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Der Strafbefehl: Ein Überblick über das schweizerische Strafverfahren
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Der Strafbefehl: Ein Überblick über das schweizerische Strafverfahren

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Der Strafbefehl ist ein wichtiges Instrument im schweizerischen Strafverfahren. Im Jahr 2021 sind über 90% der Strafurteile mittels Strafbefehl erledigt worden. Im nachfolgenden Blogartikel werden wir uns daher eingehend mit diesem Thema befassen. Sie erfahren, was ein Strafbefehl genau ist, wie er funktioniert und welche Rechte und Pflichten Sie als Bürger haben, wenn Sie mit einem Strafbefehl konfrontiert werden.

Der Strafbefehl: Ein Überblick über das schweizerische Strafverfahren

Was ist ein Strafbefehl?

Beim Strafbefehl handelt es sich nicht um ein Urteil. Ein Strafbefehl ist ein Vorschlag für ein Urteil von der Staatsanwaltschaft. Wenn der Sachverhalt eingestanden wurde oder sonst ausreichend geklärt erscheint, kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl ausstellen. 

☝️Für die Erlassung eines Strafbefehls ist weder eine Anhörung der beschuldigten Person noch ein Geständnis zwingend erforderlich. 

☝️Gemäss dem Gesetz ist eine Begründung des Strafbefehls nur dann erforderlich, wenn eine bedingt ausgesprochene Strafe widerrufen wird oder eine bedingte Entlassung in Frage steht.

Funktion des Strafbefehls

Der Strafbefehl dient in erster Linie dazu, kleinere Straftaten schnell und effizient abzuhandeln. Indem so auf eine Gerichtsverhandlung verzichtet wird, kann Zeit und Ressourcen für alle beteiligten Parteien gespart werden.

Wann kann ein Strafbefehl erlassen werden?

Damit ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet werden kann, muss 

  1. die beschuldigte Person den Vorwurf anerkennen oder 
  2. der Sachverhalt anderweitig ausreichend geklärt sein.

☝️Ein formelles Geständnis des Angeklagten ist dabei nicht zwangsläufig erforderlich. 

Darüber hinaus kann ein Strafbefehl nur erlassen werden, wenn eine der folgenden Strafen verhängt werden soll:

  • Bussgeld
  • Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen
  • Freiheitsstrafe von 6 Monaten

💡Die Strafe bemisst sich nach dem Verschulden des Täters. Daneben spielen das Leben sowie persönliche Verhältnisse eine Rolle. 

Was muss ich tun, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?

Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wird, gibt es zwei Möglichkeiten: 

  • Wenn Sie mit der angedrohten Strafe einverstanden sind, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
  • Wenn Sie mit der angedrohten Strafe nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb der angesetzten Frist Einspruch erheben.  

Wie erhebe ich Einsprache gegen den Strafbefehl?

Wenn Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich Einspruch bei der Staatsanwaltschaft einlegen. Der Einspruch ist kostenlos, und es ist keine Begründung erforderlich.

☝️Damit die Einsprache als rechtzeitig eingereicht gilt, sollten Sie den Einspruch am letzten Tag der Frist persönlich bei der Staatsanwaltschaft abgeben oder ihn per Post an die Schweizerische Post übergeben (Datum des Poststempels ist relevant). Diese Frist kann nicht verlängert werden. 

💡Als beschuldigte Person haben Sie das Recht, Einsicht in die Akten zu nehmen. Gegen Zahlung einer Gebühr können Sie bei der Staatsanwaltschaft Kopien anfordern. Wenn Ihnen die Zeit für die Akteneinsicht knapp wird, können Sie vorsorglich Einspruch erheben. Es ist jederzeit möglich, den Einspruch zurückzuziehen, spätestens jedoch vor der Gerichtsverhandlung.

✅  Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Einsprache gegen den Strafbefehl erheben sollen, dann stehen Ihnen unsere StrafrechtsexpertInnen gerne beratend zur Seite. 

Einsprachefrist verpasst

Wenn innerhalb von 10 Tagen kein Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben wird, wird dieser rechtskräftig und wird zu einem vollstreckbaren Urteil

Gegen dieses Urteil kann man nur noch vorgehen, wenn man glaubhaft machen kann, dass die Einsprachefrist aus einem nicht selbst verschuldeten Grund versäumt wurde.

Um eine Wiederherstellung der Frist zu beantragen und den versäumten Einspruch geltend zu machen, muss man dies innerhalb von 30 Tagen nach dem Wegfall des Grundes für die Versäumnis bei der Staatsanwaltschaft einreichen.

Wann lohnt sich eine Einsprache?

Wenn Sie Beweise haben, welche Sie von den Vorwürfen befreien, kann eine Einsprache sinnvoll sein. 

In der Schweiz gilt der Grundsatz “in dubio pro reo”. Das bedeutet “im Zweifel für den Angeklagten”. Wenn die Staatsanwaltschaft die Tat also nicht zweifelsfrei nachweisen kann, kann eine Einsprache auch sinnvoll sein.

✅ Unsere StrafrechtsanwältInnen beraten Sie bei Fragen rund um die Einsprache oder bei einer versäumten Einsprachefrist.

Was geschieht nach der Einsprache?

Falls Einspruch erhoben wird, werden gegebenenfalls weitere Untersuchungen durchgeführt, falls dies für erforderlich erachtet wird. Dabei wird selbstverständlich auch die beschuldigte Person angehört, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Abhängig von der Beweislage wird das Verfahren entweder eingestellt oder von der Staatsanwaltschaft an das Gericht zur Anklageerhebung übergeben. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund neuer Beweise einen erneuten Strafbefehl erlässt, wenn sie der Ansicht ist, dass eine andere Strafe oder weitere Sanktionen gegen den Beschuldigten angemessen wären. Gegen einen abgeänderten und somit erneut ausgestellten Strafbefehl kann ebenfalls Einspruch eingelegt werden.

Wird der Strafbefehl im Strafregister eingetragen?

Die Eintragung im Strafregister ist von der Art und Höhe der Strafe abhängig. In der Schweiz gibt es drei Kategorien von Straftaten:

  • Verbrechen umfassen Straftaten, die mit einer maximalen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren geahndet werden. 
  • Vergehen werden mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. 
  • Übertretungen werden mit einer Geldbusse belegt.

Vergehen und Verbrechen werden immer im Strafregister vermerkt. Übertretungen werden in der Regel erst ab einer Geldbusse von über 5’000 Franken eingetragen. 

⚠️In Ausnahmefällen kann jedoch auch eine Übertretung mit einer Geldbusse unter 5’000 Franken eingetragen werden. Dies könnte zum Beispiel bei wiederholten Verstössen oder im Zusammenhang mit einem Verbot bezüglich einer bestimmten Tätigkeit, Kontakten oder Aufenthaltsbereichen der Fall sein.

✅Weitere Informationen zu den verschiedenen Strafen in der Schweiz finden Sie hier.

Ist ein Strafbefehl eine Vorstrafe?

Nur wenn der Strafbefehl zu einem Eintrag im Strafregister führt, handelt es sich auch um eine Vorstrafe. 

Wir helfen Ihnen

Der Strafbefehl, der nichts anderes als einen Urteilsvorschlag darstellt, kann durch eine einfache Einsprache abgelehnt werden. Insbesondere dann, wenn Sie den Strafbefehl als ungerechtfertigt erachten, ist eine rechtliche Unterstützung durch einen Strafrechtsanwalt oder eine Strafrechtsanwältin sehr empfehlenswert. 

Daneben erscheint die Einspruchserhebung für viele aufgrund der rechtlichen Komplexität als zu schwierig. Wir empfehlen Ihnen daher, sich von unseren StrafrechtsexpertInnen beraten zu lassen. Dabei geht es nicht nur um Hilfe bei der Einsprache, sondern um eine umfassende Begleitung bis hin zur möglichen Gerichtsverhandlung. 

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Wann kann ein Strafbefehl erlassen werden?
Was muss ich tun, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?
Wie erhebe ich Einspruch gegen den Strafbefehl?
Wann lohnt sich eine Einsprache?