Was gilt rechtlich als Marke?
Eine Marke ist ein Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet. Das kann ein Wort, ein Logo, eine Buchstabenkombination, eine Zahl, eine bildliche Darstellung, eine dreidimensionale Form oder eine Kombination davon sein (Art. 1 MSchG).
Für KMU heisst das: Nicht nur der Firmenname kann markenrechtlich relevant sein. Auch ein Produktname, ein Slogan, ein App-Icon, ein grafisches Logo oder die Kombination aus Name, Schriftzug und Farbe kann eine Marke sein. Das Markenrecht entsteht grundsätzlich mit der Eintragung im Markenregister (Art. 5 MSchG). Wer also ein Zeichen nur benutzt, aber nicht als Marke registriert, hat nicht automatisch denselben Schutz wie eine eingetragene Marke.
Gleichzeitig ist wichtig: Auch wenn du selbst noch keine Marke angemeldet hast, kannst du mit deinem geplanten Namen oder Logo ältere Rechte verletzen. Das Risiko einer Markenverletzung in der Schweiz besteht nicht erst nach der eigenen Markenanmeldung, sondern bereits beim geschäftlichen Gebrauch eines kollidierenden Zeichens.
Warum schützt der Handelsregistereintrag nicht automatisch als Marke?
Der Eintrag im Handelsregister schützt die Firma, also den offiziellen Unternehmensnamen, aber er ersetzt keine Markenprüfung. Die im Handelsregister eingetragene und veröffentlichte Firma steht dem Berechtigten zwar zum ausschliesslichen Gebrauch zu (Art. 956 OR). Dieser Firmenschutz ist aber nicht dasselbe wie Markenschutz.
Ein Beispiel: Eine GmbH kann im Handelsregister eingetragen sein und trotzdem einen Namen verwenden, der mit einer älteren Marke kollidiert. Umgekehrt kann eine Marke einem Unternehmen Rechte an einem Zeichen geben, das nicht identisch mit seiner Firma ist. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass eine Firma nicht automatisch als Marke geschützt ist und dass vor einer Markenanmeldung nach identischen und ähnlichen Marken, Firmen und Domainnamen recherchiert werden sollte.
Die Rechtsprechung zeigt zudem, dass auch Firmenbestandteile riskant sein können. In einem Entscheid zu «NOBILIS Switzerland GmbH» und «Nobilis Estate AG» hielt das Bundesgericht fest, dass beschreibende Zusätze wie ein geografischer Hinweis oder ein Tätigkeitsbereich nicht zwingend genügen, wenn der prägende Bestandteil übernommen wird (BGer 4A_238/2023 E. 2.2).
Wann droht eine Markenverletzung in der Schweiz?
Eine Markenverletzung in der Schweiz droht vor allem dann, wenn ein jüngeres Zeichen einer älteren Marke ähnlich ist und für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, sodass Verwechslungsgefahr entsteht (Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG).
Verwechslungsgefahr bedeutet nicht nur, dass Kundinnen und Kunden zwei Unternehmen tatsächlich verwechseln. Es genügt auch, wenn sie wegen der Ähnlichkeit einen falschen wirtschaftlichen Zusammenhang vermuten. Das Bundesgericht beschreibt dies so: Eine Verwechslungsgefahr besteht, wenn das jüngere Zeichen die ältere Marke in ihrer Unterscheidungsfunktion beeinträchtigt und die massgeblichen Verkehrskreise Waren oder Dienstleistungen dem falschen Markeninhaber zurechnen oder falsche Zusammenhänge vermuten (BGer 4A_28/2021 E. 6.5).
Entscheidend ist der Gesamteindruck. Bei Wortzeichen zählen Klang, Schriftbild und Bedeutung. Bei Logos zählen Bildmotiv, Gestaltung, Farben, Formen und prägende Elemente. Je ähnlicher die Waren oder Dienstleistungen sind, desto stärker muss sich das jüngere Zeichen abheben. Bei identischen Produkten reicht ein kleiner Unterschied im Logo oder eine leicht andere Schriftart oft nicht aus.
Welche Fragen sollten KMU vor Logo und Namen prüfen?
Vor dem Launch solltest du nicht nur fragen, ob der Name «noch frei» klingt. Entscheidend ist, ob ältere Rechte bestehen und ob dein Zeichen diesen Rechten zu nahekommt.
Zuerst solltest du prüfen, ob identische oder ähnliche Marken in der Schweiz eingetragen oder angemeldet sind. Dafür ist Swissreg der wichtigste Startpunkt. Dort findest du Schweizer Marken und internationale Marken mit Schutzwirkung in der Schweiz. Diese Suche ist aber nur eine erste Orientierung. Das IGE weist darauf hin, dass Swissreg nicht genügt, um potenzielle Konflikte abschliessend zu klären, weil ähnliche Schreibweisen, ähnliche Aussprachen und Bildelemente nur beschränkt auffindbar sind.
Danach solltest du prüfen, ob ähnliche Firmen im Handelsregister bestehen. Das ist besonders wichtig, wenn dein Unternehmensname zugleich als Marke oder Produktkennzeichen verwendet werden soll. Auch Domainnamen, Social-Media-Handles und Google-Treffer können Hinweise geben, ob ein Zeichen bereits im Markt benutzt wird.
Bei Logos ist besondere Vorsicht nötig. Bildmarken und grafische Elemente sind schwieriger zu recherchieren als reine Wortmarken. Zwei Logos können auch dann problematisch nahe beieinanderliegen, wenn der Text unterschiedlich ist, aber Form, Motiv, Farbwelt oder Gesamtwirkung ähnlich sind. Gerade bei einem Rebranding lohnt sich deshalb eine professionelle Markenrecherche, bevor die neue visuelle Identität auf Website, Verpackung und Werbung ausgerollt wird.
Warum reicht eine Suche nach identischen Namen nicht?
Viele KMU suchen nur den exakten Namen. Das ist zu wenig. Das Markenrecht schützt nicht nur gegen identische Zeichen, sondern auch gegen ähnliche Zeichen, wenn dadurch Verwechslungsgefahr entsteht (Art. 3 Abs. 1 MSchG).
Eine Marke kann also auch dann problematisch sein, wenn sie anders geschrieben wird, aber ähnlich klingt. Ebenso kann eine Abkürzung riskant sein, wenn sie den prägenden Bestandteil einer älteren Marke übernimmt. Bei Logos kann bereits ein ähnliches Bildmotiv mit ähnlicher Gestaltung genügen, wenn die angesprochenen Kundinnen und Kunden die Zeichen in der Erinnerung nicht klar auseinanderhalten.
Der bekannte Entscheid zu Schokoladenhasen zeigt, wie stark der Gesamteindruck zählt. Das Bundesgericht bejahte eine Verwechslungsgefahr, weil die angegriffenen Produkte nach dem Erinnerungsbild des durchschnittlichen Publikums stark an die geschützte Form anlehnten. Einzelne Unterschiede bei Details beseitigten die Verwechslungsgefahr nicht (BGer 4A_587/2021 E. 8.3).
Welche Folgen kann eine Markenverletzung haben?
Wer eine ältere Marke verletzt oder gefährdet, kann gerichtlich gestoppt werden. Der Markeninhaber kann verlangen, dass eine drohende Verletzung verboten, eine bestehende Verletzung beseitigt und Auskunft über Herkunft, Menge und Weitergabe widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände erteilt wird (Art. 55 Abs. 1 MSchG).
Das Markenrecht gibt dem Markeninhaber ausserdem das Recht, anderen bestimmte Nutzungen zu verbieten. Dazu gehören etwa das Anbringen des Zeichens auf Waren oder Verpackungen, das Anbieten von Dienstleistungen unter dem Zeichen und die Verwendung auf Geschäftspapieren, in Werbung oder sonst im geschäftlichen Verkehr (Art. 13 Abs. 2 MSchG).
Für ein KMU kann das teuer werden. Denkbar sind ein sofortiger Stopp von Kampagnen, neue Verpackungen, neue Domainnamen, neue Beschilderung, Anpassungen im Handelsregister, Schadenersatzforderungen und Kosten für Anwälte und Gerichte. Bei vorsätzlicher Markenrechtsverletzung kommen sogar strafrechtliche Risiken hinzu (Art. 61 MSchG).
Wann lohnt sich eine Markenanmeldung?
Eine Markenanmeldung lohnt sich besonders dann, wenn Name oder Logo langfristig genutzt werden sollen. Das gilt etwa bei einem neuen Produkt, einer Dienstleistung, einem Onlineshop, einer App, einem Franchise-Konzept oder einem Rebranding.
Mit der Anmeldung definierst du, für welche Waren und Dienstleistungen du Schutz beanspruchst. Dieser Schutzumfang ist zentral. Eine Marke schützt nicht «alles», sondern grundsätzlich die eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Deshalb sollte das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sorgfältig formuliert werden. Ist es zu eng, fehlt später Schutz. Ist es zu breit oder unpassend, entstehen unnötige Risiken und Kosten.
Wenn du beim Markenschutz Unterstützung benötigst, hilft dir Jurata jederzeit gerne weiter: Markenschutz.
Wie gehst du praktisch vor?
Am sichersten ist ein mehrstufiges Vorgehen. Prüfe zuerst, ob dein Wunschname unterscheidungskräftig ist. Rein beschreibende Begriffe sind schwächer und oft schwieriger zu schützen. Suche danach nach identischen und ähnlichen Marken in Swissreg. Ergänze die Suche mit internationalen Marken, Firmen im Handelsregister, Domainnamen und einer allgemeinen Websuche.
Danach solltest du nicht nur Treffer sammeln, sondern das Kollisionsrisiko bewerten. Dabei geht es um drei Kernfragen: Sind die Waren oder Dienstleistungen gleich oder ähnlich? Sind Name oder Logo ähnlich? Könnte das Publikum annehmen, dass beide Angebote vom gleichen Unternehmen stammen oder wirtschaftlich verbunden sind?
Wenn ein Treffer sehr nahe liegt, ist meist eine Anpassung günstiger als ein späterer Streit. Ein neuer Name vor dem Launch ist ärgerlich. Ein neuer Name nach Website, Verpackung, Werbung, Kundengewinnung und Markenaufbau ist deutlich teurer.
Häufige Fragen zur Markenverletzung in der Schweiz
Kann ich einen Namen verwenden, wenn die Domain noch frei ist?
Nein. Eine freie Domain bedeutet nicht, dass keine Markenrechte bestehen. Domainverfügbarkeit, Handelsregistereintrag und Markenrecht sind verschiedene Ebenen. Vor der Registrierung und Nutzung solltest du prüfen, ob identische oder ähnliche Marken oder Firmen bestehen.
Prüft das IGE bei der Markenanmeldung ältere Marken?
Das IGE prüft nicht von Amtes wegen, ob deine Marke mit älteren identischen oder ähnlichen Marken kollidiert. Deshalb kann eine Marke eingetragen werden und später trotzdem angegriffen werden, wenn sie ältere Rechte verletzt.
Ist ein ähnliches Logo erlaubt, wenn der Name anders ist?
Das hängt vom Gesamteindruck ab. Ein anderer Name kann helfen, beseitigt das Risiko aber nicht immer. Wenn Bildmotiv, Form, Farbwelt und Gestaltung stark an eine ältere Marke erinnern, kann trotzdem Verwechslungsgefahr bestehen.
Was ist der wichtigste Schritt, um eine Markenverletzung zu vermeiden?
Der wichtigste Schritt ist eine Recherche vor dem Launch. Suche nicht nur nach identischen Namen, sondern auch nach ähnlichen Zeichen, ähnlichen Branchen und ähnlichen Logos. Je früher du prüfst, desto einfacher und günstiger kannst du Risiken vermeiden.




