesen Schritt ernst nimmt, reduziert das Risiko von Widerspruch, Löschung, Unterlassungsansprüchen und teurem Rebranding deutlich.
Häufige Fragen zur Markenprüfung
Muss ich meine Marke prüfen, wenn der Firmenname noch frei ist?
Ja. Ein freier Firmenname bedeutet nicht automatisch, dass auch markenrechtlich alles sicher ist. Firmenrecht, Markenrecht und Domainverfügbarkeit sind unterschiedliche Ebenen.
Kann ich eine ähnliche Marke anmelden, wenn ich ein anderes Logo verwende?
Nicht immer. Ein anderes Logo kann helfen, wenn der Gesamteindruck genügend Abstand schafft. Wenn aber der prägende Wortbestandteil sehr ähnlich ist, kann trotzdem Verwechslungsgefahr bestehen.
Was passiert, wenn niemand Widerspruch erhebt?
Dann ist ein wichtiges Risiko reduziert, aber nicht zwingend erledigt. Ältere Rechte können unter Umständen später noch gerichtlich geltend gemacht werden.
Soll ich zuerst die Marke anmelden oder zuerst die Domain kaufen?
Viele sichern früh die passende Domain. Rechtlich solltest du aber vor grösseren Investitionen prüfen, ob der Name auch markenrechtlich tragfähig ist.




