Markenschutz

Markenschutz: Was Gründer und KMU wissen müssen

Wann sich eine Marke lohnt, wie die Anmeldung funktioniert und welche Fehler du vermeiden solltest.

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Der Name steht, das Logo ist fertig, die Website geht bald live. Für viele Gründerinnen, Gründer und KMU fühlt sich genau dieser Moment nach Start an. Gleichzeitig entsteht hier ein Risiko, das oft unterschätzt wird: Wer seinen Namen, sein Logo oder seinen Produktnamen nicht sauber schützt, kann später teure Konflikte erleben oder feststellen, dass jemand anderes schneller war. Markenschutz in der Schweiz ist deshalb nicht nur ein Thema für grosse Unternehmen. Gerade junge Firmen investieren früh viel Energie in Sichtbarkeit, Vertrauen und Wiedererkennung.

Was bedeutet Markenschutz in der Schweiz?

Markenschutz in der Schweiz bedeutet, dass ein Zeichen im Markenregister eingetragen wird und der Inhaber dieses Zeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen exklusiv verwenden darf. Rechtlich ist eine Marke ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Art. 1 Abs. 1 MSchG).

Als Marke kommen zum Beispiel Wörter, Buchstaben, Zahlen, Bilder, dreidimensionale Formen oder Kombinationen solcher Elemente mit Farben infrage (Art. 1 Abs. 2 MSchG). Für Gründer und KMU sind vor allem Wortmarken, Bildmarken und kombinierte Wort-Bild-Marken relevant. Eine Wortmarke schützt den Namen als solchen. Eine Bildmarke schützt ein grafisches Zeichen. Eine Wort-Bild-Marke schützt die konkrete Gestaltung, also etwa einen Namen in einer bestimmten Logoform.

Wichtig ist: Das Markenrecht entsteht grundsätzlich mit der Eintragung im Register (Art. 5 MSchG). Wer zuerst hinterlegt, hat grundsätzlich die bessere Position (Art. 6 MSchG). Deshalb ist Markenschutz in der Schweiz besonders dann wichtig, wenn du einen Namen öffentlich nutzt, ihn in Marketing investierst oder unter diesem Namen Produkte und Dienstleistungen verkaufst.

Ist der Handelsregistereintrag schon Markenschutz?

Ein Handelsregistereintrag ersetzt keinen Markenschutz. Der Firmenname im Handelsregister schützt vor allem die Firma als rechtliche Unternehmensbezeichnung. Eine Marke schützt dagegen ein Zeichen für konkrete Waren oder Dienstleistungen.

Das ist ein häufiger Irrtum bei Gründungen. Eine GmbH oder AG kann im Handelsregister eingetragen sein und trotzdem markenrechtliche Probleme bekommen, wenn ein ähnlicher Name bereits als Marke für ähnliche Waren oder Dienstleistungen geschützt ist. Umgekehrt bedeutet ein eingetragener Firmenname nicht automatisch, dass du anderen die Nutzung eines ähnlichen Zeichens als Produktname, Logo oder Domain verbieten kannst.

Besonders heikel wird es, wenn du unter deinem Firmennamen auch Produkte verkaufst, einen Webshop betreibst oder eine Dienstleistung vermarktest. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass Markeninhaber nicht nur gegen Zeichen auf Produkten vorgehen können, sondern auch gegen kennzeichenmässige Verwendung im geschäftlichen Verkehr, etwa in Werbung, auf Geschäftspapieren, als Firma oder als Domain, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (BGer 4A_265/2020 E. 7.4.2).

Welche Zeichen lassen sich nicht schützen?

Nicht jeder gute Marketingname ist automatisch eine gute Marke. Vom Markenschutz ausgeschlossen sind insbesondere Zeichen, die Gemeingut sind, irreführend wirken oder gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen (Art. 2 MSchG).

Für KMU ist vor allem das Gemeingut wichtig. Gemeingut sind Zeichen, die entweder freigehalten werden müssen oder nicht unterscheidungskräftig genug sind. Beschreibende Begriffe sind deshalb problematisch. Wer zum Beispiel eine reine Sachangabe für die eigenen Produkte monopolisieren möchte, wird häufig scheitern.

Das Bundesgericht formuliert den Grundsatz klar: Nicht schutzfähig sind insbesondere Zeichen, die sich in Angaben über Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert oder sonstige Merkmale der Waren oder Dienstleistungen erschöpfen. Entscheidend ist, ob der beschreibende Charakter ohne besondere Denkarbeit und ohne Fantasieaufwand erkennbar ist. Es genügt, wenn dies in einem Sprachgebiet der Schweiz zutrifft (BGE 145 III 178 E. 2.3.1).

Für Gründer heisst das praktisch: Je beschreibender dein Name ist, desto schwächer ist meistens dein Schutz. Fantasievolle oder eigenständige Namen sind markenrechtlich oft stärker. Ein Name, der sofort erklärt, was du machst, kann im Marketing attraktiv sein. Als Marke ist er aber nicht immer ideal.

Was schützt eine eingetragene Marke konkret?

Eine eingetragene Marke gibt dir das ausschliessliche Recht, die Marke zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, für die sie beansprucht wird (Art. 13 Abs. 1 MSchG). Du kannst anderen unter bestimmten Voraussetzungen verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu verwenden (Art. 13 Abs. 2 MSchG).

Der Schutz gilt aber nicht grenzenlos. Eine Marke ist immer für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Genau deshalb musst du bei der Anmeldung ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis wählen. Der Schutz einer Kaffeemarke ist nicht automatisch gleich wie der Schutz einer Softwaremarke oder einer Beratungsmarke.

Bei Konflikten spielt die Verwechslungsgefahr eine zentrale Rolle. Zeichen sind insbesondere dann problematisch, wenn sie einer älteren Marke ähnlich sind und für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen bestimmt sind, sodass sich daraus eine Verwechslungsgefahr ergibt (Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG).

Das Bundesgericht beurteilt die Verwechslungsgefahr nach dem Gesamteindruck, den die Zeichen in der Erinnerung der betroffenen Kundschaft hinterlassen. Es reicht also nicht, zwei Logos künstlich in Einzelteile zu zerlegen. Entscheidend ist, ob Kundinnen und Kunden die Produkte oder Dienstleistungen dem falschen Unternehmen zuordnen könnten oder fälschlicherweise eine wirtschaftliche Verbindung vermuten (BGer 4A_540/2023 E. 3.1).

Wie läuft die Markenanmeldung beim IGE ab?

Die Markenanmeldung erfolgt in der Schweiz beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum. Das IGE stellt dafür die Online-Anmeldung über e-Trademark zur Verfügung. Nach Angaben des IGE umfasst die Anmeldung insbesondere das Zeichen selbst und das Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen, für die Schutz beansprucht wird.

Vor der Anmeldung solltest du drei Dinge klären. Erstens, welches Zeichen du schützen willst. Zweitens, für welche Waren oder Dienstleistungen du Schutz brauchst. Drittens, ob ältere Marken bestehen, die deinem Zeichen gefährlich nahekommen.

Das IGE prüft bei der Anmeldung insbesondere absolute Ausschlussgründe, also zum Beispiel fehlende Unterscheidungskraft oder irreführende Angaben. Es prüft aber nicht umfassend, ob deine Marke ältere Rechte Dritter verletzt. Genau deshalb ist eine vorgängige Markenrecherche so wichtig. Wenn du ohne Recherche anmeldest, kann es passieren, dass deine Marke zwar eingetragen wird, später aber ein älterer Markeninhaber Widerspruch erhebt oder zivilrechtlich gegen dich vorgeht.

Nach der Eintragung wird die Marke veröffentlicht. Inhaber älterer Marken können gegen die Eintragung vorgehen, wenn sie relative Ausschlussgründe geltend machen können (Art. 3 Abs. 3 MSchG).

Wenn du beim Thema Markenschutz Unterstützung benötigst, hilft dir Jurata jederzeit gerne weiter: Markenschutz.

Was kostet Markenschutz in der Schweiz?

Die amtlichen Kosten für Markenschutz in der Schweiz sind für viele KMU gut planbar. Gemäss der offiziellen Gebührenübersicht des IGE beträgt die Anmeldegebühr für eine Schweizer Marke CHF 450. Bei elektronischer Einreichung gewährt das IGE einen Rabatt von CHF 100. Die Anmeldung umfasst grundsätzlich die ersten drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für zusätzliche Klassen können weitere Gebühren anfallen. Die Verlängerung für weitere zehn Jahre kostet gemäss IGE CHF 550.

Diese Gebühren sind nur ein Teil der Gesamtkosten. Hinzukommen können Kosten für eine Markenrecherche, eine rechtliche Einschätzung, die Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses oder die Vertretung in einem Widerspruchsverfahren.

Gerade beim Markenschutz in der Schweiz lohnt es sich, nicht nur auf die Anmeldegebühr zu schauen. Eine schlecht gewählte Klasse, ein zu enges Verzeichnis oder ein nicht recherchierter Konflikt kann später deutlich teurer werden als eine saubere Vorbereitung.

Wie lange gilt eine Marke?

Eine Schweizer Marke ist während zehn Jahren ab dem Hinterlegungsdatum gültig (Art. 10 Abs. 1 MSchG). Sie kann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden, wenn ein Verlängerungsantrag gestellt und die vorgesehenen Gebühren bezahlt werden (Art. 10 Abs. 2 MSchG).

Der Verlängerungsantrag muss innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eingereicht werden. Spätestens ist er noch innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf möglich (Art. 10 Abs. 3 MSchG).

Das macht Marken für Unternehmen besonders attraktiv. Anders als gewisse andere Schutzrechte kann eine Marke grundsätzlich immer wieder verlängert werden. Voraussetzung ist aber, dass sie strategisch gepflegt und rechtzeitig erneuert wird.

Muss ich die Marke wirklich benutzen?

Ja. Eine Marke ist nicht dafür gedacht, Zeichen auf Vorrat zu blockieren. Sie ist geschützt, soweit sie im Zusammenhang mit den Waren und Dienstleistungen gebraucht wird, für die sie beansprucht wird (Art. 11 Abs. 1 MSchG).

Nach einer gewissen Schonfrist kann Nichtgebrauch dazu führen, dass der Markeninhaber sein Recht nicht mehr geltend machen kann. Wer die Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gebraucht, kann das Markenrecht grundsätzlich nicht mehr durchsetzen, sofern keine wichtigen Gründe für den Nichtgebrauch bestehen (Art. 12 Abs. 1 MSchG).

Das Bundesgericht betont, dass diese Gebrauchspflicht verhindern soll, dass Marken bloss auf Vorrat hinterlegt werden und dadurch der Registerbestand künstlich aufgebläht oder die Schaffung neuer Marken behindert wird (BGer 4A_265/2020 E. 6.3.2).

Für KMU bedeutet das: Melde deine Marke nicht beliebig breit an, sondern dort, wo du sie ernsthaft nutzen willst. Eine zu breite Anmeldung klingt im ersten Moment sicher, kann später aber angreifbar werden.

Wann sollte ein KMU eine Marke anmelden?

Eine Marke solltest du spätestens dann anmelden, wenn du ernsthaft unter einem bestimmten Namen in den Markt gehen willst. Besonders wichtig ist Markenschutz in der Schweiz, wenn du bereits in Logo, Verpackung, Website, Werbung, Social Media, Produktentwicklung oder Vertrieb investierst.

Auch vor einer Finanzierungsrunde, einer Expansion, einem Franchise-Modell oder einem Marktplatz-Launch ist eine Markenanmeldung sinnvoll. Investoren, Vertriebspartner und Plattformen achten zunehmend darauf, ob die wichtigsten Kennzeichen rechtlich gesichert sind.

Noch besser ist es, die Markenfrage vor dem öffentlichen Launch zu klären. So kannst du früh erkennen, ob dein Wunschname rechtlich riskant ist. Wenn du erst nach Monaten oder Jahren rebrandest, kostet das meist nicht nur Geld, sondern auch Vertrauen und Wiedererkennung.

Häufige Fragen zum Markenschutz in der Schweiz

Schützt eine Schweizer Marke auch im Ausland?

Nein. Markenschutz ist territorial. Eine Schweizer Marke schützt grundsätzlich in der Schweiz. Wenn du deine Marke auch in der EU, den USA oder anderen Märkten nutzen willst, brauchst du zusätzlichen Schutz im Ausland oder eine internationale Markenstrategie.

Kann ich eine Marke schon vor der Gründung anmelden?

Ja, eine Markenanmeldung kann auch vor der eigentlichen Unternehmensgründung sinnvoll sein. Wichtig ist aber, dass die Inhaberschaft sauber geplant wird. Wenn später eine GmbH oder AG die Marke nutzen soll, muss geklärt sein, ob die Marke übertragen oder von Anfang an passend angemeldet wird.

Reicht eine Domain als Schutz?

Nein. Eine Domain gibt dir keine Marke. Sie kann praktisch wichtig sein, ersetzt aber keine Eintragung im Markenregister. Zudem kann eine Domain markenrechtlich problematisch sein, wenn sie mit einer älteren Marke kollidiert.

Was ist der häufigste Fehler beim Markenschutz?

Der häufigste Fehler ist, den Namen zuerst öffentlich aufzubauen und erst später zu prüfen, ob er schutzfähig und frei ist. Markenschutz in der Schweiz sollte deshalb nicht erst nach dem Launch kommen, sondern Teil der Marken- und Gründungsstrategie sein.

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