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Das Jugendstrafrecht in der Schweiz verstehen: Ein Überblick
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Das Jugendstrafrecht in der Schweiz verstehen: Ein Überblick

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Das Jugendstrafrecht ist in der Schweiz von grosser Bedeutung. Es handelt sich dabei um ein besonderes Strafrecht, welches für Minderjährige im Alter von 10 bis 18 Jahren gilt. Das Jugendstrafrecht in der Schweiz hat seine eigenen spezifischen Regeln und Verfahren, die von denen des allgemeinen Strafverfahrens abweichen. Im nachfolgenden Artikel werden wir das Jugendstrafrecht in der Schweiz im Detail besprechen.

Das Jugendstrafrecht in der Schweiz verstehen: Ein Überblick

Grundsätze

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Beim Jugendstrafrecht geht es darum, die Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren zu erziehen und zu schützen. Da sie in ihrem Verhalten und in ihrer Einstellung noch nicht gefestigt sind, sind sie durch pädagogische Massnahmen erreichbar. Das bedeutet, dass den Lebens- und Familienverhältnissen und der persönlichen Entwicklung besondere Beachtung geschenkt wird. Diese Tatsache widerspiegelt sich in den Sanktionen: Schutzmassnahmen gehen den Strafen vor.

Jugendstrafverfahren

Die Jugendstrafprozessordnung und Strafprozessordnung regeln das Strafverfahren. Bezüglich der strafbaren Straftatbestände ist das Strafgesetzbuch relevant.

Die Polizei nimmt Ermittlungen auf, wenn eine jugendliche Person verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Der Fall wird durch die Polizei rapportiert und gegebenenfalls an die Jugendanwaltschaft weitergeleitet. Weitere Sachverhaltsabklärungen werden durch den zuständigen Jugendanwalt oder die zuständige Jugendanwältin vorgenommen. Dies geschieht beispielsweise durch Einvernahmen, Beschlagnahmung von Gegenständen oder Hausdurchsuchungen. 

💡Eine Besonderheit von Jugendanwaltschaften ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachbereichen. Juristen und Sozialarbeitende arbeiten im Team und ergänzen den Tätigkeitsbereich der anderen Person.Vielfach werden neben der Ermittlung persönlicher und familiärer Verhältnisse auch externe Gutachten veranlasst. Diese Zusammenarbeit trägt dazu bei, dass der oder die jugendliche straffällige Person die optimale Sanktion, unter Berücksichtigung der tragenden Grundsätze des Jugendstrafrechts, erhält.

Den Abschluss finden die Strafuntersuchungen durch Strafbefehl, Anklage, Einstellung oder Sistierung des Verfahrens.

✅Wenn Sie oder Ihr Kind in eine rechtliche Angelegenheit im Jugendstrafrecht verwickelt sind oder verwickelt werden könnten, stehen Ihnen unsere auf Jugendstrafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen gerne zur Verfügung. Sie verfügen über Fachwissen und Erfahrung, um Ihnen und/oder Ihrem Kind in jeder Phase des Verfahrens zu helfen und bestmöglich zu vertreten. 

Sanktionen des Jugendstrafrechts

Die Sanktionen sind im Jugendstrafgesetz geregelt. Wie bereits erwähnt, gehen die Schutzmassnahmen den Strafen vor. Dennoch werden Schutzmassnahmen nur dann angeordnet, wenn der oder die Jugendliche eine besondere therapeutische oder erzieherische Betreuung braucht. In anderen Worten formuliert, wird dann eine Strafe ausgesprochen, wenn es sich bei der verübten Tat um eine alters- und entwicklungsadäquate Grenzüberschreitung handelt.

Strafen

Im Jugendstrafgesetz sind vier Arten von Strafen vorgesehen. Sie unterscheiden sich von jenen des Erwachsenenstrafrechts. Es geht nicht um Abschreckung der Allgemeinheit oder Vergeltung. Die Jugendlichen sollen durch die Strafen zum Umdenken gebracht und davon abgehalten werden, erneut straffällig zu werden. Damit eine Strafe angeordnet werden kann, muss der oder die Jugendliche schuldhaft gehandelt haben.

Verweis

Beim Verweis handelt es sich um eine förmliche Missbilligung der Tat. Ein Verweis könnte auch mit einer Gelben Karte im Fussball verglichen werden. 

Persönliche Leistung

Der oder die Jugendliche muss eine persönliche und unentgeltliche Leistung erbringen. Eine solche ist in einem öffentlichen Betrieb oder in einer sozialen Einrichtung möglich. Alternativ kann ein Kursbesuch sein.

  • Jugendliche unter 15 Jahren dürfen zu maximal 10 Tagen persönlicher Leistung verurteilt werden.
  • Jugendliche über 15 Jahren dürfen zu maximal drei Monaten persönlicher Leistung verurteilt werden.

Busse

Die Busse ist eine Strafe, die für Jugendliche über 15 Jahren vorgesehen ist. Die Busse darf maximal CHF 2’000 betragen.

Freiheitsentzug 

Der Freiheitsentzug ist ebenfalls eine Strafe, die für Jugendliche über 15 Jahren vorgesehen ist. Zusätzlich wird verlangt, dass es sich bei der begangenen Tat um ein Verbrechen oder Vergehen handelt.

  • Jugendliche über 15 Jahren dürfen zu maximal einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt werden.
  • Jugendliche über 16 Jahren dürfen zu einer Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren verurteilt werden.

💡Freiheitsentzug, Busse und persönliche Leistung können auch als bedingte Strafen ausgesprochen werden. Diesfalls wird zusammen mit dem Urteil eine Bewährungsfrist (Probezeit) von sechs Monaten bis zu zwei Jahren gesprochen, die mit Weisungen verbunden werden kann. 

Strafbefreiung

Ist der oder die Jugendliche durch die unmittelbaren Folgen der Straftat schwer betroffen, kann von einer Strafe abgesehen werden.

Schutzmassnahmen

Das Schweizer Jugendstrafgesetz sieht vier Schutzmassnahmen vor, die der erzieherischen Betreuung oder therapeutischen Behandlung dienen. Ziel der Schutzmassnahmen ist die Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. 💡Schutzmassnahmen können einzeln oder kombiniert angeordnet werden.

Aufsicht

Die Eltern müssen einer Person oder Stelle Einblick und Auskunft darüber geben, was sie für die Erziehung oder therapeutische Behandlung der oder des Jugendlichen machen.

Persönliche Betreuung

Eine Betreuungsperson wird dem oder der Jugendlichen zugewiesen. Sie ist dazu da, den oder die Jugendliche persönlich zu betreuen und die Eltern bei den Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Es ist möglich, dass im Rahmen einer persönlichen Betreuung auch eine sozialpädagogische Begleitung oder eine Tagesstruktur angeordnet wird.

Ambulante Behandlung

Die ambulante Behandlung ist eine therapeutische und ambulante Intervention. Eine solche kann angeordnet werden, wenn der oder die Jugendliche an einer psychischen Störung leidet, an einer Suchterkrankung leidet oder in der Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt ist.

Unterbringung

Wenn die notwendige Behandlung und Erziehung der jugendlichen Person nicht anders gewährleistet werden kann, wird eine Unterbringung angeordnet. In einem solchen Fall wird die betreffende Person bei einer Privatperson oder in einer Erziehungs-/Behandlungseinrichtung untergebracht. Die Unterbringung kann offen oder geschlossen sein.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Jugendstrafrecht in der Schweiz ein wichtiger Bestandteil des Rechtssystems ist, der darauf abzielt, Minderjährige zu rehabilitieren und sie auf den richtigen Weg zu bringen. Im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht werden im Jugendstrafrecht mildere Strafen verhängt, die auf die individuellen Bedürfnisse und Umstände jedes Minderjährigen abgestimmt sind. Das Ziel ist es, den Jugendlichen zu helfen, ihre Fehler einzusehen, ihr Verhalten zu ändern und ihre Zukunft positiv zu gestalten. Es ist daher sehr wichtig, dass alle Beteiligten, einschliesslich der Minderjährigen, ihrer Eltern und der Strafverfolgungsbehörden, zusammenarbeiten. So kann sichergestellt werden, dass die Jugendlichen entsprechend ihren Bedürfnissen unterstützt werden. 

Wir helfen Ihnen

Ein Anwalt im Jugendstrafrecht ist in vielen Fällen unverzichtbar, da er oder sie in der Lage ist, Ihre Interessen und die Ihres Kindes bestmöglich zu vertreten. Verstösse gegen das Gesetz können schwerwiegende Konsequenzen zur Folge haben, welche die Zukunft von Ihnen oder diejenige Ihres Kindes langfristig beeinflussen können. Ohne einen kompetenten Strafverteidiger kann es für Sie oder die  jugendliche beschuldigte Person schwierig sein, die Unschuld zu beweisen oder eine angemessene Strafe zu erhalten. Es ist daher sehr wichtig, dass die Rechte der/des Jugendlichen vom ersten Moment an gewahrt werden und sichergestellt wird, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung zu jedem Zeitpunkt eingehalten sind.

Unsere Spezialist/innen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen die Unterstützung zu bieten, die Sie benötigen.

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Antworten auf Ihre Fragen

Was ist das Jugendstrafrecht in der Schweiz?
Wer ist für die Durchführung des Jugendstrafverfahrens zuständig?
Welche Sanktionen gibt es im Jugendstrafrecht?
Was ist ein Verweis im Jugendstrafrecht?
Was sind die Höchststrafen im Jugendstrafrecht?

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