Was ist eine Markenrecherche?
Eine Markenrecherche ist die Prüfung, ob dein gewünschtes Zeichen bereits von anderen verwendet oder geschützt wird und ob dadurch ein Konflikt entstehen kann.
Als Marke gilt ein Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen unterscheiden kann. Das können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Bilder, dreidimensionale Formen oder Kombinationen mit Farben sein (Art. 1 Abs. 1 MSchG, Art. 1 Abs. 2 MSchG).
In der Praxis geht es oft um Namen, Logos, Produktbezeichnungen, App-Namen, Shop-Namen oder Claims. Eine gute Recherche fragt deshalb nicht nur, ob exakt derselbe Name schon existiert. Sie fragt vor allem, ob ein ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen geschützt ist. Genau dort entstehen die meisten Risiken.
Warum reicht die Anmeldung beim IGE nicht aus?
Die kurze Antwort lautet: Das IGE prüft bei der Eintragung nicht automatisch, ob deine Marke mit älteren Marken kollidiert.
Das Gesetz unterscheidet zwischen absoluten und relativen Ausschlussgründen. Absolute Ausschlussgründe betreffen zum Beispiel Zeichen, die Gemeingut sind, irreführend wirken oder gegen Recht und Ordnung verstossen (Art. 2 MSchG). Solche Punkte prüft das IGE im Eintragungsverfahren, und es weist ein Gesuch zurück, wenn entsprechende Zurückweisungsgründe vorliegen (Art. 30 Abs. 2 MSchG).
Anders ist es bei älteren Markenrechten. Zeichen sind vom Markenschutz ausgeschlossen, wenn sie mit einer älteren Marke identisch oder ähnlich sind und für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen bestimmt sind, sodass eine Verwechslungsgefahr entsteht (Art. 3 Abs. 1 MSchG). Auf diese relativen Ausschlussgründe kann sich grundsätzlich nur der Inhaber der älteren Marke berufen (Art. 3 Abs. 3 MSchG).
Das IGE weist selbst darauf hin, dass es mögliche Verletzungen älterer Marken und Firmenrechte im Eintragungsverfahren nicht prüft. Eine eigene Abklärung vor der Anmeldung ist deshalb zentral. Praktisch bedeutet das: Deine Marke kann eingetragen werden und später trotzdem angegriffen werden. Ein älterer Markeninhaber kann nach der Veröffentlichung Widerspruch erheben. Die Frist dafür beträgt drei Monate ab Veröffentlichung der Eintragung (Art. 31 Abs. 1 MSchG, Art. 31 Abs. 2 MSchG).
Welche Quellen solltest du zuerst prüfen?
Eine erste Markenrecherche kannst du selbst durchführen. Sie ersetzt keine rechtliche Beurteilung, hilft dir aber, offensichtliche Risiken früh zu erkennen.
Der wichtigste Startpunkt ist die Swissreg-Markendatenbank des IGE. Dort findest du Schweizer Marken, hängige Markengesuche und internationale Registrierungen mit Schutzwirkung für die Schweiz. Zusätzlich solltest du prüfen, ob ähnliche Firmen im Zentralen Firmenindex eingetragen sind, ob passende Domains vergeben sind und ob der Name im Internet bereits stark von einem anderen Unternehmen genutzt wird.
Das IGE empfiehlt auf seiner Seite zur eigenen Recherche ausdrücklich, neben Marken auch Firmen- und Domainnamen zu berücksichtigen.
Wichtig ist dabei die Reihenfolge. Beginne breit mit identischen Treffern. Suche danach Varianten, Schreibfehler, Trennungen, Mehrzahlformen, ähnliche Wortanfänge und ähnliche Endungen. Bei englischen oder fremdsprachigen Begriffen solltest du auch naheliegende Übersetzungen und Schreibweisen prüfen. Bei Logos kommt hinzu, dass Bildbestandteile in Datenbanken schwieriger zu recherchieren sind als Wörter.
Worauf kommt es bei Verwechslungsgefahr an?
Verwechslungsgefahr bedeutet nicht nur, dass Kundinnen zwei Marken direkt verwechseln. Es genügt auch, wenn sie zwar einen Unterschied erkennen, aber wegen der Ähnlichkeit eine wirtschaftliche Verbindung vermuten.
Das Bundesgericht beschreibt Verwechslungsgefahr als Beeinträchtigung der Unterscheidungsfunktion der älteren Marke. Sie liegt vor, wenn das Publikum Waren oder Dienstleistungen dem falschen Markeninhaber zurechnet oder aufgrund der Ähnlichkeit falsche Zusammenhänge annimmt (BGE 128 III 96 E. 2a). Entscheidend ist nicht ein isolierter Buchstabenvergleich, sondern der Gesamteindruck.
Für deine Markenrecherche heisst das: Du musst mindestens drei Ebenen prüfen. Zuerst ist die Zeichenähnlichkeit wichtig. Klingen die Namen ähnlich? Sehen sie ähnlich aus? Haben sie einen ähnlichen Sinn? Bei Wortmarken zählen Schriftbild, Klang und Bedeutung. Bei Logos kommt die grafische Wirkung dazu.
Danach zählt die Nähe der Waren und Dienstleistungen. Je näher die Produkte oder Services beieinanderliegen, desto grösser muss der Abstand zwischen den Zeichen sein. Das Bundesgericht hält fest, dass Gleichheit oder Gleichartigkeit eine Grenze bildet. Sind Waren oder Dienstleistungen nicht mindestens gleichartig, kommt ein relativer Ausschlussgrund grundsätzlich nicht in Betracht, abgesehen von besonderen Fällen wie berühmten Marken (BGer 4A_265/2020 E. 7.1). Gleichartigkeit liegt vor, wenn zwischen den Angeboten eine gewisse Nähe besteht. Sie fehlt eher, wenn Produkte unterschiedliche Zwecke haben oder unterschiedlich benutzt werden (BGer 4A_265/2020 E. 7.2).
Schliesslich spielt die Kennzeichnungskraft der älteren Marke eine Rolle. Eine fantasievolle oder bekannte Marke hat meist einen weiteren Schutzbereich als ein schwaches, beschreibungsnahes Zeichen. Umgekehrt können bei schwachen Marken schon kleinere Abweichungen reichen. Trotzdem darfst du beschreibende Bestandteile nicht einfach ignorieren, wenn sie den Gesamteindruck prägen.
Wie prüfst du Waren und Dienstleistungen richtig?
Bei der Markenanmeldung musst du angeben, für welche Waren und Dienstleistungen deine Marke geschützt werden soll. Diese Angaben müssen präzise sein und nach der Nizza-Klassifikation eingeordnet werden (Art. 11 MSchV).
Für die Recherche ist diese Liste entscheidend. Du solltest nicht nur die Klassen vergleichen, sondern die konkreten Waren und Dienstleistungen. Zwei Marken in derselben Klasse können unproblematisch sein, wenn die Angebote weit auseinanderliegen. Umgekehrt können Angebote in verschiedenen Klassen trotzdem nahe genug sein, um ein Risiko zu schaffen.
Ein Beispiel aus der Rechtsprechung zeigt das gut. Im Fall ORFINA ging es um Uhren einerseits und andere mögliche Mode-Accessoires andererseits. Das Bundesgericht stellte klar, dass ein allgemeiner Bezug zu Modeartikeln allein nicht automatisch genügt, um Gleichartigkeit anzunehmen (BGE 128 III 96 E. 2d).
Im Fall Lumimart gegen Luminarte bejahte das Bundesgericht dagegen die Nähe im Bereich Beleuchtung. Leuchten, Leuchtmittel und damit verbundene Produkte können aus Sicht des Publikums eng zusammengehören (BGer 4A_265/2020 E. 7.3). Für deine Recherche bedeutet das: Denke nicht nur in Klassen, sondern aus Kundensicht.
Welche Risiken bestehen trotz eingetragener Marke?
Eine eingetragene Marke gibt dir ein starkes Recht. Der Markeninhaber darf die Marke für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen gebrauchen und darüber verfügen (Art. 13 Abs. 1 MSchG). Er kann anderen unter bestimmten Voraussetzungen verbieten, ein kollidierendes Zeichen zu verwenden, etwa auf Produkten, in der Werbung, auf Geschäftspapieren oder sonst im geschäftlichen Verkehr (Art. 13 Abs. 2 MSchG).
Das ist gerade für Websites, Shops und Domains wichtig. Ein Konflikt kann also nicht nur entstehen, wenn du ein Zeichen direkt auf einem Produkt anbringst. Auch die Verwendung als Shopname, Domain, Social-Media-Name oder Werbezeichen kann relevant werden, wenn ein genügender Bezug zur Schweiz besteht und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Risiko ist deshalb nicht nur theoretisch. Eine ältere Marke kann zu Widerspruch, Löschungs- oder Nichtigkeitsverfahren, Unterlassungsansprüchen und Kosten führen. Im ungünstigsten Fall musst du nach dem Launch umbenennen, Verpackungen ändern, Domains ersetzen und Marketingmaterial neu aufbauen.
Wann solltest du professionelle Hilfe beiziehen?
Eine eigene Recherche ist sinnvoll, aber sie hat Grenzen. Das IGE weist selbst darauf hin, dass kostenlose Datenbanken vor allem bei ähnlichen Marken nur beschränkt verlässliche Entscheidungsgrundlagen liefern. Besonders heikel sind Bildmarken, kurze Fantasienamen, internationale Expansion, stark besetzte Branchen und Namen, die sich an beschreibende Begriffe anlehnen.
Professionelle Unterstützung lohnt sich insbesondere, wenn du bereits in Branding, Verpackung, Website oder Werbung investierst. Dann ist der Schaden einer späteren Kollision deutlich höher als die Kosten einer vorgängigen Prüfung. Wenn du beim Thema Markenschutz Unterstützung benötigst, hilft dir Jurata jederzeit gerne weiter über den Service für Markenschutz.
Wie gehst du praktisch vor?
Am besten behandelst du die Markenrecherche als festen Schritt vor jeder Anmeldung. Zuerst definierst du das Zeichen genau. Geht es um einen reinen Namen, ein Logo oder eine Wortbildmarke? Danach definierst du die Waren und Dienstleistungen so konkret wie möglich. Erst dann suchst du in Swissreg nach identischen und ähnlichen Zeichen, ergänzt die Recherche um Firmen, Domains und Internetsuche und bewertest die Treffer nach Nähe, Zeichenähnlichkeit und Kennzeichnungskraft.
Wenn du mehrere mögliche Namen hast, prüfe sie möglichst früh parallel. Oft zeigt sich bereits in der ersten Suche, welche Namen stark belastet sind und welche bessere Chancen haben. So vermeidest du, dass dein Team emotional und finanziell zu stark auf eine Marke setzt, die später rechtlich wackelt.
Häufige Fragen zur Markenrecherche
Muss meine Marke weltweit frei sein?
Nein. Für eine Schweizer Markenanmeldung ist zuerst entscheidend, ob ältere Rechte mit Wirkung für die Schweiz entgegenstehen. Wenn du aber später in der EU, in den USA oder international verkaufen willst, solltest du die Recherche auf diese Märkte ausweiten.
Reicht es, wenn die Domain noch frei ist?
Nein. Eine freie Domain bedeutet nicht, dass der Name markenrechtlich frei ist. Markenrechte, Firmenrechte und Domainnamen folgen unterschiedlichen Regeln. Eine Domain kann verfügbar sein, obwohl eine ähnliche ältere Marke besteht.
Kann ich eine Marke anmelden, obwohl es ähnliche Treffer gibt?
Das hängt von der konkreten Nähe ab. Ähnliche Treffer sind nicht automatisch ein Verbot. Entscheidend sind Gesamteindruck, Waren- und Dienstleistungsnähe, Kennzeichnungskraft und die Sicht der relevanten Kundschaft.
Sollte ich zuerst recherchieren oder zuerst anmelden?
In der Regel solltest du zuerst recherchieren. Die Anmeldung kann zwar schnell gehen, aber eine spätere Kollision kann deutlich teurer werden. Eine saubere Markenrecherche reduziert das Risiko, dass du nach der Eintragung oder nach dem Marktstart umbenennen musst.




